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Grundsätzlich können eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den zu ersetzenden Modulen aufweisen, anerkannt werden.
Studienleistungen beziehungsweise Teil-/Vorleistungen werden nur bei hochschulinternen Wechsel anerkannt.

Module werden dann anerkannt, wenn durch die die Anerkennung durchführende Stelle kein wesentlicher Unterschied
zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann.
Die Kriterien sind hierbei die Qualität der Hochschule, das Niveau der Kompetenzen, der Workload,das Profil der Studienprogramme und die Lernergebnisse.

 

Die Anerkennung von Vorstudienleistungen findet abhängig von der Fachsemesterwahl statt.
Studierende des ersten Fachsemesters sowie bereits immatrikulierte Studierende haben in den ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn die Möglichkeit, die Anerkennung einzelner Module zu beantragen. Eine Umstufung ist hier in der Regel ausgeschlossen.
Bewerber*innen für höhere Semester sind aufgefordert, zeitgleich mit den allgemein geforderten Bewerbungsunterlagen einen Antrag mit zugehörigen Nachweisen im Bewerbungsportal einzureichen.

 

Die Anerkennung von Vorstudienleistungen findet innerhalb des Fachbereichs durch die die Anerkennung durchführende Stelle statt.

In Abhängigkeit der Fachsemesterwahl ist hierfür ein Antrag nach Immatrikulation oder bereits während der Bewerbung (höhere Fachsemester) erforderlich.

Den ausgefüllten Antrag können Sie mit allen erforderlichen Unterlagen (Leistungsnachweis, Exmatrikulationsbescheinigung, Modulhandbuch) auf den Seafile Server hochladen.

Kontakt zur die Anerkennung durchführenden Stelle:

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1025
(Mittwoch, Donnerstag, Freitag)
katja.reinhardt@hs-mainz.de

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1026
(Dienstag, Mittwoch, Donerstag)
simon.hermann@hs-mainz.de

 

Die Anerkennung von Vorstudienleistungen erfolgt auf Antrag.
Der Antrag sowie weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie auch im Downloadbereich unserer fachbereichsbezogenen Seite zur Anerkennung, die auch über die jeweiligen Studiengangsseiten auffindbar ist.

weitere Infos in PDF Form:

Auf einen Blick

Checkliste

 

Die jeweiligen Fristen bezüglich der Antragseinreichung richten sich nach der Fachsemesterwahl.
Studierende des ersten Fachsemesters und bereits immatrikulierte Studierende haben während der ersten vier Woche nach Vorlesungsbeginn (in der Regel bis 16.04. bzw. bis 29.10.) die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung mit zugehörigen Unterlagen im Fachbereich einzureichen.
Bewerber*innen für höhere Semester sind aufgefordert, bereits mit der Bewerbung bis spätestens Bewerbungsfrist einen Antrag auf Anerkennung im Bewerbungsportal zu stellen.

Hinweis: Sollten Sie die Frist aufgrund fehlender Noten oder Unterlagen aus Ihrem Vorstudium die Frist nicht einhalten können treten Sie bitte rechtzeitig in Kontakt mit der anerkennungsdurchführenden Stelle. Grundsätzlich empfehlen wir bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Anerkennung, sich bereits "vorbeugend" in den beantragten Modulen zur Prüfung anzumelden um im Falle der Nicht-Anerkennung die Frist zur Prüfungsanmeldung nicht zu versäumen.

 

Vor Immatrikulation ist es uns leider nicht möglich Ihnen eine rechtsverbindliche Aussage über die Anerkennung Ihrer Module zu geben, da die Prüfung der einzelnen Module erst nach Immatrikulation stattfindet. Die Fachsemestereinstufung und damit eine grobe Einschätzung zu welchem Studienpunkt Sie bei uns einsteigen können kann allerdings schon vorab erfolgen.

 

Die Einstufung in das Fachsemester richtet sich in der Regel nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen ECTS-Anzahl.

Pro Semester sind 30 ECTS zu erreichen.
Demnach erfolgt die Einstufung in das erste Fachsemester bei einem Umfang von 0-29 ECTS, die Einstufung in das zweite Fachsemester bei einem Umfang von 30-59 ECTS und fortlaufend für die weiteren Semester.

Eine Ausnahme hiervon stellt der Studiengang Bachelor Bau- und Immobilienmanagement dar. Hier erfolgt die Einstufung in Schritten 0-14 ECTS für das erste Fachsemester, 15-44 ECTS für das zweite Fachsemester und 45-75 ECTS für das dritte Fachsemester.
Laufende Prüfungsverfahren fließen in der Regel nicht in die Einstufung ein.


Wenn Sie sich nicht sicher sind auf welches konkrete höhere Fachsemester Sie sich bewerben sollen, treten Sie mit uns in Kontakt. Aufgrund Ihres aktuellen Leistungsnachweises können wir Ihnen eine Empfehlung für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemesters geben.

Kontakt:

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1025
katja.reinhardt@hs-mainz.de

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1026
simon.hermann@hs-mainz.de

 

Leider nein. Schulische Leistungen sind aufgrund des Niveauunterschieds nach DQR/ EQR für ein Studium nicht anerkennbar.

