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FAQ Prüfungsamt

Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit

Das Formblatt für die Anmeldung inkl. Ausfüllhilfe und weiteren Informationen finden Sie hier: Downloads.

Variante via Mail:

Die Anmeldung ist komplett ausgefüllt und unterschrieben als PDF an das Prüfungsamt in einfacher Ausfertigung via Mail zu senden. Nehmen Sie Ihre Betreuung dabei bitte in Kopie. Die Unterschrift der Betreuung kann in digitaler Form erfolgen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per Mail.

 

Variante via Post:

Sie senden wie bisher die Anmeldung in dreifacher Ausfertigung per Post an uns. Dann erhalten Sie die Anmeldebestätigung per Post zurück.

 

Die Abschlussarbeit ist als PDF, mit einer unterschriebenen Erklärung, per Mail einzusenden (pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de).

Die Größe des E-Mail Anhangs (pro E-Mail) beschränkt sich auf die angegebene Größe unter "Wichtig zu Wissen!".

  • Die Dateibenennung ist wie folgend vorzunehmen:
    Nachname_Vorname_Matrikelnummer_Bachelor- oder Masterarbeit bspw.: Mustermann_Maximilian_123456_Bachelorarbeit
  • Die Erklärung in der Abschlussarbeit muss unterzeichnet gespeichert sein.
  • Bitte nehmen Sie Ihre Betreuung mit in den Verteiler, sollte alles per Mail gesendet werden können.
  • Stellen Sie sicher, das die Zustellung der Abschlussarbeit per Mail am letzten Tag der Bearbeitungszeit, spätestens bis 23:59 Uhr erfolgen kann.
  • Sollte die Dateimenge (inkl. Internetquellen, Anhänge) zu groß für den Mailversand sein, geben Sie uns dies in ausreichender Zeit (ca. 3-5 Werktage) vor Ihrem Abgabetermin bekannt.
  • Sie und Ihre Betreuung erhalten dann eine Mail mit einem auf Ihren Abgabetermin zeitlich begrenzten Upload-Link in die Hochschulcloud „Seafile“ und einem Kontroll-Link, unter dem Sie Ihre hochgeladenen Dateien nochmals prüfen.
    Der Kontroll-Link gilt auch für Ihre Betreuung als Download für die Korrektur.
  • Eine Druckversion ist von Seiten des Prüfungsamt nicht mehr erforderlich.
    Auf Wunsch Ihrer Betreuung, kann noch eine Druckversion nachgefordert werden.
  • Bei evtl. auftretenden technischen Problemen ist umgehen ein Nachweis darüber anzufertigen und möglichst noch innerhalb der Frist per Mail zu melden.

 

Für die Bachelorarbeit gilt:

Späteste Anmeldemöglichkeit:
Gemäß § 22 Abs. 2 APO Bachelor & Master FB Wirtschaft gilt:
Liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem Wintersemester vor, muss die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit spätestens am 15. April, liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem Sommersemester vor, muss die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit spätestens am 15. September erfolgen. Die Bachelor-Arbeit ist erstmalig nicht bestanden, wenn die Meldefrist um zwei Semester überschritten wurde

Früheste Anmeldemöglichkeit:
Die Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des 5. Fachsemesters angemeldet werden.

Dazu einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Die letzte Klausur wurde im Sommersemester 2019 geschrieben und bestanden, eine Leistung steht aber noch aus. Da die Leistung noch aussteht, ist der Student in diesem Beispiel nicht scheinfrei und es gibt keinen Termin, zu dem die Bachelorarbeit spätestens angemeldet werden muss.
  • Beispiel 2: Die letzte Klausur wurde im Wintersemester 2019/2020 bestanden und alle Leistungen liegen vor. Da der Student in diesem Beispiel in einem Wintersemester scheinfrei wurde, endet die Anmeldefrist am 15.04.2021.
  • Beispiel 3: Die letzte Klausur wurde im Sommersemester 2020 bestanden, alle Leistungen liegen vor. Da der Student in diesem Beispiel in einem Sommersemester  scheinfrei wurde, endet die Anmeldefrist am 15.09.2021.


