Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit Vorstudium
Nach § 20 Po-BaFbT und § 25 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz sind an einer Hochschule erbrachte Leistungen anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dies gilt sowohl für bestandene Leistungen als auch für Fehlversuche.
Hierfür ist ein Anerkennungsverfahren notwendig. Dieses Anerkennungsverfahren wird erst nach erfolgreicher Einschreibung an der Hochschule Mainz durchgeführt. Anerkennungen während des Berwerbungsverfahrens sind leider nicht möglich.
Ansprechpartner für die Anerkennung:
- Bachelor Architektur: Prof. Dr. Julius Niederwöhrmeier
- Bachelor Architektur mit integrierter Praxis: Prof. Dr. Julius Niederwöhrmeier
- Master Architektur, integrierte Wohnungsbauentwicklung: Prof. Michael Spies