Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
Bewerbungsverfahren und Zugang zum Bewerbungsportal
Kontakt
Ilayda Aksünger
Sachbearbeiterin des Studienganges