Bewerbung mit nicht-europäischem Bachelorabschluss
Einzureichende Unterlagen
- Bachelor- oder Diplomzeugnis, das den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Betriebswirtschaft beziehungsweise Management, oder einem Studium mit vergleichbaren Inhalten nachweist.
- Bei Bewerbung mit bereits abgeschlossenem Studium muss das Diploma Supplement beigelegt werden.
- Transcript of Records (wenn dies nicht im Diploma Supplement enthalten ist).
- Der Abschluss muss mindestens 180 ECTS-Punkte besitzen. Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 oder ECTS-Note C abgeschlossen haben.
- Bitte wählen Sie im Bewerberportal Ihre Prioritäten 1 (meist priorisiert) bis 3 (dritt priorisiert) unserer Partnerhochschulen aus. Bewerber und Bewerberinnen mit einem nicht-europäischen Bachelorabschluss (über Uni-Assist) geben ihre Prioritäten über dieses Formular an und fügen es ihrer Bewerbung hinzu.
- Erstellen Sie ein Motivationsschreiben auf Englisch, indem Sie Ihre Prioritäten 1-3 der Partneruniversitäten beschreiben. Sie belegen damit Ihre Bereitschaft, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Bitte geben Sie im Portal Ihre Priorität 1-3 an.
- Die Sprachvoraussetzungen (Englisch, Deutsch und eine andere Sprache) müssen deutlich nachgewiesen werden, wie oben erwähnt.
1. Englisch
- TOEFL: ibT mindestens 92 Punkte
- IELTS mindestens 6.5 Punkte
- TOEIC mindestens 800 Punkte
- Sprachzeugnisse, die das Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens nachweisen
- Nachweis, dass im europäischen Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in fachspezifischen Veranstaltungen erworben wurden, die auf englischer Sprache gelehrt und geprüft wurden (keine reine Sprachkursen).
2. Deutsch (mindestens A2-Niveau)
- Sprachzeugnisse, die das Niveau A2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen. Sie können dazu gern das Blanko-Formular Deutsch A2 unserer Hochschule nutzen.
- Bei Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern reicht die Kopie der deutschen Hochschulzugangsberechtigung
3. Nachweis einer 3. Sprache auf B1-Niveau
- Wenn diese Sprache Ihre Muttersprache ist (nicht Englisch und Deutsch) und Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder Bachelorabschluss in dieser Sprache unterrichtet wurde, müssen Sie keine zusätzlichen Nachweis erbringen.
- Ansonsten reichen Sie ein Zertifikat eines anerkannten Sprach-oder Bildungsinstitution ein, der das Niveau B1 für diese Sprache deutlich belegt. Sie können dazu gern das Blanko-Formular B1-Niveau unserer Hochschule benutzen.
- Chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Kopie des Ausweises
- Aufenthaltsgenehmigung (für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten; kann nach Zulassung nachgereicht werden)
- Erklärung über bisherige Studienzeiten im In- und Ausland
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15. Oktober für das Wintersemester und zum 30. März für das Sommersemester
Falls Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben waren oder derzeit eingeschrieben sind, müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen. Dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums immatrikuliert waren oder sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer oder deutscher Sprache) nach dem Abschluss des ersten grundständigen Studiums.
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/der Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel müssen
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein. Hier muss ebenfalls die Exmatrikulationsbescheinigung mit eingereicht werden.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Masterurkunde und Masterzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit