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Kompass Fach­be­reich Wirtschaft

Willkommen an der Hochschule Mainz

Liebe Studierende,
herzlich willkommen am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium bei uns entschieden haben. Vor Ihnen liegt nun eine spannende und intensive Lernzeit, in der wir Sie in allen Studiums- und Karrierefragen begleiten und unterstützen werden.
 
Dieser digitale Kompass dient als erster Schritt auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Start in Ihre Zukunft. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um gut in Ihr Studium zu starten. Bitte klicken Sie sich durch und machen Sie sich mit allem vertraut – und im Zweifel fragen Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach.
 
Nutzen Sie die Qualität und das Renommee unserer Hochschule! Profitieren Sie von der Expertise unserer Lehrenden, den Kontakten zu unseren rund 400 Kooperationspartnern und den vielfältigen Angeboten, die wir Ihnen bieten. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, denn „Wir sind Wirtschaft“!
 
Viel Erfolg!
 
Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss
Dekan des Fachbereichs Wirtschaft

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Standorte & Gebäudeplan

Studieneinstieg

Wir freuen uns sehr, Sie im Rahmen der Erstsemesterveranstaltungen am Campus der Hochschule Mainz kennenzulernen!

Sie erhalten in unseren Veranstaltungen studienrelevante Informationen, die Ihnen einen reibungslosen Studieneinstieg ermöglichen – lernen Sie die Hochschule und Ihre Kommiliton:innen kennen. Und natürlich auch Mainz als Studierendenstadt! Wir haben ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusammengestellt und freuen uns auf Sie!

 

Im Laufe Ihres Studiums werden Sie mit verschiedenen Tools und Plattformen arbeiten.

Doch wie aktiviere ich meine Hochschul-Zugangsdaten (IT-Account)? Wie erhalte ich Zugang zu meinem Hochschul-E-Mail-Postfach?“

Lesen Sie dazu unsere Erste Schritte Anleitung für Erstsemester.

Webmailer E-Mail & Kalender
VPN Remote-Zugang zu Hochschulanwendungen
CIM Campus Information Mainz
HIP  HochschulInformationsPortal für Stundenpläne
Zugang nur an der Hochschule oder per VPN
Intranetzugang intern
OPAC Katalog Bibliothek Hochschule Mainz
Recherchemöglichkeiten Datenbanken und elektronische Medien
Big Blue Button Video-Konferenztool
Zoom Video-Konferenztool
OpenOLAT E-Learning Plattform
Panopto Videoserver
Seafile Cloud-Speicher
LinkedIn Learning Video-Tutorials
Klausureinsicht Zugang nur an der Hochschule oder per VPN
Campus2Go App für Studierende
Bezahl-App des Studierendenwerk Mainz Zahlen in der Mensa

Nähere Erläuterungen zu den Diensten sowie Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

 

„BAföG“ ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Sozialleistung, die es Personen ermöglichen soll, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren, passend zu Fähigkeiten und Interessen.

Zuständig für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) der Universität Mainz.

Wichtige Hinweise vom Prüfungsamt für BAföG-Bescheinigungen nach § 48 finden Sie hier. Bitte senden Sie uns die Beantragung (Formblatt BaföG) ausschließlich per E-Mail an pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de.

 

Sie denken über einen Studiengangswechsel innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Mainz nach? Oder planen Sie einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule hin zu den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaft? In allen drei Fällen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Das Studienmanagement Fachbereich Wirtschaft informiert Sie unter anderem zu den Themen Leistungsanerkennung, erforderliche Bewerbungsunterlagen und Fehlversuche.

Formulare, Kontaktpersonen und weitere Informationen finden Sie hier.