Für die Masterarbeit gilt:

Gemäß § 26 Abs. 2 APO Bachelor & Master FB Wirtschaft gilt:
Liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem Wintersemester vor, muss die Anmeldung zur Master-Arbeit spätestens am 15. April, liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem Sommersemester vor, muss die Anmeldung zur Master-Arbeit spätestens am 15. September erfolgen. Die Master-Arbeit ist erstmalig nicht bestanden, wenn die Meldefrist um zwei Semester überschritten wurde

Dazu einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Die letzte Klausur wurde im Sommersemester 2019 geschrieben und bestanden, eine Leistung steht aber noch aus. Da die Leistung noch aussteht, ist der Student in diesem Beispiel nicht scheinfrei und es gibt keine verbindliche Frist, zu dem die Masterarbeit spätestens angemeldet werden muss.
  • Die Anmeldung ist jedoch noch vor Schreibbeginn im Prüfungsamt einzureichen.
  • Beispiel 2: Die letzte Klausur wurde im Wintersemester 2019/2020 bestanden und alle Leistungen liegen vor. Da der Student in diesem Beispiel in einem Wintersemester scheinfrei wurde, endet die Anmeldefrist am 15.04.2021.
  • Beispiel 3: Die letzte Klausur wurde im Sommersemester 2020 bestanden, alle Leistungen liegen vor. Da der Student in diesem Beispiel in einem Sommersemester scheinfrei wurde, endet die Anmeldefrist am 15.09.2021.

 

Es gibt die Möglichkeit der Verlängerung, allerdings nur in Ausnahmesituation, z.B. Krankheit während der Bearbeitungszeit oder wenn geplante, notwendig Arbeiten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden können.

Bitte stellen Sie einen Antrag via Mail an das Prüfungsamt zur Verlängerung Ihrer Abschlussarbeit. Nutzen Sie als Antrag das folgende Formular: Antrag auf Verlängerung

Sollten Sie eine Verlängerung wegen Prüfungsunfähigkeit beantragen, dann reichen Sie zusätzlich ebenfalls das folgende Formular via Mail ein: Antrag auf Prüfungsunfähigkeit

Ihr Antrag mit der Begründung sowie Nachweisen der Begründung und der eventuellen Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit wird von Ihrem Fachsäulenvertreter vom Prüfungsausschuss geprüft.

Bei jedem Antrag handelt es sich um eine Einzelfallprüfung.

 

Ja, das ist innerhalb von 4 Wochen nach Ausgabe der Arbeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Sollten Sie noch innerhalb der Frist sein, können Sie die Arbeit zurückziehen und ein neues Thema bis spätestens zum Beginn Ihres Fristlaufs einreichen. Ein Rückzug aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen, möglicherweise wäre hier eine Einzelfallprüfung möglich, wenn es sich um gewichtige und belegte Gründe handelt.

 

Für die Bachelorarbeit gilt:
Laut APO Bachelor & Master FB Wirtschaft kann die Bearbeitungszeit nur um 4 Wochen maximal verlängert werden.

Für die Masterarbeit gilt:
Laut APO Bachelor & Master FB Wirtschaft kann die Bearbeitungszeit nur um 1 Monat maximal verlängert werden.

 

Sie haben für die Bachelorarbeit und Masterarbeit nur zwei Versuche. Daher wird generell davon abgeraten, den Erstversuch zu verschenken. Sollten Sie sich dafür entscheiden, ist die Vorgehensweise zunächst die gleiche wie beim ersten Versuch: Sie suchen Thema und Betreuer, wobei sich das Thema vom Erstversuch unterscheiden muss. Die erneute Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Bekanntmachung über das Nichtbestehen erfolgen.

Sie erhalten bei nicht abgegebener Prüfungsleistung oder auch bei Nichtbestehen der Leistung einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussarbeit.
Mit diesem Bescheid erhalten Sie eine neue Anmeldefrist von 2 Monaten ab Datum des Bescheides.

Bei Nichtbestehen der Abschlussarbeit, kann das Gutachten über das Prüfungsamt eingesehen werden.

 

Ja, in Absprache mit Ihrem Betreuer.

