Bewerberinnen und Bewerber mit Vorstudium
Nach § 20 PO-BaFbT und §25 Hochschulgesetz RLP können an einer Hochschule erbrachte Leistungen anerkannt werden. Dies erfolgt auf Antrag. Hierfür ist ein Anerkennungsverfahren notwendig. Die Einzelheiten zum Anerkennung von Vorstudienleistungen sind im Fachbereich Technik einheitlich geregelt. Nähere Informationen finden Sie hier. Grundlage der Anerkennung sind sogenannte Äquivalenzlisten.
Äquivalenzliste: Welche Module werden beim Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule Mainz durch das Prüfungsamt anerkannt?
Interne und externe Äquivalenzlisten geben Ihnen erste Hinweise, welche Module in welchem Umfang anerkannt werden können. Die Äquivalenzlisten finden Sie zum Download auf der linken Seite. Die Äquivalenzlisten sind nicht abschließend. Entscheidend sind Bescheide, die Sie im Zuge des Anerkennungsverfahren erhalten.
Download
Äquivalenzliste (externe Module) | |
PDF, 187 KB | |
Äquivalenzliste (interne Module) | |
PDF, 138 KB |