Zulassungsvoraussetzungen
- Einen Hochschulabschluss im Bereich Bau- und Immobilienmanagement, Facility Management, Wirtschaftsingenieur (Bau), Versorgungstechnik oder Energietechnik mit Schwerpunkt Gebäude, Bauingenieurwesen oder Architektur oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss einer ausländischen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Punkten
- Wer einen qualifizierten Erstabschluss gemäß Punkt 1 mit weniger als 210 ECTS-Punkten nachweist, aber mindestens 180 ECTS-Punkten, muss weitere für den Master-Abschluss erforderliche 30 ECTS-Punkte erwerben. Die Auswahl der Brückenmodule erfolgt nach Anlage 4 der FPO für den berufsintegrierenden Master-Studiengang Technisches Immobilienmanagement vom 12.01.2022. Der Nachweis der Brückenmodule ist zum Beginn der Masterarbeit zu erbringen.
- Über die Zulassung nach Abschluss aus artverwandten Studiengängen entscheidet die Studiengangleitung.
- Die Zulassung setzt einen zwischen dem Arbeitgeber des Studierenden und der Hochschule Mainz abgeschlossenen, für die Dauer des Studiums gültigen Kooperationsvertrag voraus. Näheres zu Art, Umfang und Inhalten der Beschäftigung regelt der Kooperationsvertrag.
- Neben dem Abschluss aus einem Ingenieurstudium sind Kenntnisse der Mathematik nachzuweisen, die der Modulbeschreibung „Höhere Mathematik“ des Bachelor-Studiums „Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management“ an der Hochschule Mainz entsprechen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben worden sein.
Erfolgreicher Studieneinstieg
Um Ihnen den Einstieg ins Studium oder die Vorbereitung auf eine Klausur zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ihre Mathematik-Kenntnisse mit zwei Online-Brückenkursen mit fachrelevanten, passgenauen Inhalten zu überprüfen und aufzufrischen.