Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungsablauf im Online-Portal
Bevor Sie mit der Bewerbung beginnen können, müssen Sie sich im Bewerbungsportal der Hochschule registrieren und einen Bewerbungaccount anlegen. Hierzu klicken Sie auf der Startseite des Bewerberportals auf den Link „Jetzt registrieren!“ und geben dort Ihre persönlichen Daten ein.
Sie werden aufgefordert, ein Passwort zu wählen und erhalten nach Abschluss des Registrierungsvorgangs eine E-Mail. Mithilfe des darin angegebenen Links wird Ihr Account freigeschaltet und Sie können Ihre Bewerbung starten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zurückgreifen können.
Nachdem Sie sich registriert und angemeldet haben, werden Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung geleitet. Alle Pflichtangaben sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Hilfe zu einzelnen Eingabefeldern erhalten Sie durch Klick auf das Info-Icon. Sollten Sie trotzdem technische oder fachliche Fragen haben, wenden Sie sich an zulassung (at) hs-mainz.de.
Nach der Registrierung im Studienplatzbewerbungsportal starten Sie mit der Erfassung Ihres Antrags. Dort suchen Sie sich den gewünschten Abschluss und das Studienfach aus. Für alle Masterstudiengänge ist als Fachsemester immer das 1. Fachsemester voreingestellt. Sofern Sie bereits Studienzeiten an einer Hochschule absolviert haben, behält sich die Hochschule Mainz die endgültige Einstufung in das Fachsemester anhand der vorzulegenden Unterlagen vor.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Bewerbungsportal nach 30 Minuten automatisch abgemeldet werden. Das System speichert die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Daten und den Antrag im Status „in Vorbereitung“. Um mit der Bearbeitung des Antrags fortzufahren, müssen Sie sich erneut einloggen.
Nach Eingabe aller erforderlichen Daten finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“.
Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie bitte auf „Antrag bearbeiten“.
Sie können so lange Änderungen vornehmen, bis Sie die Studienplatzbewerbung über "Antrag abgeben" online einreichen.
Nach der Online-Einreichung können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich.
Möchten Sie nach der Angabe der Bewerbung Angaben ändern oder Fehler korrigieren, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu einreichen.
Wenn Sie sich noch für weitere Studienfächer an der Hochschule Mainz bewerben möchten, können Sie dies über „Antrag hinzufügen“. Sie können sich pro Semester für insgesamt drei Studiengänge bewerben.
Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie alle Anträge, die Sie online eingereicht haben.
Um Ihre Bewerbung abzuschließen, klicken Sie im Bewerbungsportal "Antrag abgeben".
Die Hochschule Mainz ermöglicht seit Wintersemester 2020/21 eine reine Online-Bewerbung. Laden Sie bitte alle geforderten Unterlagen im Bewerberportal der Hochschule Mainz hoch. Bitte informieren Sie sich über die einzureichenden Unterlagen auf unserer Homepage.
Den Überblick über den Stand der einzelnen Anträge erhalten Sie über Ihr Bewerberportal an der Hochschule Mainz.
- Studienvergangenheit
Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Das Studium gilt dann als abgeschlossen, sofern Sie im laufenden Semester der Abgabe der Bewerbung alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
Als Studienanfänger geben Sie hier „0“ (Null) ein. - Berufsausbildung
Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. - Dienst geleistet?
Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
- Sie müssen bereits beim Erfassen des ersten Antrags eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung) angeben.
- Sie müssen ebenfalls Angaben zum Vorstudium zur Masterbewerbung machen.
Gefragt wird hierbei beispielsweise nach dem Studiengang, der Abschlussnote, dem Abschlussdatum etc.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung (at) hs-mainz.de mit uns in Verbindung.
Sie können Anträge auf außergewöhnliche Härte sowie Verbesserung der Note und/oder Verbesserung der Wartezeit formlos stellen, indem Sie die antragsbegründenden Unterlagen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Mainz einreichen.
Anschrift bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse schicken wir Ihnen Ihre Unterlagen. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, müssen Sie deshalb eine als Korrespondenzadresse markieren.
E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse werden zum Beispiel E-Mails über Statusänderungen gesendet. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein.
Download
Einzureichende Unterlagen
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Masterurkunde und Masterzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- Schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte.
Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.
- Schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit.
Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.