Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbung über uni-assist
Für ein Studium an unserer Hochschule benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.
Sofern Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen sind, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (zum Beispiel A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat) bewerben Sie sich über uni-assist .
- Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der Hochschule Mainz studieren möchten.
- Absolventinnen und Absolventen der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs und vorliegender Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote (Heimatnote).
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Anerkennung in Deutschland ihres ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorlegen können.
Die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist unerheblich.
Entgeltregelung Uni-Assist
Beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbung von uni-assist erst dann bearbeitet wird, wenn das Entgelt bezahlt wurde.
Informationen über die Höhe des Entgelts und die Überweisung des Entgelts für die Prüfung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Ausländerquote
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC) gilt folgende Regelung:
Für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, gilt eine besondere Quote von bis zu fünf Prozent der festgesetzten Zulassungszahl. Die jeweils aktuellen Zulassungszahlen werden über das Mitteilungsblatt der Hochschule Mainz veröffentlicht.
Sofern Sie zu dem Personenkreis gehören, der im Sinne des § 2 der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPLVO) Deutschen gleichgestellt ist, ist der Nachweis bezüglich dieser Gleichstellung durch geeignete Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zu belegen. Geeignete Unterlagen im Sinne des § 2 Nr. 3 in Bezug auf den Ehegatten und den Lebenspartner sind u. a. die Heiratsurkunde bzw. eine Urkunde zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft sowie die Meldebestätigung der zuständigen Kommune und ein Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag). Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind alle diese genannten Unterlagen in einer einfachen Kopie vorzulegen. Sollten Sie eine Zulassung erhalten und das Studium an der Hochschule Mainz aufnehmen wollen, wären diese Unterlagen zu Immatrikulation in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Hinweis: Einer nachträglich Geltendmachung von Ansprüchen gem. § 2 der Studienplatzvergabeverordnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird nicht stattgegeben werden.
NC-freie Studiengänge sind von dieser Regelung nicht betroffen
Bewerberbestätigung
Im Fall einer Zulassung benötigen Sie ggf. einen Aufenthaltstitel (z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis usw.).
Erfahrungsgemäß die Beantragung und dann in der Folge die Bearbeitung bis zur endgültigen Erteilung oftmals mehrere Wochen und bis zu einigen Monaten dauern kann. Eine entsprechende Bewerberbestätigung erhalten nach erfolgter Bewerbung über das Portal von uni-assist.
Die Regelung zur Bewerberbestätigung ist im Aufenthaltsgesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz festgelegt. Eine Beantragung des Visums mit der Bewerberbestätigung ist gemäß Nr. 16.1.1.1 i.V.m.16.1.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 möglich.
Achtung: Erfahrungsgemäß unterstützen einige Länder die o.g. Regelung leider nicht. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit den entsprechenden Stellen in Ihrem Heimatland in Verbindung.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende Mehrfachbelegung von Studienplätzen durch Bewerberinnen und Bewerber, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Sie als sich Bewerbende haben den Vorteil, dass Sie eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – haben und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen können.
Weitere Informationen zum Ablauf des DoSV und dem Bewerbungsverfahren für DoSV-Studiengänge finden Sie unter www.hochschulstart.de.
Der von Ihnen gewählte Studiengang nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren teil.
Bevor Sie sich im uni-assist Online-Portal bewerben können, müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren und erhalten danach eine BID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung bei hochschulstart.de anlegen, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Sollten Sie also bereits über eine BID und eine BAN von hochschulstart.de aus einer früheren Bewerbung verfügen, können Sie diese zur Online-Bewerbung im Studienplatzbewerbungsportal der Hochschule Mainz verwenden.
Beachten Sie bitte, dass eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart.de nicht zulässig ist. Sollten Sie sich dennoch mehrfach registrieren, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangenen Bewerbungen entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Registrieren Sie sich zunächst bei der zentralen Koordinationsstelle auf www.hochschulstart.de. Über den Link "-->Login Registrierung|Bewerbung" rechts oben auf der Seite kommen Sie zur Anmeldung in das Bewerberportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Zur Registrierung bei hochschulstart.de klicken Sie bitte auf „Registrierung“. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail, die unter anderem den Aktivierungslink enthält. Durch Nutzung des „Aktivierungslinks“ innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt, schließen Sie Ihre Registrierung bei hochschulstart.de erfolgreich ab. Durch Wechseln auf den Button „Startseite“ melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und dem Passwort an. Unter dem Button „Meine Daten“ finden Sie Ihre Bewerberidentifikationsnummer (BID) und die dazugehörige Bewerber-Autorisierungsnummer (BAN).
Notieren Sie sich Ihre BID und BAN, da Sie diese Nummern anschließend bei der Bewerbung im Bewerbungsportal der Hochschule angeben müssen. Ihre persönlichen Angaben werden bei der Bewerbung an der Hochschule automatisch übernommen.
Hinweis: Anschriftenänderungen können nur über hochschulstart.de vorgenommen werden.
Beachten Sie bitte, dass eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart.de nicht zulässig ist. Sollten Sie sich dennoch mehrfach registrieren, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangenen Bewerbungen entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Über die Registrierung auf der Seite hochschulstart.de wird für Sie ein Benutzerkonto angelegt. In Ihrem Benutzerkonto laufen später Informationen zu all Ihren Bewerbungen auf die Studiengänge, die am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, zusammen. In einer gemeinsamen Datenbank der beteiligten Hochschulen werden Ihre Bewerbungen abgeglichen. Nachdem das für jede Hochschule individuelle Vergabeverfahren an den jeweils beteiligten Hochschulen abgeschlossen ist, werden Ihnen die Zulassungsangebote verschiedener Hochschulen in Ihrem Benutzerkonto bereitgestellt. So können Sie übersichtlich den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen und sich für ein Zulassungsangebot entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen.
Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter www.hochschulstart.de/dosv. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an service(at)hochschulstart.de senden.
Informationen über die Bewerbung bei uni-assist finden Sie auf der Seite
https://www.uni-assist.de/bewerben/
Einzureichende Unterlagen
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Kopie des Ausweises
- Erklärung über bisherige Studienzeiten im In- und Ausland (Siehe unter Download. Beachten Sie bitte, dass die Erklärung auch dann vorgelegt werden muss, wenn bislang noch keine Studienzeiten erbracht wurden.)
- Nachweis der deutschen Sprache
Dokumentieren Sie Ihren Bildungsweg vom Sekundarschulabschluss bis zu Ihrem gegenwärtigen Ausbildungsstand. Reichen Sie alle Zeugnisse vollständig ein – es müssen immer der Abschluss sowie die dazugehörige Fächer- und Notenübersicht komplett eingereicht werden. Es dürfen weder ganze Zeugnisteile (zum Beispiel ein Diplomanhang) noch einzelne Seiten fehlen. Wenn auf der Fächer- und Notenübersicht das verwendete Notensystem nicht aufgeführt ist, reichen Sie bitte zusätzlich die Information zum Notensystem Ihrer Schule oder Hochschule ein.
Es ist erforderlich, dass Sie alle Zeugnisse komplett in der Originalsprache und als Übersetzung (in deutscher oder englischer Sprache) hochladen.
Wenn Sie das Studienkolleg besucht haben, legen Sie bitte das Zeugnis des Studienkollegs bei.
Zur Prüfung der Vorstudienzeiten müssen für alle bisher von Ihnen belegten Studiengänge folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:
- Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
- Goethe-Zertifikat mindestens Niveau B2
- B2-Sprachnachweise deutscher Hochschulen
- Deutsches Sprachdiplom DSD II
- telc Deutsch B2
- ÖSD auf den Niveaus B2
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
- erfolgreich abgeschlossenes Germanistikstudium
- Haupt- oder Realschulabschluss aus Deutschland (das Zeugnis der Abschlussklasse muss bestanden sein).
Hinweis: Sprachangebot der Hochschule Mainz
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit
Den Antrag müssen Sie schriftlich begründen und durch geeignete Unterlagen belegen.
uni-assist Online-Portal
Portal für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
my.uni-assist.de