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VWA

Kooperation mit der VWA Mainz

Sie sind bei der VWA Mainz und möchten Ihr Studium in Kooperation mit der Hochschule Mainz fortführen. Hier finden Sie die einzureichenden Unterlagen und den Link zum Online-Bewerbungsportal.

Das Online-Bewerbungsportal ist für Sie zum Wintersemester 2023/24 bis zum 30.07.2023 geöffnet.

Einzureichende Unterlagen

  • chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • Bescheinigung über eventuell abgeleisteten Wehr- beziehungsweise Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Speziell für Studiengang BWL dual Bachelor of Science in  Kooperation mit der VWA Mainz

  • Nachweis über die Kenntnisse der englischen Sprache
    •  Englisch I:
      Nachweis durch die an der Hochschule  Mainz bei der Fachgruppe Sprachen abgelegte Klausur ist zwingend  erforderlich!
    •  Englisch II:
      Nachweis wird durch den international anerkannten standardsierten TOEIC geleistet und gilt bei mindestens 780 Punkten als bestandener Nachweis für Englisch II.
      Dieser Test kann auch an jeder anderen Institution, die den TOEIC anbietet, abgelegt werden.
  • Nachweis über Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis Leistungsübersicht (VWA)
 

Zeugnis der

  • allgemeinen Hochschulreife
  • fachgebundenen Hochschulreife
  • Fachhochschulreife

Je nach Form der Erlangung der Fachhochschulreife muss vorliegen:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- oder HWK-Prüfungszeugnis, Gesellenbrief beziehungsweise Gesellenprüfungszeugnis)
  • Nachweis der Ausbildung zum Assistenten (Berufsfachschule, Berufskolleg mehrjährig)
  • Nachweis über das zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Praktikum – auszustellen vom Praktikumsbetrieb (mit genauen Angaben des Zeitraumes sowie Tätigkeitsangaben, Einsatzgebiet und Wochenarbeitszeit). Sollte das Praktikum zu Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein muss ein vorläufiger Nachweis vorgelegt werden, bis zu welchem Termin das Praktikum abgeleistet sein wird.
Studienbewerbung als beruflich Qualifizierte

Beruflich Qualifizierte müssen einen Antrag auf Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung bei der Hochschule stellen.

 

Bewerbung mit Vorstudienzeiten

Bei einer Bewerbung mit Vorstudienzeiten im In- oder Ausland müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich bei der Bewerbung hochladen. Dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren oder sind.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländische Hochschulen (in englischer Sprache)
  • Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen mit Angabe des vorläufigen Notendurchschnitts Ihrer bisher erbrachten Leistungen.
  • Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren.
  • Studienverlaufsplan (in deutscher Sprache)

Fachsemester und Leistungsanerkennung

Bei der Anerkennung von Leistungen aus früheren Studienzeiten werden sowohl bestandene Leistungen als auch nicht bestandene Versuche berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen zu allen erbrachten und dann auch bewerteten Prüfungsleistungen vorlegen.
Die Anerkennung erfolgt formal über den jeweiligen Prüfungsausschuss. Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie die Mitteilung über das Einstufungssemester über den Zulassungsbescheid. Im Falle einer Einstufung in das 1. Fachsemester wenden Sie sich zwecks der Anerkennung von Leistungen an die Studienberatung des jeweiligen Fachbereichs.
Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall die Zulassung  unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass innerhalb des Immatrikulationszeitraums beziehungsweise einer anderen durch die Hochschule im Zulassungsbescheid benannten Frist die explizit angeforderten Unterlagen vollständig, fristgerecht und prüfungsfähig vorgelegt werden und die Prüfung der Unterlagen durch die Hochschule zu einem positiven Prüfungsergebnis führt.
Kann ein positives Prüfungsergebnis nicht bescheinigt werden, entfaltet der unter der aufschiebenden Bedingung erteilte Zulassungsbescheid keine Rechtswirkung. Ein Anspruch auf Immatrikulation besteht nicht und eine besondere Bescheidung hierüber erfolgt nicht.

 

Wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise bereits anerkannt wurden, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • ausländische Bildungsnachweise
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
  • Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
  • ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
  • Zeugnis des Studienkollegs, wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
Nachweis der deutschen Sprache

Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:

  • Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
  • Goethe-Zertifikat mindestens B2
  • Deutsches Sprachdiplom DSD II

 

 

Siehe Infoblatt "Nachweis der Englischkenntnisse durch die Module Englisch I und Englisch II" im Downloadbereich.

 

Sie müssen eine mindestens 9-monatige kaufmännische Ausbildungs- oder Berufstätigkeit durch eines der folgenden Dokumente nachweisen:

  • Abschluss einer kaufmännischen/verw. Berufsausbildung (IHK/HWK-Zeugnis)
  • eine Tätigkeitsbeschreibung/Zeugnis durch den Arbeitgeber über den Nachweis einer mindestens 9-monatigen kaufmännischen Berufstätigkeit (Art, Dauer, Ort)
  • eine Tätigkeitsbeschreibung durch den Ausbildungsbetrieb über den Nachweis einer mindestens 9-monatigen Tätigkeit (Art, Dauer, Ort) im kaufmännischen Ausbildungsberuf
 

Der Kooperationsvertrag muss erst zum 7. Fachsemester der VWA Mainz/ 5. Fachsemester der Hochschule Mainz an der Hochschule Mainz im Studienmanagement Wirtschaft vorliegen. Er wird Ihnen zu gegebener Zeit vom Studienmanagement Wirtschaft zur Verfügung gestellt.

 

Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studiengangs