 

§ 22 Abs. 2 Bachelorarbeit & §26 Abs. 2 Masterarbeit:
Auf Antrag des Studierenden, der spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist gestellt werden muss, sorgt der Prüfungsausschuss dafür, dass ein Thema und/oder eine Betreuung für die Abschlussarbeit zugeteilt wird. Ist eine Zuteilung durch den Prüfungsausschuss erfolgt, ist die Anmeldung der Abschlussarbeit dem Prüfungsamt zu melden.

 

Abschlusszeugnisdokumente

Nein. Bitte füllen Sie in jedem Fall bei Abschluss des Studiums oder bei Abgabe der letzten Leistung den Antrag auf Erstellung des Bachelor-/Masterzeugnisses aus. Je nach Studiengang ist in den Wahlbereichen noch von Ihnen festzulegen welche Fächer im Zeugnis eingerechnet und ausgewiesen werden sollen.

Das Formblatt finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamt im Bereich Downloads.

Der Antrag kann vorab im PDF-Modus befüllt und dann mit Ihrer Unterschrift versehen werden. Die PDF ist dann an folgende Mailadresse zu senden: pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de

 

Haben Sie den Antrag auf Erstellung des Zeugnisses gestellt und es sind alle Bewertungen eingetroffen, wird das Zeugnis erstellt und zur Unterschrift und Beglaubigung weitergegeben.
Ist das Zeugnis fertig, werden Sie benachrichtigt.
Die Zeugnisdokumente werden auf Abholung bereitgestellt, können aber auch als Einwurfeinschreiben an Sie versendet werden.
Das Formblatt für die Zusendung Ihrer Zeugnisdokumente finden Sie in den  Downloads.
Über die Versendung werden Sie per Mail informiert.

 

Praxisbericht und WISSENSCHAFTLICHE UND RECHTSWISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN

Im Teilzeit BWL (dual/berufsintegrierend):

Bitte senden Sie eine PDF Ihres Praxisberichtes an das Prüfungsamt und nehmen Sie Ihre Betreuung in Kopie.
Achten Sie darauf, dass die Erklärung unterschrieben gespeichert ist.
Sie erhalten nach Bearbeitung und Austragung im System eine Bestätigungsmail über die Abgabe.

 

Im Vollzeit BWL:

Bitte senden Sie eine PDF Ihres Praxisberichtes an das Prüfungsamt und nehmen Sie Ihre Betreuung in Kopie.
Achten Sie darauf, dass die Erklärung unterschrieben gespeichert ist.
Die Zeugnisse und Nachweise Ihrer Praktikastellen sind als Scan beizufügen.
Ebenso das Anerkennungsformblatt welches Sie im Downloadbereich des Prüfungsamt finden.

Das Anerkennungsformblatt ist mit Ihren persönlichen Daten zu füllen und in der Tabelle ist der Zeitraum und das Unternehmen zu benennen.
Sie erhalten nach Bearbeitung und Austragung im System eine Bestätigungsmail über die Abgabe.

 

Informationen hierzu sind den Leitfäden in Ihrem Erstsemesterkompass enthalten, den Sie zu Beginn Ihres Studiums erhalten haben.
Diese finden Sie aber auch im Downloadbereich des Prüfungsamt.

Ebenfalls empfiehlt es sich immer Rücksprache mit Ihrem Prüfer zu halten.

 

 

 

Prüfungsunfähigkeit

Die Krankmeldung darf zur Fristwahrung als Scan per Mail übersendet werden. (Mail: pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de). Das Original ist umgehend auf dem Postweg nachzureichen. Achten Sie auf die Vorgaben der Hochschule, welche Inhalte die Attestierung des Arztes beinhalten muss.

Das Formblatt der Prüfungsunfähigkeit und weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Prüfungen auf der Homepage des Prüfungsamt. 

 

Widerspruch in Prü­fungs­an­ge­le­gen­hei­ten

Der begründete sowie unterschriebene Widerspruch kann zur Fristwahrung per Mail übersendet werden. (Mail: pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de). Das Original ist umgehend auf dem Postweg nachzureichen. Achten Sie auf die Vorgaben und Informationen zum Widerspruchsverfahren auf der Unterseite Prüfungen.