 

Die Fachgruppe Sprachen am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz bietet Studierenden folgende Sprachprüfungen und Sprachzertifikate an:

OOPT (Oxford Online Placement Test) Standardtest zum Nachweis der für die Immatrikulation in Bachelorstudiengängen am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz erforderlichen Englischkenntnisse.
TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language: Internet-based) Dieser Test prüft die Beherrschung von vier Sprachfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) in der englischen Sprache (Schwerpunkt: akademisches Englisch).
TOEIC (Test of English for International Communication) Dieser Test dient dem Nachweis von berufsbezogenen Englischkenntnissen (Business English & Bürokommunikation; papierbasierter Test, multiple-choice).
OTE (Oxford Test of English) Dieser Test prüft die Beherrschung von zwei oder vier Sprachfertigkeiten (Hören und Lesen; optional zusätzlich Sprechen und Schreiben) in der englischen Sprache (Schwerpunkt: allgemeines Englisch) in einem dynamisch-adaptiven, computerbasierten Testverfahren.
TOEFL/TOEIC Prep Course 6-wöchige Intensivvorbereitung auf den TOEFL (bei Nachfrage auch auf den TOEIC) für angehende Bachelor- und Masterstudierende in Deutschland und im Ausland mit gezieltem Training in Textund Hörverständnis, Sprechen und Schreiben.
DAAD-Sprachzertifikate Individueller Test zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz (Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch) anhand europäischer Sprachstandards (GER)

 

Während des Studiums

Jedes Semester werden themengebundene Informationsveranstaltungen angeboten. Diese richten sich insbesondere an die angesprochenen Semester und sind zeitlich auf deren Stundenplan abgestimmt. Selbstverständlich können die Informationsveranstaltungen auch von anderen Semestern besucht werden.

Die Informationsveranstaltungen werden oft über das Infoboard Ihres Studiengangs in OpenOlat angekündigt, in dem auch weitere Informationen bereitgestellt werden.

 

Pflichtmodule werden am Fachbereich Wirtschaft nur im BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc. ab dem 4. Semester über das Belegungsverfahren gewählt. Nach erfolgreicher Belegung erhalten Sie eine verbindliche Prüfungsanmeldung. Eine Abmeldung ist nach denselben Modalitäten möglich wie für andere Pflichtmodule (siehe Seite Prüfungsamt/Prüfungen).

Als Wahlpflichtfächer werden Studium Integrale und Optionen per Modulwahl belegt. Sie müssen diese Fächer belegen, können deren Inhalt jedoch selbst wählen. Nach erfolgreicher Belegung erhalten Sie eine verbindliche Prüfungsanmeldung, ein Rücktritt – wie bei Pflichtmodulen – ist nicht möglich.

In einigen Bachelorstudiengängen sieht die Studienstruktur Studium Integrale vor. In diesen Modulen geht es um den Blick „über den Tellerrand“, es stehen Studierkompetenzen und Sprachen im Vordergrund.

In allen Bachelorstudiengängen sowie in zwei Masterstudiengängen wählen Sie Ihre Vertiefungsfächer, genannt Optionen. Diese Module bieten die Gelegenheit zur individuellen Orientierung im Studium, je nach Angebot und persönlichen Interessen. Abhängig vom Studiengang ist es ggf. möglich, sich eine Vertiefung bzw. einen Schwerpunkt im Zeugnis offiziell ausweisen zu lassen.

Das Belegungsverfahren findet stets vor Vorlesungsbeginn Vollzeit statt, sprich in der Regel für das Sommersemester im Zeitraum Ende Februar bis Anfang/Mitte März sowie für das Wintersemester im September.

Jedes Semester werden spezifische Informationsveranstaltungen angeboten.

Antworten zu Fragen wie z. B. „Ist mein Studiengang im kommenden Semester vom Belegungsverfahren betroffen?“, „Wann finden die Wahlen genau statt?“ oder „Was ist bei der Wahl zu beachten?“ finden Sie auf der Serviceseite Studienmanagement in der Rubrik Wahlen. Schauen Sie sich hierzu auch die FAQ sowie die dazugehörigen Anleitungen an. Die Wahltermine für das kommende Semester finden Sie ebenso im Terminkalender des Fachbereichs.

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Belegungsverfahren ist das Studienmanagement Fachbereich Wirtschaft.

 

Wenn Ihr Studiengang ein Praxismodul oder Praktikum vorsieht beachten Sie Folgendes:

Die Praxismodule an der Hochschule Mainz dienen dazu, eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zu gewährleisten. In der Regel bearbeiten Sie dabei ein Projekt aus dem Unternehmensumfeld und lernen, wissenschaftlich fundierte Forschungsmethoden anzuwenden. Dauer und Art der Studienleistung entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs.

Die Durchführung eines Praktikums im Ausland ist in vielen Fällen problemlos möglich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Praktikum anerkennungsfähig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Praxismodulbetreuer oder ihre Studiengangleitung.

Ist für das jeweilige Praxismodul ein Praxisbericht anzufertigen, ist dieser entsprechend dem Leitfaden zur Anfertigung von Hausarbeiten, Praxisberichten, Bachelor- und Masterarbeiten zu erstellen.

Die Praktikumszeiten werden aufgrund eines vom Praktikumsbetrieb ausgestellten Zeugnisses oder qualifizierten Tätigkeitsnachweises abgenommen, aus denen Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit, Wochenarbeitszeit und Anzahl der Fehltage hervorgehen.

Bescheinigungen über ein Pflichtpraktikum erhalten Sie beim Studienmanagement.

 

 

 

Während Ihres Studiums steht Ihnen die Studienberatung zur Seite: Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um folgende Themen:

 

Ausgeprägte Fremdsprachenkenntnisse sowie der Umgang mit Menschen anderer Kulturen sind für Betriebswirte sehr bedeutsam. Der Fachbereich empfiehlt Ihnen daher, das Angebot eines Studiensemesters an einer unserer mehr als 80 Partnerhochschulen im Ausland zu nutzen. Studierende im Bachelor Wirtschaftsrecht LL.B. absolvieren einen obligatorischen Auslandsaufenthalt im fünften Semester. Sie können sich wahlweise für ein 16-wöchiges Auslandspraktikum, oder ein einsemestriges Auslandsstudium in Verbindung mit einem 16-wöchigen Inlandspraktikum, entscheiden. Ein Studiensemester im Ausland innerhalb eines Masterstudiengangs ist ebenfalls möglich, aber es erfordert ein hohes Maß an Initiative Ihrerseits und vor allem eine frühzeitige Planung. Die Vergabe der Studienplätze im Ausland ist generell an die Anforderung geknüpft, dass Sie im Ausland Leistungen erbringen, die Ihnen an der Hochschule Mainz anerkannt werden. Die Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse ist kein hinreichender Grund, Sie bei der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen.

Wo finde ich Informationen?
Das International Office des Fachbereichs Wirtschaft bietet jedes Jahr fünf bis sechs Informationsveranstaltungen und Fragestunden an. Nicht verpassen sollten Sie unsere Infomesse im Oktober/November jeden Jahres, bei der Ihnen ehemalige Austauschstudierende aus erster Hand von ihren Erfahrungen im Ausland berichten. Alle Termine und Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Infoboard in OLAT:

International Office - Rubrik Outgoing.
Zugangscode: international

Bewerbungsfrist
Für Bewerbungen im darauffolgenden akademischen Jahr ist jeweils der 15. Dezember.

Noch Fragen?
Besuchen Sie gerne die Website des International Office Fachbereich Wirtschaft.

 

Prüfungen

Mit CIM – Campus Informationsportal Mainz – können Sie die unten genannten Funktionen weltweit nutzen. Geben Sie hierfür Ihren Benutzernamen und das Passwort (siehe Leporello) ein.

  • Noteneinsicht
  • Prüfungsanmeldung
  • Prüfungsabmeldung
  • Ausdruck von Leistungsscheinen
  • Ausdruck von Studienbescheinigungen
  • Adressänderung

Anleitung (Login interne Seite erforderlich)

Sie haben Probleme in CIM?

 

Prüfungsleistungen in Ihrem Studium bestehen aus:

  • mündliche Prüfungen
  • schriftliche Prüfungen
  • die Bachelorarbeit
  • die Masterarbeit
  • fachspezifische Prüfungsarten nach Maßgabe der Fachprüfungsordnungen

Prüfungen in einem Fach hängen von den Anforderungen des Fachs ab und werden von den Prüfenden festgelegt. Der Prüfungsausschuss kann spezielle Regeln aufstellen. Sie werden zu Beginn des Semesters oder vor der Wahl einer Option informiert.

  • Prüfungen werden meistens von einer Person bewertet.
  • Klausuren dauern in Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern in Bachelorstudiengängen in der Regel 90 Minuten, in Optionen 120 Minuten, in Masterstudiengängen dauern die Prüfungen in der Regel 120 Minuten. Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen in begründeten Fällen machen. Hausarbeiten und Projektberichte können einzeln oder in Gruppen gemacht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen. Sie müssen versichern, dass die Arbeit eigenständig ist und keine anderen Quellen verwendet wurden.
  • Unterstützung durch KI muss angegeben werden. Der Leitfaden zur Anwendung von KI ist zu beachten.
  • Assignments sind lehrveranstaltungsbegleitende schriftliche Ausarbeitungen zu Fällen von bis zu fünf Seiten.
  • Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 20 Minuten pro Person und Fach. Sie können einzeln oder in Gruppen von bis zu drei Personen stattfinden.
  • Mündliche Prüfungen können auch online durchgeführt werden.

Vergleichen Sie hierfür den 2. Abschnitt in der APO.

Abonnieren Sie in OpenOLAT das Infoboard vom Prüfungsamt Wirtschaft, um dort ebenfalls wesentliche Informationen zum Thema Prüfungen zu erhalten.

 

Eine Übersicht der Klausurpläne sowie Informationen zu Wiederholungsprüfungen und Raumaufteilungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.

 

  • Sie sind verpflichtet über CIM sich zu Prüfungen und Studienleistungen anmelden.
  • Für Wahlpflichtfächer und Optionen sind Sie mit der Wahl automatisch angemeldet.
  • Sie können sich erst nach Abschluss des Moduls Statistik für die Prüfungen der Module Statistisches Forschungsprojekt und Statistisches Marktforschungsprojekt anmelden.
  • Im Bachelorstudiengang gilt: Ab dem dritten Semester müssen Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen, um sich für Prüfungen anmelden zu können.
  • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, werden Sie automatisch zur Wiederholung im nächsten Semester angemeldet.
  • Nachmeldungen sind nicht möglich. Ihr Studium verlängert sich, wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden.
  • Die verbindlichen Anmeldefristen finden Sie im Terminkalender vom Fachbereich Wirtschaft.
  • Anmeldeprobleme sind innerhalb der Anmeldefrist dem Prüfungsamt zu melden.

 
  

 

Studierende können sich bei Vollzeitstudiengängen bis fünf Werktage vor Beginn der Klausurenphase über CIM abmelden, bei Teilzeitstudiengängen fünf Werktage vor dem jeweiligen Klausurtermin. Werktage sind Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und Feiertage zählen nicht. Ausnahmen:

  • Wiederholungsversuche, da diese im Folgesemester wiederholt werden müssen (§ 14 APO).
  • Optionen und Wahlpflichtfächer, da diese verpflichtend sind.
  • Fächer, die wegen Fristüberschreitung abgelegt werden müssen (§ 21 APO).

