Ablauf des Bewerbungsverfahrens mit ausländischem Studienabschluss
Bei einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss ist zu prüfen, inwieweit dieser der deutschen Hochschulzugangsberechtigung für einen Masterstudiengang gleichwertig ist.
Sofern Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen. Ein Nachweis der deutschen Sprache muss von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischem Hochschulabschluss nicht vorgelegt werden.
Trifft einer der folgenden Sachverhalte auf Sie zu, dann bewerben Sie sich bitte über das Onlineportal der Hochschule Mainz:
- Sie möchten sich für den konsekutiven Masterstudiengang International Business bewerben und haben Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem der EU angehörenden Land erworben.
- Sie möchten sich für die Weiterbildungsmasterstudiengänge International Business (M.Sc. IB) und/oder Taxation bewerben.
- Sie haben bereits eine in Deutschland ausgestellte Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorliegen.
Hinweis zur Bewerbung bei uni-assist
Beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbung von uni-assist erst dann bearbeitet wird, wenn das Entgelt bezahlt wurde. Auf uni-assist erhalten Sie Informationen über die Bearbeitungskosten für die Prüfung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.
Information zu den Deutschvoraussetzungen
Zu den für den jeweiligen Studiengang geforderten Nachweisen der deutschen Sprache haben wir zu jedem Studiengang die entsprechenden Informationen explizit hinterlegt: Studium/Studiengänge/Übersicht/“der gewählte Studiengang“/BEWERBEN/Bewerbungsverfahren und Zugang zum Bewerbungsportal/Ausländische Hochschulzugangsberechtigung/Einzureichende Unterlagen/Nachweis der deutschen Sprache.