Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen Bachelor-Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Diplom-Studiengang im Bauingenieurwesen einer Hochschule. Alternativ ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) zulässig sofern Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die der Option 2 der FPO-BaWI vom 23.10.2019 entsprechen. Die Entscheidung über Art und Umfang eventuell erforderlicher Brückenmodule trifft die Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT.
Wer einen qualifizierten Erstabschluss mit weniger als 210 Leistungspunkten nachweist, muss weitere für den Master-Abschluss erforderlichen LP (§ 10 FPO-MaBau) durch sog. Brückenmodule erwerben. Die Belegung der Brückenmodule ist mit der Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT abzustimmen.
Das Studium muss mit einer Durchschnittsnote von 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein.