An­er­ken­nung und An­rech­nung am Fach­be­reich Technik

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ANERKENNUNG VON VORSTUDIENLEISTUNGEN

Beabsichtigen Sie einen Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Mainz, einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule oder einen temporären Auslandsaufenthalt? Anerkennung bereits erworbener hochschulischer Leistungen fördert Mobilität, reduziert Arbeitsbelastung und führt damit gegebenenfalls zu einer Verkürzung Ihres Studiums.

­­Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die konkreten Verfahren und Abläufe der Anerkennung am Fachbereich Technik. Im Downloadbereich finden Sie unter anderem den Antrag auf Anerkennung und einen Leitfaden zur Anerkennung/ Anrechnung am Fachbereich Technik. Unter FAQ finden Sie schnell und gezielt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Ein kurzer Blick hierauf kann Ihre aufkommenden Fragen oft schon vor dem ersten Kontakt zu uns beantworten.

Grundlegendes

Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz ermöglicht die Bewerbung für das

  • erste Fachsemester und/ oder
  • für höhere Fachsemester

Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei je nach Bewerbungswahl in eine Anerkennung

  • nach Immatrikulation und/ oder
  • während des Bewerbungsprozesses.

Bei temporären Auslandsaufenthalten erfolgt in der Regel der Abschluss eines vorherigen

  • Learning Agreement
 

Die Anerkennung durchführende Stelle berät Sie gerne für welches höhere Fachsemester Sie sich bei bestehenden Vorstudienleistungen am besten bewerben.

Die folgenden Abschnitte führen Sie durch den jeweiligen Prozessablauf...

PROZESSABLAUF UND ZUSTÄNDIGKEITEN IM FACHBEREICH TECHNIK

Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung von bestandenen Leistungen am Fachbereich Technik „auf Antrag“.

Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann. Ein wesentliches Kriterium sind hierbei die Lernergebnisse. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführende Stelle.

Bitte beachten Sie, dass auch bei einem internen Wechsel an der Hochschule Mainz ein Antrag auf Anerkennung erforderlich ist!

(Ausnahme: Studiengangswechsel von Architektur nach Architektur mit integrierter Praxis).

Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen (siehe Downloadbereich) bis spätestens zum Ende der ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der die Anerkennung durchführenden Stelle des Fachbereichs Technik einreichen.

Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrikulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.

 

Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so können Sie bis spätestens Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal zusammen mit der Bewerbung und den allgemein geforderten Unterlagen ein Antrag auf Anerkennung stellen.

Wenn Sie sich fragen, für welches konkrete höhere Fachsemester Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat, dann kontaktieren Sie uns gerne. Aufgrund Ihres aktuellen Leistungsnachweises können wir Ihnen eine Empfehlung für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester geben.

Bitte berücksichtigen Sie dabei eine Bearbeitungsdauer der Anträge im Fachbereich. Eine frühzeitige Bewerbung mit Antragstellung ist daher wünschenswert.

 

Anerkannt werden eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den zu ersetzenden Modulen aufweisen. Studienleistungen und Teilleistungen werden grundsätzlich nur bei hochschulinternen Wechsel anerkannt. Die Ergebnisse der Prüfung werden Ihnen vom Prüfungsamt des Fachbereichs Technik mitgeteilt. In der Regel erhalten Sie den Anerkennungsbescheid bis spätestens 30.04. für das jeweilige Sommersemester bzw. 15.11. für das jeweilige Wintersemester.

Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Technik sehen gemäß § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, beziehungsweise in anderen Studiengängen vor, sofern die Module gleichwertig sind. Gegenstand der Anrechnung sind die an einer deutschen Hochschule nicht bestandene Prüfungsleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden. Nicht bestandene Studienleistungen werden nur innerhalb der Hochschule und fachbereichsintern, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden, angerechnet.

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.

Informationen zur Anrechnung von Fehlversuchen und einzureichender Unterlagen erhalten Sie nochmals zu Vorlesungsbeginn per E-Mail auf Ihre studentische Mailadresse.

 

Die Einstufung in ein Fachsemester erfolgt auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS). Pro Semester sind 30 Leistungspunkte zu erreichen. Demnach erfolgt in der Regel die Einstufung in das zweite Fachsemester bei einem Umfang von 30 bis 59 Leistungspunkten, die Einstufung in das dritte Fachsemester bei einem Umfang von 60 bis 89 Leistungspunkten und fortlaufend für die weiteren Fachsemester.

Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere Module aus Vorstudienzeiten einem Modul an der Hochschule Mainz, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet. Zur Umrechnung stehen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder zur Verfügung, welche meist auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen. Weiterhin sind bei Anerkennung die im Rahmen des European Credit Transfer Systems ausgeschriebenen Leistungspunkte der jeweiligen Module zu übernehmen.

 

Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (pdf) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen.

Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der Anerkennungs-/ Anrechnungssatzung der Hochschule Mainz, sowie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.

 

ANRECHNUNG AUSSERHOCHSCHULISCHER QUALIFIKATIONEN

Sie streben ein Studium am Fachbereich Technik an und haben außerhalb des Hochschulbereichs bereits Kenntnisse und Kompetenzen erlangt? Sie haben diese zum Beispiel in Form von Weiterbildung/ Fortbildung, Seminaren, Online-Kursen oder durch Berufserfahrung, eventuell auch in leitender Position erlangt? Ihre bereits erlangten Kompetenzen sind von Inhalt und Niveau gleichwertig mit Modulen Ihres angestrebten Studiengangs an der Hochschule Mainz?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verfahren und die Möglichkeiten der Anrechnung außerhochschulischer Qualifikationen am Fachbereich Technik.

PROZESSABLAUF UND ZUSTÄNDIGKEITEN

Die Verfahren zur Anrechnung an der Hochschule Mainz können grundsätzlich in individuelle und pauschale Anrechnung unterschieden werden. Beide Verfahren können auch kombiniert werden. Der Nachweis über die Gleichwertigkeit der bereits erworbenen Kompetenzen ist von Ihnen zu erbringen.

Beim individuellen Anrechnungsverfahren werden Ihre Lernergebnisse mit den jeweiligen Modulanforderungen individuell verglichen.

Sie sollten sich hierzu mit Inhalt und Niveau Ihrer bisher erworbenen Kompetenzen, sowie den im Modulhandbuch des angestrebten Studiengangs aufgeführten Inhalten und Lernergebnissen auseinandersetzen. Durch Reflexion, Strukturierung und Dokumentation Ihrer Kompetenzen in einem Kompetenz-Portfolio können Sie sich vorab ein Bild machen, ob ein individuelles Anrechnungsverfahren erfolgsversprechend ist. Unser Leitfaden für das Kompetenz-Portfolio hilft Ihnen bei den konkreten Schritten.

Hinweis: Bitte beachten Sie dass die Qualifikationsniveaus von 3-jährigen Berufsausbildungen nach EQR (Stufe 4) nicht mit dem Qualifikationsniveau von Bachelor- (Stufe 6) und Masterstudiengängen (Stufe 7) anrechenbar sind. Weitere Infos zum Qualifikationsrahmen DQR/EQR finden Sie hier.

Weiter bieten wir Ihnen zur Unterstützung im Anrechnungsprozess eine Anrechnungsberatung. Kontaktieren Sie hierzu die Anerkennung/ Anrechnung durchführende Stelle am Fachbereich Technik.

Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung eine solche Beratung aufzusuchen. Für die fachliche Beratung ist die Studiengangsleitung der einzelnen Studiengänge zuständig. Die Kontaktdaten aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können sie der Informationsspalte auf der rechten Seite entnehmen.

In unserer Checkliste zur Anrechnung finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung.

 

Unter pauschaler Anrechnung versteht man Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Berufsverbänden, Handwerkskammern beziehungsweise Berufs-, Meister- und Fachschulen. Durch einen Kooperationsvertrag wird festgelegt, welche Kompetenzen und Lernergebnisse (zum Beispiel aus den Lehrplänen an Berufsschulen) auf hochschulische Module angerechnet werden. Solche Kooperationsvereinbarungen werden durch Gutachter im Vorfeld abgeschlossen und bieten so eine Anrechnungsgarantie für die Studierenden.

 

Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen grundsätzlich auf ein Studium bis zu einer Höchstgrenze von 50 Prozent angerechnet werden, wenn

  1. die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen gewährleistet sind.
  2. sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind.
  3. die qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden (Kriterien für die Akkreditierung sind in der Landesverordnung zur Studienakkreditierung § 9 geregelt).

Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie dem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 sowie dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (§ 25 Abs. 3) entnehmen.

 

Download

Auf einen Blick
PDF, 48 KB
Antrag auf Anerkennung
PDF, 682 KB
Checkliste Anerkennung
PDF, 191 KB
Leitfaden Anerkennung/ Anrechnung FBT
PDF, 189 KB

FAQ

 

Sie haben Fragen? Finden Sie hier unsere häufigsten Fragen und Antworten!

Zu unseren FAQ

Websprechstunde An­er­ken­nung

Ihre Fragen konnten in den FAQ nicht beantwortet werden?

Kontaktieren Sie uns per Email, Telefon oder buchen Sie hier online einen Termin bei uns.

