Geo­in­for­ma­tik

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Qualifizierter Bachelorabschluss oder Diplomabschluss einer Hochschule oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Abschluss jeweils in einem Studiengang, der nach Feststellung des Prüfungsausschusses eine hinreichende Basis für den Masterstudiengang nachweist. Grundsätzlich anerkannt werden folgende Hochschulabschlüsse, soweit DV-technische Kenntnissen ausgewiesen sind: des Bauingenieurwesens, der Architektur, der Informatik, der Geographie, der Geologie, der Landesplanung, der Agrarwissenschaft, der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes und der Mathematik.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Absatz 1 oder Absatz 2 HochSchG verfügen und zusätzlich eine mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben, werden gemäß HochSchG § 35 zum Studium zugelassen, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums gemäß § 5 Absatz 1 festgestellt wird. Die Eignungsprüfung wird an der Hochschule Mainz durchgeführt.
  • Bei fehlenden Nachweisen über DV-technische Kenntnisse und bei Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge prüft der Prüfungsausschuss die Basis, insbesondere das Vorhandensein DV-technischer Kenntnisse, im Einzelfall.
  • Nachweis einer Berufstätigkeit durch ein Arbeitszeugnis (die Vorlage des Arbeitsvertrags ist nicht ausreichend) von mindestens einjähriger Dauer nach dem Erststudium.

Bewerbungszeitraum

Zum Sommersemester 2025: 15. November  2024 bis 15. Januar 2025

An­er­ken­nung und An­rech­nung Modulleistungen

Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Modulleistungen.
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Kontakt

Christiane Mann
Sachbearbeiterin des Studienganges
T +49 6131 628-7382
zulassung (at) hs-mainz.de