 

Informationen vom Prüfungsausschuss

Die/den zuständigen Fachsäulenvertreter/in im Prüfungsausschuss entnehmen Sie dem Bereich Prüfungsausschuss auf der Homepage Prüfungsamt.

 

Wesentliche Beschlüsse vom Prüfungsausschuss können Sie dem Bereich Prüfungsausschuss auf der Homepage des Prüfungsamt entnehmen.
 

 

§ 8 Abs. 4 APO
Machen Studierende glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, hat der Prüfungsausschuss zu gestatten, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in anderer Form zu erbringen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann verlangt werden.

Der Prüfungsausschuss trifft hierzu eine generellen Beschluss (Nr. 4/2017)

a) Schreibzeitverlängerungen stellen einen erheblichen Eingriff in das Prüfungsverfahren (organisatorisch, vor allem aber auch inhaltlich, weil das Gebot des gleichen Prüfungsverfahrens grundsätzlich eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund ausschließt) dar und sollten immer die Ausnahme sein.

b) Akut erkrankte Studierende müssen ein privatärztliches Attest vorlegen, vgl. § 8 Abs. 4 S. 1 APO.

c) Chronisch erkrankte Studierende müssen ein amtsärztliches Attest vorlegen, vgl. § 8 Abs. 4 S. 2 APO.

d) Das Attest (amtsärztliches/privatärztliches) muss die Art und Weise der Therapie erkennen lassen, der gleichzeitig der Grund für eine Schreibverlängerung sein kann.

e) Bei Fällen, in denen es eine Entscheidungspraxis gibt, darf es Einzelfallentscheidungen durch den Fachsäulenvertreter geben.

f) Der Antrag für eine Schreibzeitverlängerung muss zumindest bei einer chronischen Erkrankung frühzeitig, spätestens vor dem Ende der Prüfungsanmeldephase gestellt werden.

Hinweis:
Aus dem fachärztlichen oder amtsärztliches Attest muss folgendes hervorgehen:

  • Art der Krankheit (mit der Bestätigung ob chronisch oder vorübergehend)
  •  Art der Einschränkung der Prüfungsunfähigkeit durch die Krankheit.
  • Prozentuale Angabe der erforderlichen Verlängerung der regulären Bearbeitungszeit oder Angabe der Art und Weise des Nachteilsausgleichs.
  • Differenzierung des Nachteilsausgleich nach der Prüfungsform

 

Prüfungen

Wesentliche Informationen zu den Prüfungen auf der Unterseite Prüfungen auf der Homepage des Prüfungsamt.

 

Die jeweiligen Termine für die Klausuranmeldephasen (Vollzeit sowie Teilzeit) finden Sie im FB-Kalender online.

 

Vollzeit-Studiengänge

Studierende von Vollzeit-Studiengängen können sich generell fünf Werktage vor Klausurphase ausschließlich über das CIM abmelden, wenn sie die Prüfungsleistung nicht erbringen wollen.

 

Teilzeit-Studiengänge

Studierende von Teilzeit-Studiengängen können sich generell fünf Werktage vor jeder Klausur ausschließlich über das CIM abmelden, wenn sie die Prüfungsleistung nicht erbringen wollen.
Als Werktage gelten die Tage Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und Feiertage gelten nicht als Werktage.

 

Ausgenommen von der Möglichkeit der Abmeldung sind:

  1. Wiederholungsversuche, da hier gemäß § 14 Abs. 2 APO die Wiederholung im Folgesemester erfolgen muss.
  2. Optionen und Wahlpflichtfächer, die über HIP belegt wurden und somit verpflichtend zur Prüfungsleistung angemeldet wurden.
  3. Fächer, die wegen Fristüberschreitung erbracht werden müssen, § 21 Abs. 4 S. 2 APO.

 

Sofern es bei der elektronischen Anmeldung oder Abmeldung zu Problemen kommen sollte, müssen Sie dem Prüfungsamt noch vor Ablauf der Abmeldefrist eine Meldung vorlegen.

