Wir freuen uns, dass Sie an der Hochschule Mainz studieren wollen und heißen Sie herzlich willkommen! Um sich für den weiterbildenden Master-Studiengang Infrastruktur für nachhaltige Quartiere im Teilzeitstudium (WMaInQ) bei uns zu bewerben, müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:
Zulassungsvoraussetzungen
Ein Bachelor-Abschluss in einem der folgenden Studiengänge:
- Bau- und Immobilienmanagement
- Facility Management
- Wirtschaftsingenieurwesen (Bau)
- Versorgungstechnik oder Energietechnik
- Bauingenieurwesen
- Umweltingenieurwesen
- Verfahrenstechnik
- Umweltschutz
- Klimaschutz
- Landschaftsplanung
- Architektur
Alternativ: Ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule.
Hinweis: Der Bachelor-Abschluss muss mindestens 210 ECTS-Punkte umfassen. Bewerberinnen und Bewerber mit einem qualifizierten Erstabschluss, jedoch mit weniger als 210 ECTS-Punkten, oder Personen mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss müssen die fehlenden ECTS-Punkte durch Brückenmodule erwerben. Die Auswahl der Brückenmodule ist zu Studienbeginn mit der Studiengangsleitung abzustimmen.
Zusätzlich müssen Mathematikkenntnisse nachgewiesen werden, die Modulbeschreibung „Höhere Mathematik“ des Bachelorstudiums „Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management“ an der Hochschule Mainz entsprechen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder durch einen gesonderten Leistungsnachweis erworben worden sein.
Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr nach Abschluss des Bachelor-Studiums. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab Studienabschluss bis zum Bewerbungsschluss.
Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufstätigkeit können durch eine Eignungsprüfung zugelassen werden.
Die Prüfung stellt die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit einem abgeschlossenen grundständigen Studium (180 ECTS-Punkte) fest. Die Prüfenden sind die fachlich zuständigen Hochschullehrenden des Bachelorstudiengangs. Die Organisation erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs.
Für den Weiterbildungsstudiengang werden Gebühren erhoben.