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Studentische und wis­sen­schaft­li­che Hilfskräfte

Offene Stellen

Eine Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft ist das Richtige für Sie, wenn Sie neben Ihrem Studium Erfahrungen in Wissenschaft und Forschung oder in Projekten sammeln möchten. Die Tätigkeit bietet eine gute Vereinbarkeit mit dem Studium. 

Bewerben Sie sich bei uns

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen neben Anschreiben und Lebenslauf auch Zeugnisse (Schule, Hochschule) und Arbeitszeugnisse (Praktikum, Jobs als Werkstudentin / -student) sowie weitere bewerbungsrelevante Dokumente, wie zum Beispiel Bescheinigungen zum Nachweis von IT- oder Sprachkenntnissen oder Auszeichnungen.

Erstellen Sie aus Ihren Unterlagen (inklusive Anschreiben) eine Gesamtdatei im pdf-Format.
Benennen Sie die Dateien bitte in folgendem Format: Nachname Vorname gesamtbewerbung.pdf

Seafile-Link: Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Weg mit dem in der Anzeige genannten Uploadlink
Sollten Sie Probleme haben, den Seafile-Ordner zu öffnen, versuchen Sie, diesen über einen anderen Browser zu öffnen.
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Fragen zum Bewerbungsverfahren
Für inhaltliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle können Sie sich mit der im Ausschreibungstext genannten Ansprechperson in Verbindung setzen.
Für Fragen in Bezug auf das Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Personal & Recht unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: stellenausschreibungen (at) hs-mainz.de.

Zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt auf zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Die Abkürzung Hiwi oder auch HiWi steht im Hochschulkontext für „Hilfswissenschaftler“. Statt des ausgeschriebenen Begriffs wird allerdings in der Regel die Bezeichnung „wissenschaftliche Hilfskraft“ (whk) verwendet. In den meisten Landeshochschulgesetzen werden so Studierende mit einem ersten Hochschulabschluss bezeichnet, zum Beispiel einem Bachelor.

Als „studentische Hilfskraft“ (shk) gelten hingegen Studierende ohne Studienabschluss, die aber in einem Studiengang immatrikuliert sind.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Qualifikation.

 

Die Hochschule Mainz setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein, bspw. durch flexible Arbeitszeiten in der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem achten wir darauf, dass Familienfreundlichkeit tatsächlich allen Geschlechtern zu Gute kommt. Zum einen wollen wir wissenschaftliches Know-How ausbilden. Zum anderen möchten wir die Hochschule für Wissenschaftlerinnen als Arbeitsort attraktiver gestalten und so zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Hochschule soll für alle ein attraktiver Ort sein.

Kinderbetreuung:
Die Hochschule Mainz verfügt über ein Kinderbetreuungsangebot, das von der klassischen Kindertagesstätte „Campulino” über die Elterninitiative „Rappelkiste”, das Angebot von Tagesmüttern bis hin zu Notfalleinrichtungen reicht. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier

Die Hochschule Mainz tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevor­zugt eingestellt. In der Hochschule wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf großgeschrieben. Das Land Rheinland-Pfalz und die Hochschule Mainz vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.

 

Im Rahmen von Bewerbungen auf Stellenausschreibungen ist die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unerlässlich. Dabei handelt es sich vorrangig um Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, persönliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Familienstand sowie ggf. Verfügbarkeit und Arbeitserlaubnisse und Qualifikationsdaten.

Die Hochschule Mainz erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; hier wird insbesondere auf § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Bezug genommen. Mehr Information hierzu finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Mainz werden auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.