Brückenmodul
Umfasst Ihr vorausgegangener Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, haben Sie die Möglichkeit, die noch „fehlenden“ 30 ECTS-Punkte mit dem Brückenmodul bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuholen.
Sie können sich bereits für den Masterstudiengang zum Wintersemester bewerben, um das Brückenmodul im Wintersemester – also vor offiziellem Studienbeginn zum jeweiligen Sommersemester – zu absolvieren. Die Zulassung erfolgt für das Brückenmodul. Bitte beachten Sie, dass Sie sich aus formalen Gründen im Sommersemester noch einmal in den Studiengang einschreiben müssen.
Wenn Sie regulär zum Sommersemester starten, können Sie das Brückenmodul während Ihres Studiums im Wintersemester absolvieren.
Das Brückenmodul ist wie folgt zu absolvieren:
- Praktikum 12 Wochen Vollzeit in einer Arbeitsrechts- oder Personalabteilung eines Unternehmens, einer Behörde oder eines Verbandes.
- Praxisbericht und Themenhausarbeit
- Blockseminar / Präsentation
Bewerbungsschluss für das Brückenmodul im Wintersemester ist am 30.07. Die Bewerbung erfolgt über das Studierendenbüro. Eine Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz ist nicht möglich!
Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro:
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Raum A1.01