 

Um Täuschungen bei Prüfungen (Regelung gemäß § 12 (5) APO)  zu vermeiden, sind folgende Verhaltensregeln wichtig:

Es ist nicht erlaubt, während der Prüfung mit anderen Studierenden zu kommunizieren, sei es durch gesprochene Worte, schriftliche Mitteilungen, Zeichensprache oder elektronische Geräte wie Handys, Taschenrechner oder Notebooks. Ebenso ist es untersagt, Plagiate einzureichen, also fremde Gedanken oder Texte als eigene Leistung auszugeben, ohne sie korrekt zu zitieren. Auch das Einreichen von Arbeiten, die bereits an anderer Stelle verwendet wurden, ist nicht erlaubt.

Nicht zugelassene Hilfsmittel während der Prüfung umfassen traditionelle “Spickzettel”, nicht erlaubte Literatur oder Vorlesungsunterlagen sowie elektronische Geräte, sofern diese nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Zulässige Hilfsmittel werden vom Lehrenden festgelegt.

Bei der Verwendung von Gesetzestexten während der Prüfung sind Hervorhebungen, Unterstreichungen und die Verwendung von “Post-its” zur Gliederung erlaubt, sofern der Lehrende nichts anderes bestimmt. Verweisungen wie Pfeile und Randnotizen sind ebenfalls gestattet, sofern der Lehrende nichts anderes bestimmt. Erläuterungen, Definitionen oder Prüfungsschemata dürfen jedoch nicht niedergeschrieben werden, es sei denn, der Dozent oder die Dozentin hat dies ausdrücklich erlaubt.

Der bloße Versuch zählt bereits als Täuschung.

Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die unter freien Lizenzen wie Creative Commons stehen, solange diese korrekt gekennzeichnet sind. Unterstützung durch KI muss angegeben werden. Der Leitfaden zur Anwendung von KI ist zu beachten.

 

 

 

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie unter Hinweise zum Krankheitsfall.

Schicken Sie vorab zur Fristwahrung die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung als Scan per Mail an pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de. Das Original muss per Post nachgereicht werden. Beachten Sie die Anforderungen der Hochschule an das ärztliche Attest.

Sie müssen bei Prüfungsunfähigkeit:

  1. Dies dem Prüfungsamt umgehend melden.
  2. Die Prüfungsunfähigkeit nachweisen und nicht die Arbeitsunfähigkeit, sprich der Wortlaut der Prüfungsunfähigkeit muss hervorgehen.
  3. Ein einfaches Attest mit dem Wortlaut „prüfungsunfähig“ bei erstmaliger Prüfungsunfähigkeit im Studium erbringen.
  4. Ein qualifiziertes Attest oder die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden, ab dem zweiten Fall der Prüfungsunfähigkeit im Studium.
  5. Nach Antritt der Prüfung (rückwirkende Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit) ist ein amtsärztliches Attest zu erbringen. Hat der Amtsarzt schon zu, ist der Facharzt oder ärztliche ereitschaftsdienst aufzusuchen, und im Nachgang zum Amtsarzt zu gehen.
  6. Die Atteste sind spätestens drei Tage nach der Prüfung (nicht Werktage) im Prüfungsamt einzureichen. Bei BAföG-Bezug oder für weitere Angelegenheiten bitte eine Kopie des Attests für Ihre Unterlagen machen. Eine Ausgabe der Originale wird nicht vorgenommen.

 

Wenden Sie sich im Fall einer Schwangerschaft, Geburt und in der Stillzeit an das Prüfungsamt, wenn Sie von Ihren Rechten bei den Prüfungen Gebrauch machen wollen. Ebenfalls steht Ihnen für Beratungen Sonja Eisenblätter (Tel: 06131/628-7302) zur Verfügung.

Anmeldungen zu und Teilnahme an Prüfungen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen sind nur nach Abgabe einer ausdrücklichen, schriftlichen Erklärung über den Verzicht auf den Schutz durch die gesetzlichen Mutterschutzfristen zulässig. Wird eine derartige Prüfung abgebrochen, ist ein ärztliches Attest einzureichen, damit der Prüfungsversuch nicht als Fehlversuch gewertet wird.

Hier erfahren Sie was für die Zeit der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu beachten ist und welche Beratungsangebote es an unserer Hochschule gibt.

