Vorpraktikum
Das Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen soll einen Einblick in die technischen Vorgänge auf Baustellen und die Gegebenheiten und Abläufe des Baugeschehens bieten. Es beinhaltet die Planung und Konstruktion von Bauwerken, Bauverfahren und Bauabläufe. Im Rahmen des Praktikums soll die Arbeitswelt im Bauwesen erfahren werden und das notwendige Verständnis für die Praxis erlangt werden.
Von Vorteil für Ihr Studium (aber nicht verpflichtend) ist die weitgehende Ableistung bereits vor Aufnahme des Studiums; der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 4. Fachsemester erbracht werden. Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Falls Sie eine Ausbildung in einem baubezogenen Beruf abgeschlossen haben, werden Ihnen je nach Fachrichtung bis zu 12 Wochen Vorpraktikum anerkannt (siehe untenstehende Zusammenstellung).
Das Vorpraktikum beinhaltet mindestens 8 Wochen Baustellenpraktikum, bei dem die Nähe zur Bauausführung, also den Handwerkern im Vordergrund steht. Die Mitarbeit während des Praktikums soll dazu führen, die Arbeitsabläufe und -techniken kennenzulernen und ihre Auswirkungen zu beurteilen. Anerkennungsfähig ist beispielweise ein Praktikum im Bereich Maurerhandwerk, Beton- und Stahlbetonbau, Zimmererhandwerk, Straßen- oder Kanalbau. Bis zu 4 Wochen des Praktikums können in einem technischen Büro, Ingenieur- oder Planungsbüro oder in der öffentlichen Bauverwaltung abgeleistet werden. Dieses Büropraktikum soll Kenntnisse über den Ablauf der ingenieurmäßigen Bearbeitung von Bauvorhaben vermitteln.
Eine gute Möglichkeit, sich diese praktische Erfahrung anzueignen, bietet der Internationale Bauorden mit vielen Projekten im In- und Ausland. So können Sie Ihr Studium mit sozialem Engagement verbinden und helfen sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen bei ihren Bau- und Renovierungsarbeiten. Bei Interesse: Webseite Internationaler Bauorden.
Die Anerkennung der abgeleisteten Praktikumszeiten erfolgt nach Vorlage der Praktikumsbescheinigungen im Original durch das Prüfungsamt. Die Bescheinigung muss Beginn und Ende des Praktikums sowie die durchgeführten Tätigkeiten und Arbeiten mit jeweiliger Wochenzahl beinhalten (nähere Regelungen s. Vorpraktikumsordnung). Das Praktikum soll hierbei in möglichst zusammenhängenden Zeitabschnitten abgeleistet werden, wobei Abschnitte von weniger als zwei Wochen Dauer nicht anerkannt werden.
Bei Fragen zur Anerkennung des Vorpraktikums setzten Sie sich bitte frühzeitig mit der Fachrichtung bzw. der Beauftragten, Prof. Dr.-Ing. Kaufmann Alves, in Verbindung.
Schulabschluss und Berufsausbildung | Dauer des Praktikums |
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keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung | 12 Wochen – günstig ist, einen Teil vor Studienbeginn zu erbringen, der restliche Teil ist bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester nachzuweisen. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) | 12 Wochen – wie oben. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe | Das Praktikum wird in der Regel erlassen. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe | Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester. |
Ihre Berufsausbildung oder berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? | Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und schildern Sie Ihre spezielle Situation. |
Vorpraktikumsordnung
Vorpraktikumsordnung | |
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Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung | |
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Verfahrensbeschluss zum Vorpraktikum | |
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