Zulassungsvoraussetzungen
für den Studiengang Business Administration für Nicht-Wirtschaftswissenschaftler (MScBA)
Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenes Studium in einem anderen Fach als der Betriebswirtschaftslehre oder eines inhaltlich ähnlichen Studienganges. Ein Studium wird nicht der Betriebswirtschaftslehre zugeordnet, wenn die wirtschaftswissenschaftlichen Module höchstens 10 % der ECTS Punkte – ersatzweise der Semesterwochenstunden – ausmachen. Der Abschluss muss mindestens 180 ECTS-Punkte besitzen. Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 oder ECTS-Note C abgeschlossen haben.
Kenntnisse der englischen Sprache müssen Sie nachweisen durch:
- TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
- TOEIC 750 Punkte
- ILEC (Level B2)
- IELTS (Level B2)
- den Erwerb von mindestens 30 ECTS-Punkten aus Vorlesungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und bei denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden
Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das das nächstfolgende Semester versagt.
Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet.
Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangsleitung dies für erforderlich hält.