Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Ein Vorpraktikum mit handwerklicher Tätigkeit (auf der Baustelle oder in der Werkstatt) im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe ist im Umfang von 12 Wochen erforderlich (sofern es nicht Bestandteil der auf das Studium vorbereitenden Ausbildung war) und sollte idealerweise weitgehend vor Aufnahme des Studiums erfolgen. Der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 4. Studiensemester erbracht werden. Näheres regelt die Vorpraktikumsordnung.
Schulabschluss und Berufsausbildung | Dauer des Praktikums |
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keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung | 12 Wochen – günstig ist, einen Teil vor Studienbeginn zu erbringen. der restliche Teil ist bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester nachzuweisen |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) | 12 Wochen – wie oben. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe | Das Praktikum wird in der Regel erlassen. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung oder im Ausbaugewerbe | Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Fachsemester. |
Ihre Berufsausbildung oder berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? | Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und schildern Sie Ihre spezielle Situation. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan oder eine von ihm beauftragte Professorin oder ein Professor. |
Vorpraktikumsordnung
Vorpraktikumsordnung | |
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