 

Die Einstufung in das Fachsemester erfolgt in der Regel nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen ECTS-Anzahl.
Angemeldete Prüfungen/ laufende Prüfungsverfahren beeinflussen die Einstufung nicht.
Diese können jedoch im Antragsformular gekennzeichnet und gegebenenfalls nach Immatrikulation anerkannt werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind für welches konkrete höhere Fachsemester Sie sich bewerben sollen, können Sie uns per Mail Ihren aktuellen Leistungsnachweis zukommen lassen. Aufgrund dieses Leistungsnachweises können wir Ihnen dann eine Empfehlung für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemesters geben.

Kontakt:

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1025
katja.reinhardt@hs-mainz.de

Anerkennung und Anrechnung

T +49 6131 628-1026
simon.hermann@hs-mainz.de

 

Nein, eine nachträgliche Umstufung des Fachsemesters findet nicht statt. Ihnen können trotzdem alle anerkennungsfähigen Module aus dem Vorstudium auf Modulebene anerkannt werden. Die Einstufung hat rein formale Gründe. Es entsteht Ihnen hieraus kein Nachteil.

 

Gemäß § 25 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz sieht die Prüfungsordnung des Fachbereichs Technik eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang sowie in anderen Studiengängen vor, sofern die Module gleichwertig sind.

Gegenstand der Anrechnung sind die an einer deutschen Hochschule nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden.

Es erfolgt seitens des Fachbereichs eine Prüfung ob relevante Fehlversuche vorliegen. Dies erfolgt für alle Studierende mit Vorstudienzeiten. Die Einreichung der Unterlagen zur Prüfung auf Fehlversuche ist daher für alle Studierende mit Vorstudienzeiten verpflichtend. Die Einreichung erfolgt über den Seafile Link spätestens bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.). Sie erhalten nach Immatrikulation nochmals eine Erinnerung per Email über die Einreichung der aktuellen Unterlagen.

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.

 

Die Anerkennung bestandener Leistungen wird nur auf Antrag geprüft.

Wenn Sie also hier die Anerkennung nicht beantragen, können Sie das Modul nochmal belegen und die Prüfung ablegen. Wenn die Note in der Prüfung dann jedoch schlechter ausfällt, kann die alte Note nicht mehr anerkannt werden.

 

Nach § 68 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz ist die Einschreibung zu versagen,
wenn zuvor an einer Hochschule in dem gewählten Studiengang eine erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
Dies gilt im Fachbereich Technik auch für eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen.

 

Aktuell ist es erforderlich dass die Unterlagen zur Anerkennung und/ oder zur Fehlversuchsanrechnung grundsätzlich erneut beim Fachbereich eingereicht werden müssen, auch wenn Sie zuvor im Rahmen des Bewerbungsprozesses schon dem Studierendenbüro zur Verfügung gestellt wurden.

 

Ein endgültiger Anerkennungsbescheid wird nach Immatrikulation und der Vorlage aller benötigter Unterlagen

  • bis 30.04. für das jeweilige Sommersemester
  • bis 15.11. für das jeweilige Wintersemester

durch die die Anerkennungsstelle erstellt und zur Noteneintragung an das Prüfungsamt FBT weitergeleitet.
Der Bescheid wird dann durch das Prüfungsamt (per Email) an Sie bekannt gegeben.


Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester werden in der Regel bis zur Bewerbungsfrist vorläufige Anerkennungen mit rechtskräftiger Einstufung vorgenommen. Diese werden für Sie zeitlich befristet im Bewerbungsportal bereit gestellt.

 

Wir empfehlen Ihnen solange Sie noch keinen endgültigen Bescheid über die Anerkennung Ihres Moduls erhalten haben und die Anmeldephase für die Prüfungen noch aktiv ist, sich "vorbeugend" zur Prüfung im betreffenden Modul anzumelden. Im Falle der Nicht-Anerkennbarkeit des Moduls entsteht Ihnen so kein Nachteil durch eine versäumte Prüfungsanmeldung.

Hinweis: Die Frist zur Abgabe der Unterlagen bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn wurde so gewählt, dass Sie Ihren endgültigen Bescheid erhalten bevor die Frist zur Prüfungsanmeldung vorüber ist. Sollten Sie die Frist zur Abgabe der Unterlagen aufgrund fehlender Noten oder Unterlagen aus Ihrem Vorstudium nicht einhalten können, treten Sie bitte rechtzeitig mit uns in Kontakt. Grundsätzlich empfehlen wir besonders bei verspäteter Abgabe der Unterlagen sich "vorbeugend" in den beantragten Modulen zur Prüfung anzumelden.

Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und später eine Anerkennung des Moduls erfolgen müssen Sie nichts weiter tun. Sie werden automatisch durch das Prüfungsamt von der Prüfung abgemeldet und die anerkannte Note wird eingetragen.

 

Nein, wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und später eine Anerkennung des Moduls erfolgt müssen Sie nichts weiter tun. Sie werden automatisch durch das Prüfungsamt von der Prüfung wieder abgemeldet und die anerkannte Note wird eingetragen.