 

Den Klausurplan für die Vollzeitstudiengänge entnehmen Sie der Homepage vom Prüfungsamt in der jeweils aktuellen Fassung. Bitte beachten Sie, dass Änderungen vorbehalten sind.

Den Klausurplan für die Teilzeitstudiengänge finden Sie in HIP.

 

Dies ist nicht möglich. Die Note erfahren Sie aus – Gründen des Datenschutzes – in der persönlichen Sprechstunde oder direkt über ihr persönliches Konto in HIP.

 

Bescheinigungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (beinhaltet automatisch eine aktuelle Notenbescheinigung) benötigen Sie, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule bewerben möchten, um nachzuweisen, ob Sie noch einen Prüfungsanspruch haben.

 

Zur Zeit (pandemiebedingt) erhalten Sie die Bescheinigung auf dem Postweg, sobald Sprechzeiten stattfinden, können Sie die Bescheinigung währenddessen persönlich unter Vorlage des Personalausweises und der Bescheinigungsgebühr abholen.

 

Zur Zeit (pandemiebedingt) erhalten Sie die Bescheinigung auf dem Postweg, sobald Sprechzeiten stattfinden, können Sie die Bescheinigung währenddessen persönlich unter Vorlage des Personalausweises abholen.

 

Sie müssen das Formular „Bescheinigung nach § 48“ erst als PDF-Datei auf Ihrem Computer abspeichern und danach ausfüllen und uns via Mail übersenden.

  1. Formblatt öffnen.
  2. Auf drucken gehen.
  3. Als PDF speichern wählen.
  4. Dann speichern auf Ihrem Computer.
  5. Formular ausfüllen.
  6. Formular an die Mail anhängen.


Oder

  1. Formblatt öffnen.
  2. Formblatt ausfüllen.
  3. Auf drucken gehen.
  4. Als PDF speichern wählen.
  5. Dann speichern auf Ihrem Computer.
  6. Formular an die Mail anhängen.

 

Übersenden Sie ein Scan des digital ausgefüllten Antrags an das Prüfungsamt.

 

Bei BAföG-Bescheinigungen nach § 48 ist es erforderlich, dass Sie das zu bestätigende Fachsemester und den Stichtag der Bestätigung angeben. Ebenfalls bitten wir Sie um die Angabe Ihrer Adresse, an die wir Ihnen die Bescheinigung übersenden, falls diese von der in HIP hinterlegten abweichen sollte.

 

Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 85 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.

 

Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 115 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.

 

Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 145 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.

 

Klausureinsicht

So lange Sie keine umfängliche Einsichtsmöglichkeit in Ihre Prüfungen haben, beginnt auch die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. In diesem Fall ist es empfehlenswert vorab einen Widerspruch einzulegen.

 

Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit der Klausureinsicht an folgende Mailadresse: klausureinsicht.wirtschaft (at) hs-mainz.de
Bei Problemen mit dem Login, wenden Sie sich bitte an das ZIK:
T +49 6131 628-6363
Mail: helpdesk (at) hs-mainz.de

 

Es gibt keine festgelegten Einsichtszeiträume.
Schauen Sie bitte regelmäßig in Ihr Einsichtskonto ob es neue Dateien für Sie gibt.

Beachten Sie das die Einsichtnahme jeder Datei auf 6. Monate ab Scandatum beschränkt ist.

Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten in der Bewertung bitte umgehend Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer. Ist diese beziehungsweise dieser bis Ende der jeweiligen Widerspruchsfrist nicht erreichbar oder die Bewertung ist Ihrer Ansicht nach weiterhin nicht in Ordnung, können Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung einlegen. Diesen reichen Sie über das Büro für Prüfungsamt ein.

 

Unterstützen Sie uns bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung unserer FAQ-Liste

Haben Sie Ihre Frage nicht gefunden und sind Sie der Meinung, dass diese von allgemeinem Interesse ist, dann senden Sie uns eine E-Mail (pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de) mit der Frage oder sprechen Sie uns persönlich an. Wir werden die Frage umgehend beantworten und diese ggf. in die FAQ-Liste aufnehmen.

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