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Bewerbung mit deutscher Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung

Bewerbungsablauf im Online-Portal

Bevor Sie mit der Bewerbung beginnen können, müssen Sie sich im Bewerbungsportal der Hochschule registrieren und einen Bewerbungaccount anlegen. Hierzu klicken Sie auf der Startseite des Bewerberportals auf den Link „Jetzt registrieren!“ und geben dort Ihre persönlichen Daten ein.

Sie werden aufgefordert, ein Passwort zu wählen und erhalten nach Abschluss des Registrierungsvorgangs eine E-Mail. Mithilfe des darin angegebenen Links wird Ihr Account freigeschaltet und Sie können Ihre Bewerbung starten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zurückgreifen können.

Nachdem Sie sich registriert und angemeldet haben, werden Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung geleitet. Alle Pflichtangaben sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Hilfe zu einzelnen Eingabefeldern erhalten Sie durch Klick auf das Info-Icon. Sollten Sie trotzdem technische oder fachliche Fragen haben, wenden Sie sich an zulassung (at) hs-mainz.de.

 

Nach der Registrierung im Studienplatzbewerbungsportal starten Sie mit der Erfassung Ihres Antrags. Dort suchen Sie sich den gewünschten Abschluss und das Studienfach aus. Für alle Masterstudiengänge ist als Fachsemester immer das 1. Fachsemester voreingestellt. Sofern Sie bereits Studienzeiten an einer Hochschule absolviert haben, behält sich die Hochschule Mainz die endgültige Einstufung in das Fachsemester anhand der vorzulegenden Unterlagen vor.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Bewerbungsportal nach 30 Minuten automatisch abgemeldet werden. Das System speichert die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Daten und den Antrag im Status „in Vorbereitung“. Um mit der Bearbeitung des Antrags fortzufahren, müssen Sie sich erneut einloggen.

Nach Eingabe aller erforderlichen Daten finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“.

Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie bitte auf „Antrag bearbeiten“.

Sie können so lange Änderungen vornehmen, bis Sie die Studienplatzbewerbung über "Antrag abgeben" online einreichen.

Nach der Online-Einreichung können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich.

Möchten Sie nach der Angabe der Bewerbung Angaben ändern oder Fehler korrigieren, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu einreichen.

Wenn Sie sich noch für weitere Studienfächer an der Hochschule Mainz bewerben möchten, können Sie dies über „Antrag hinzufügen“. Sie können sich pro Semester für insgesamt drei Studiengänge bewerben.

Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie alle Anträge, die Sie online eingereicht haben.

 

Um Ihre Bewerbung abzuschließen, klicken Sie im Bewerbungsportal "Antrag abgeben".

Die Hochschule Mainz ermöglicht seit Wintersemester 2020/21 eine reine Online-Bewerbung. Laden Sie bitte alle geforderten Unterlagen im Bewerberportal der Hochschule Mainz hoch. Bitte informieren Sie sich über die einzureichenden Unterlagen auf unserer Homepage.

Den Überblick über den Stand der einzelnen Anträge erhalten Sie über Ihr Bewerberportal an der Hochschule Mainz.

 
  • Studienvergangenheit
    Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Das Studium gilt dann als abgeschlossen, sofern Sie im laufenden Semester der Abgabe der Bewerbung alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
    Als Studienanfänger geben Sie hier „0“ (Null) ein.
  • Berufsausbildung
    Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
  • Dienst geleistet?
    Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
 
  1. Sie müssen bereits beim Erfassen des ersten Antrags eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung) angeben.
  2. Sie müssen ebenfalls Angaben zum Vorstudium zur Masterbewerbung machen.
    Gefragt wird hierbei beispielsweise nach dem Studiengang, der Abschlussnote, dem Abschlussdatum etc.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung (at) hs-mainz.de mit uns in Verbindung.

 

Sie können Anträge auf außergewöhnliche Härte sowie Verbesserung der Note und/oder Verbesserung der Wartezeit formlos stellen, indem Sie die antragsbegründenden Unterlagen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Mainz einreichen.

 

Anschrift bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse schicken wir Ihnen Ihre Unterlagen. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, müssen Sie deshalb eine als Korrespondenzadresse markieren.

E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse werden zum Beispiel E-Mails über Statusänderungen gesendet. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein.

 

Studienplatzbewerbungsportal

Portal für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Jetzt bewerben

Einzureichende Unterlagen

  • chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie (Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung, Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung)
  • Erklärung über bisherige Studienzeiten
  • Exmatrikulationsbescheinigungen für alle bisherigen Studienverläufe an Hochschulen in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums eingeschrieben waren. Diese können Sie bis zur Einschreibung an der Hochschule Mainz nachgereichen. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund fehlender Leistungen das Studium bei Bewerbungsschluss beziehungsweise Einschreibung noch nicht erfolgreich beendet haben, reichen die Exmatrikulationsbescheinigung zum 30. März für das Sommersemester und zum zum 15. Oktober für das Wintersemester nach.
 

Falls Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben waren oder derzeit eingeschrieben sind, müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen. Dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums immatrikuliert waren oder sind.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer oder deutscher Sprache) nach dem Abschluss des ersten grundständigen Studiums.
  • Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/der Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel müssen

  • bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein. Hier muss ebenfalls die Exmatrikulationsbescheinigung mit eingereicht werden.
  • bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen erhalten Sie im Fachbereich: Fachbereich Wirtschaft

 
Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland
  • ausländische Bildungsnachweise
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland (amtlich beglaubigte Kopie)
  • ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
  • Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)

 

 
Den  Nachweis guter Sprachkenntnisse, mit welchem bescheinigt wird, dass die Befähigung vorliegt, in deutscher, französischer und englischer Sprache zu studieren. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse durch einen standardisierten, international anerkannten Sprachtest wie folgt nachweisen:
  • Englisch
    Sprachzeugnisse (TOEFL iBT, TOEIC), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens  nachweisen, oder der  Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in  englischer Sprache gelehrt und geprüft wurden.
  • Französisch
    Sprachzeugnisse (unter anderem TFI), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen, oder der Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in französischer Sprache gelehrt und geprüft wurden.
  • Deutsch
    Sprachzeugnisse (unter anderem DaF), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen, oder der Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in deutscher Sprache gelehrt und geprüft wurden.
Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen. Über die Äquivalenz ist im Einzelfall zu entscheiden.  
  • Essay-Erstellung (Eignungsprüfung)
  • Zeugnis mit  akademischem Diplom oder Bachelor Grad von einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder Zeugnis einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland nach abgeschlossenem Studium, in welchem nicht mehr als ein Drittel der ECTS-Punkte in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erworben wurden.
  • Bei Bewerbung mit bereits abgeschlossenem Studium muss das Diploma Supplement und die Urkunde beigelegt werden.
  • Transcript of Records (wenn dies nicht im Diploma Supplement enthalten ist)

Ist in keinem der o.g. Unterlagen (Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde, Diploma Supplement) der ECTS-Grade ausgewiesen und sollte Ihre Abschlussnote im Bachelor schlechter als 2,5 sein, kann der ECTS-Grade über einen gesonderten Bescheid Ihrer früheren Hochschule belegt werden.

Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und Angabe der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkte, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS-Punkte alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.

Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte, Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des Studienverlaufs des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie  bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.

 

Zusätzlich geforderte Unterlagen

  • Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Masterurkunde und Masterzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
    Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet.
  • Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
 
  • Schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte.

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.

 
  • Schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit.

Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.