 

Sie haben das Recht, Ihre Prüfungsergebnisse einzusehen. Für die Einsicht benötigen Sie Ihren IT-Account, bestehend aus Ihrem persönlichen Nutzernamen und Passwort. Sie müssen außerdem mit dem VPN-Tunnel der Hochschule verbunden sein.

Mit Ihrer Einschreibungsidentifikation können Sie sich über das Internet anmelden und Ihre Ergebnisse einsehen. Die Frist für Einsprüche gegen Prüfungsleistungen endet jeweils am 15. Oktober für Sommersemesterprüfungen und am 10. April für Wintersemesterprüfungen. Wenn Sie sich im Urlaubs-, Auslands- oder Auslandspraxissemester befinden, verschiebt sich die Einspruchsfrist auf das Folgesemester.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur elektronischen Klausureinsicht finden Sie im Intranet.

Wenn Sie Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen möchten, müssen Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden und Ihre Gründe schriftlich darlegen. Die Frist für Einsprüche endet für Sommersemesterprüfungen am 15. Oktober und für Wintersemesterprüfungen am 10. April. Falls Sie sich im Urlaubs-, Auslands- oder Auslandspraxissemester befinden, wird die Einspruchsfrist auf das Folgesemester verschoben.

 

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, haben Sie normalerweise die Möglichkeit, sie zweimal zu wiederholen. Nur bei der Bachelor- oder Masterarbeit ist nur eine Wiederholung erlaubt. Wenn Sie durchfallen, sollten Sie den Grund herausfinden, indem Sie die Klausureinsicht nutzen. Im nächsten Semester sind Sie automatisch zur Wiederholung der Prüfung angemeldet, wenn Sie nicht zur Wiederholungsprüfung erscheinen, gilt auch diese als nicht bestanden (wenn Sie krank sind, brauchen Sie ein ärztliches Attest). Wenn die Prüfung aus mehreren Teilen besteht, müssen Sie alle Teile wiederholen. Sie können Ihre Ergebnisse unter CIM einsehen, es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, sich darüber zu informieren.

Beachten Sie auch die Regelungen in der Fachprüfungsordnung bezüglich der Erstleistung von Fächern. Sie müssen sich gemäß Anlage 1 Ihrer Fachprüfungsordnung zu den Prüfungs- und Studienleistungen anmelden. Wenn Sie die Meldefrist um zwei Semester überschreiten, greift die automatische Pflichtanmeldung. Wenn Sie alle Wiederholungsmöglichkeiten erschöpfen, erfolgt die Exmatrikulation automatisch. Solange die Exmatrikulation noch nicht verfügt wurde, können Sie weiterstudierenden, außer in dem Fach, in dem endgültig nicht bestanden wurde. Für Bachelor- und Masterarbeiten gilt: Wenn Sie die Meldefrist um zwei Semester überschreiten oder Ihre Arbeit mit “nicht ausreichend” bewertet wird, können Sie sie einmal mit einem neuen Thema wiederholen, wenn Sie sich innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Bescheids erneut anmelden. Wenn Sie mehrere Prüfungen nicht bestehen, ist es ratsam, die Studienberatung oder Lernstilberatung aufzusuchen.

 

Abschluss

Die Gesamtnote im Zeugnis ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulprüfungen, einschließlich der Abschlussarbeit, auf eine Nachkommastelle gerundet. Das Notensystem ist in § 11 der APO festgelegt. Die Gewichtungsfaktoren sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Später wird diese Gesamtnote durch eine ECTS-Note ergänzt, die durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt wird.

Die ECTS-Note ist relativ und zeigt die Position des Absolventen im Vergleich zu anderen Abschlüssen von A bis E an:

    •    A: beste 10 %
    •    B: nächste 25 %
    •    C: folgende 30 %
    •    D: weitere 25 %
    •    E: schwächste 10 %

Die Grundlage für die ECTS-Note sind die Abschlüsse der letzten drei Prüfungsjahre, jeweils getrennt nach Bachelor- und Masterabschlüssen. Ein Prüfungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Für nicht bestandene Prüfungsleistungen wird die Note F oder FX vergeben.

 

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Die formalen Anforderungen zur Erstellung einer Abschlussarbeit finden Sie in unserem Leitfaden. Unterstützung durch KI muss angegeben werden. Der Leitfaden zur Anwendung von KI ist zu beachten. Bei Fragen zur Nutzung von KI stimmen Sie sich mit Ihrem Lehrenden ab.

Die Bachelorarbeit ist eine wichtige Prüfungsleistung und ihre Abschlussarbeit. Sie können erstmals zu Beginn des fünften Semesters ein Thema für Ihre Bachelorarbeit vorschlagen oder sich eines zuweisen lassen. Sie können das Thema innerhalb der ersten vier Wochen nach Ausgabe einmal ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Wenn Sie eine Vertiefung in Ihrem Abschlusszeugnis angeben möchten, sollten Sie Ihre Bachelorarbeit in diesem Bereich schreiben. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Thema zur Vertiefung gehört, wenden Sie sich vor der Anmeldung an den zuständigen Verantwortlichen.

In BWL B.Sc. müssen Sie das Modul “Wissenschaftliches Arbeiten in der Bachelorarbeit” erfolgreich abgeschlossen haben, bevor Sie mit der Bachelorarbeit beginnen können.

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss spätestens am 15. April erfolgen, wenn alle Prüfungen im Wintersemester abgeschlossen sind, und spätestens am 15. September, wenn sie im Sommersemester abgeschlossen sind. Die Bachelorarbeit gilt als erstmalig nicht bestanden, wenn Sie die Anmeldefrist um mehr als zwei Semester überschreiten, unabhängig davon, ob Sie das Modul “Wissenschaftliches Arbeiten in der Bachelorarbeit” bereits bestanden haben.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt acht Wochen ab dem Ausgabetermin. In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache der Betreuer:in eine Verlängerung um bis zu vier Wochen gewährt werden. Reichen Sie hierfür das Formular zur Verlängerung der Abschlussarbeit ein.

 

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Die formalen Anforderungen zur Erstellung einer Abschlussarbeit finden Sie in unserem Leitfaden. Unterstützung durch KI muss angegeben werden. Der Leitfaden zur Anwendung von KI ist zu beachten. Bei Fragen zur Nutzung von KI stimmen Sie sich mit Ihrem Lehrenden ab.

Die Masterarbeit ist eine wichtige Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Fachproblem selbstständig und wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie entwickeln ein Thema, oft im vierten Semester während des Moduls „Wissenschaftliches Arbeiten in der Praxis“, indem Sie Ihren Projektvorschlag ausarbeiten. Sie können sich aber auch ein Thema zuweisen lassen. Dann beginnen Sie mit der eigentlichen Arbeit an Ihrer Masterarbeit.

Wenn alle Prüfungen bis zum Wintersemester abgeschlossen sind, müssen Sie spätestens am 15. April anmelden. Wenn alle Prüfungen bis zum Sommersemester abgeschlossen sind, ist die Anmeldung bis zum 15. September erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt standardmäßig fünf Monate ab dem Ausgabetermin. In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache der Betreuer:in eine Verlängerung um bis zu vier Wochen gewährt werden. Reichen Sie hierfür das Formular zur Verlängerung der Abschlussarbeit ein.

 

Prüfungsordnungen & Leitfäden

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Services

Hier finden Sie eine Übersicht von unseren Angeboten und Serviceeinheiten am Fachbereich.

Haben wir ein Thema vergessen oder sind noch Fragen offen?

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Studium sowie Feedback zu unserem Kompass steht ihnen das Studienmanagment mit Rat und Tat zur Seite.

VIel Erfolg bei Ihrem Studium und viel Spaß am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz.