Zulassungsvoraussetzungen
Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre, der Wirtschaftswissenschaften, des internationalen Managements, des internationalen Business oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs.
Der Abschluss muss mindestens 180 ECTS-Punkte besitzen. Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 oder ECTS-Note C abgeschlossen haben.
Bei inhaltlich ähnlichen Studiengängen müssen Sie folgende Mindestpunktzahlen erreichen (gemäß Beschluss vom 9. November 2022):
- mindestens 6 ECTS-Leistungspunkte aus dem Fachgebiet Volkswirtschaftslehre
- mindestens 8 ECTS-Leistungspunkte aus dem Fachgebiet Quantitative Methoden/Statistik/Mathematik
- mindestens 10 ECTS-Leistungspunkte aus dem Fachgebiet Rechnungs- und Finanzwesen sowie Controlling
- mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte aus sonstigen betriebswirtschaftlichen Fachgebieten (betriebswirtschaftliche Praktika einbezogen).
Bitte beachten Sie, dass ein Nachholen geforderter ECTS-Punkte an unserer Hochschule nicht möglich ist. Sie müssen die ECTS-Punkte im Rahmen des Bachelorstudiums erbringen.
Kenntnisse der englischen Sprache müssen Sie nachweisen durch:
- TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
- TOEIC 750 Punkte
- ILEC (Level B2)
- IELTS (Level B2)
- der Erwerb von mindestens 30 ECTS-Punkten aus wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und bei denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden.
Für den Englischnachweis sind ausschließlich die genannten Tests möglich.
Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das das nächstfolgende Semester versagt.
Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet.
Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangsleitung dies für erforderlich hält.