Taxation LL.M.

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums.. In Ausnahmefällen können auch Absolventen mit einem sonstigen Hochschulabschluss zugelassen werden. In diesem Fall sind entsprechende juristische und sonstige Vorkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder eine einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Dieser Nachweis gilt beispielsweise auch dann als erbracht, wenn ein Absolvent zusätzlich die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Steuerberatergesetz erfüllt. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

Bewerbungsverfahren

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Bewerbungszeitraum

Zum Sommersemester 2025: 15. November 2024 bis 28. Februar 2025

An­er­ken­nung von Leistungen

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de