Bauingenieurwesen: Bauen im Bestand

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

Sie benötigen einen Bachelor-Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Diplom-Studiengang im Bauingenieurwesen einer Hochschule. Alternativ ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) zulässig sofern Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die der Option 2 der FPO-BaWI vom 23.10.2019 entsprechen. Die Entscheidung über Art und Umfang eventuell erforderlicher Brückenmodule trifft die Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT.   Wer einen qualifizierten Erstabschluss mit weniger als 210 Leistungspunkten nachweist, muss weitere für den Master-Abschluss erforderlichen LP (§ 10 FPO-MaBau) durch sog. Brückenmodule erwerben. Die Belegung der Brückenmodule ist mit der Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT abzustimmen.   Das Studium muss mit einer Durchschnittsnote von 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein.

 

Was Sie zusätzlich für das berufsintegrierende Teilzeitstudium einreichen müssen

Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen als berufsintegrierendes Teilzeitstudium ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Kooperationsvertrag einreichen.

Bewerbungszeitraum

zum Sommersemester 2025: 15. November 2024 bis 15. Januar 2025
zum Wintersemester 2025/26: Mitte Mai 2025 bis 15. Juli 2025

An­er­ken­nung und An­rech­nung

Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Modulleistungen.
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Im Ausland erworbene Studienberechtigung

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Kontakt

Katharina Dötzer
Sachbearbeiterin des Studienganges
T +49 6131 628-7380
zulassung (at) hs-mainz.de