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Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Ein Vorpraktikum mit handwerklicher Tätigkeit im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe (Baustelle, Werkstatt) ist im Umfang von 8 Wochen erforderlich (sofern es nicht Bestandteil der auf das Studium vorbereitenden Ausbildung war). Von Vorteil für Ihr Studium (aber nicht verpflichtend) ist die weitgehende Ableistung bereits vor Aufnahme des Studiums; der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester erbracht werden. Näheres regelt die Vorpraktikumsordnung.

Eine gute Möglichkeit, sich diese praktische Erfahrung anzueignen, bietet der Internationale Bauorden mit vielen Projekten im In- und Ausland. So können Sie Ihr Studium mit sozialem Engagement verbinden und helfen sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen bei ihren Bau- und Renovierungsarbeiten. Bei Interesse: Webseite Internationaler Bauorden.

Bitte setzen Sie sich wegen der Anerkennung des Vorpraktikums frühzeitig mit dem Ansprechpartner des Studiengangs, Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter, in Verbindung.

Schulabschluss und Berufsausbildung Dauer des Praktikums
keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung 8 Wochen – günstig ist, einen Teil vor Studienbeginn zu erbringen, der restliche Teil ist bis zur Rückmeldung ins 3. Fachsemester nachzuweisen.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) 8 Wochen – wie oben. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe Das Praktikum wird in der Regel erlassen.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 3. Fachsemester.
Ihre Berufsausbildung oder berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und schildern Sie Ihre spezielle Situation. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan oder eine von ihm beauftragte Professorin oder ein Professor.
Bitte nutzen Sie auch das Dokument zu den Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung.

Vorpraktikumssordnung

Kontakt

Ulrich Bogenstätter
Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter
Beauftragter für das Vorpraktikum