Zur Online Terminbuchung

Fristen/ Unterlagen

Bewerbungsschluss:

  • für das Wintersemester in der Regel 15.07.
  • für das Sommersemester in der Regel 15.01. (ggf. Verlängerung der Bewerbungsfrist in einzelnen Studiengängen - aktuelle Infos finden Sie im Studierendenbüro)

Erforderliche aktuelle Unterlagen (endgültige Anerkennung*/ Fehlversuchsanrechnung):

  • Leistungsnachweis
  • Modulhandbuch
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Antrag auf Anerkennung*

bis

  • spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.)
  • Die Einreichung erfolgt elektronisch über den Seafile Link

Hinweis: Die Einreichung der Unterlagen zur Fehlversuchsanrechnung ist verpflichtend für alle Studierende mit Vorstudienzeiten. Sie erhalten nach Immatrikulation nochmals eine Erinnerung per Email über die Einreichung der aktuellen Unterlagen.

Bearbeitungszeiträume

Einreichung des Antrags auf Anerkennung nach Immatrikulation

(für Erstsemester oder bereits Studierende)

  • spätestens bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.)

Einreichung des Antrags auf Anerkennung während des Bewerbungsprozesses

(für höhere Fachsemester)

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anträge bis zum Bewerbungsschluss vollständig bearbeitet sein müssen. Eine frühzeitige Einreichung ist daher erwünscht.

Empfohlener Zeitraum zum Einreichen:

  • 17.05. - 01.07. für das jeweilige Wintersemester
  • 01.12. - 01.01. für das jeweilige Sommersemester

Bereitstellung der Anerkennungsbescheide nach Immatrikulation:

  • bis 30.04. für das jeweilige Sommersemester
  • bis 15.11. für das jeweilige Wintersemester

Kontakt

Katja Reinhardt
Anerkennung und Anrechnung
T +49 6131 628-1025
Sprechzeiten (telefonisch, per Mail):
montags, dienstags - vormittags
mitwochs, donnerstags, freitags - vormittags/ nachmittags)
katja.reinhardt (at) hs-mainz.de
Simon Hermann
Anerkennung und Anrechnung
T +49 6131 628-1026
Sprechzeiten (telefonisch, per Mail):
(montags - freitags - vormittags)
simon.hermann (at) hs-mainz.de
weitere Kontaktinformationen:
Bitte nennen Sie bei Anfragen immer auch den betreffenden Studiengang um den sich die Anfrage handelt.
-FAQs und Terminbuchung Websprechstunde:
siehe rechte Spalte oben
-Sprechstunden in Präsenz:
nach Terminvereinbarung in ungeraden Kalenderwochen mittwochs vormittags

Ansprechpartner der Fachrichtungen und Studiengänge

Prof. Jürgen Alfred Rustler
Fachrichtung ARCHITEKTUR
T +49 6131 628-1228
juergen.rustler (at) hs-mainz.de
Prof. Dr.-Ing. Benjamin Freiherr von Wolf-Zdekauer
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Bachelor Bau- und Im­mo­bi­li­en­ma­nage­ment
Axel Freiboth
Prof. Dr.-Ing. Axel Freiboth
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Master Bau- und Immobilienmanagment
T +49 6131 628-1329
axel.freiboth (at) hs-mainz.de
Thomas Giel, Foto: Melanie Billian
Prof. Thomas Giel
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Technisches Immobilienmanagement
T +49 6131 628-1328
thomas.giel (at) hs-mainz.de
Alfons Buchmann
Prof. Dr. Alfons Buchmann
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Internationales Bauingenieurwesen (ICE)
T +49 6131 628-1325
alfons.buchmann (at) hs-mainz.de
Katharina Kluge
Prof. Dr.-Ing. Katharina Kluge
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Bauingenieurwesen B.Eng.
T +49 6131 628-1339
katharina.kluge (at) hs-mainz.de
Prof. Dr. Stephan Ruhl
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) B. Eng.
Martin Neujahr
Prof. Dr. Martin Neujahr
Fachrichtung Bau und Umwelt Studiengang Bauingenieurwesen: Bauen im Bestand M.Eng.
Prof. Dr. Rene Wackrow
Fachrichtung Angewandte Informatik und Geodäsie
T +49 6131 628-1444
rene.wackrow (at) hs-mainz.de
Prof. Dr. Thomas Klauer
Fachrichtung Angewandte Informatik und Geodäsie - Studiengang Angewandte Informatik B.Sc./ (dual, öffentlicher Dienst) B.Sc./ M.Sc.
T +49 6131 628-1413
thomas.klauer (at) hs-mainz.de