Bewerben
Auf dieser Seite bewerben Sie sich für den Taxation LL.M. Für den Zertifikatsstudiengang bewerben sie sich bitte hier.
Zulassungsvoraussetzungen
- Der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums.. In Ausnahmefällen können auch Absolventen mit einem sonstigen Hochschulabschluss zugelassen werden. In diesem Fall sind entsprechende juristische und sonstige Vorkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder eine einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Dieser Nachweis gilt beispielsweise auch dann als erbracht, wenn ein Absolvent zusätzlich die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Steuerberatergesetz erfüllt. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
- Den Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens 6 Monaten. Der Nachweis über eine einschlägige Berufserfahrung soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden.
- Kooperationsvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Hochschule Mainz, in dem die erforderliche Freistellung geregelt ist (Gemeinsame Erklärung)
Kenntnisse der englischen Sprache müssen Sie nachweisen durch:
- TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
- TOEIC 750 Punkte
- ILEC (Level B2)
- der Erwerb von mindestens 30 ECTS-Punkten aus wirtschaftwissenschaftlichen Veranstaltungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und in denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden.
Für den Englischnachweis sind ausschließlich die genannten Tests möglich.
Das Testergebnis muss spätestens zwei Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Einschreibung in das nächste Semester versagt.
Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet.
Adäquate Auflandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äqiuvalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.
Bewerbungsportale
Kontakt
Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges