Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Ein berufsbezogenes Vorpraktikum ist im Umfang von 8 Wochen erforderlich, sofern es nicht Bestandteil einer, auf das Studium vorbereitenden fachverwandten Ausbildung (zum Beispiel Vermessungstechnik, Geomatik) war. Das Vorpraktikum dient als Nachweis der einschlägigen praktischen Vorbildung und sollte idealerweise weitgehend vor Aufnahme des Studiums erfolgen. Der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 4. Fachsemester erbracht werden.
Das Vorpraktikum kann bei öffentlichen Dienststellen und Privatunternehmen abgeleistet werden, sofern eine qualifizierte Ausbildung in Geoinformatik oder Vermessung unter der Leitung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen gewährleistet ist. Das Vorpraktikum soll der Praktikantin oder dem Praktikanten einen umfassenden Überblick über die Aufgabenbereiche der Geoinformatik und der Vermessung geben. Es sind insbesondere folgende Stoffgebiete zu behandeln:
- Überblick über die Tätigkeitsfelder im Vermessungswesen und in der Datenverarbeitung
- manuelles und computerunterstütztes Zeichnen
- Mitwirkung bei Lage- und Höhenmessungen
- Bearbeitung/Auswertung von Messergebnissen