Exkursion zur BaFin
Die Exkursion im Rahmen der Vorlesung Banken- Kapitalmarkt-, Konzern und Umwandlungsrecht mit Prof. Dr. Haas, am 29.10.2019, führte uns zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Frankfurt.
Zu Beginn erläuterte uns Caroline Klee die Hauptaufgaben der BaFin, die in erster Linie in der Geldwäscheprävention, Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht und der Marktmissbrauchsüberwachung bestehen.
Die BaFin ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen und beschäftigt rund 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Mit der Schaffung des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus im Rahmen der europäischen Bankenunion gab die BaFin die Aufsicht über bedeutende Großbanken im November 2014 an die Europäische Zentralbank ab.
Im Anschluss gab uns Sebastian Heimrich einen Einblick in die Welt der Geldwäscheprävention und das 3-Phasen Modell. Auch zum Thema Marktmissbrauchsüberwachung erhielten wir einen fundierten Überblick. Hierbei ist im Umfeld des Marktmissbrauchsregimes die Insiderüberwachung nach Art. 14/17 MAR und die Marktmanipulationsüberwachung nach Art. 15 MAR zu nennen.
Einen herzlichen Dank an die BaFin, insbesondere an Caroline Klee, Sebastian Heimrich und seine Kollegen. Es war eine wirklich informative und interessante Exkursion, aus der sicher jeder Studierende einen tiefergehenden Einblick in die Arbeit der BaFin und die verschiedenen Berufsfelder für Wirtschaftsjuristen bekommen konnte!
