Voraussetzungen
Ich habe:
- eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ODER
- das Europäische Abiturzeugnis, welches vom Obersten Rat der Europäischen Schulen verliehen wird ODER
- ausländische Bildungsnachweise, meine Zeugnisse in Deutschland bereits anerkennen lassen und kann eine Durchschnittsnote nach deutscher Deutung vorlegen ODER
- eine Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in Deutschland erfolgreich abgelegt und eine Anerkennung meines ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorliegen
Bewerbungsablauf im Online-Portal
Im ersten Schritt müssen Sie sich im Studienplatz-Bewerbungsportal der Hochschule registrieren.
Danach starten Sie mit der Erfassung Ihres Antrags. Geben Sie zunächst den gewünschten Abschluss und Studienfach an, das Sie studieren möchten, an.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Bewerbungsportal nach 30 Minuten automatisch abgemeldet werden. Das System speichert die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Daten und den Antrag im Status „in Vorbereitung“. Um mit der Bearbeitung des Antrag fortzufahren, müssen Sie sich erneut einloggen. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“. Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie bitte auf „Antrag bearbeiten“. Sie können so lange Änderungen vornehmen, bis Sie die Studienplatzbewerbung über "Antrag abgeben" online einreichen. Um Ihre Bewerbung abzuschließen, laden Sie die einzureichenden Unterlagen im Bewerbungportal hoch.
Nach der Online-Einreichung können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich. Möchten Sie nach der Angabe der Bewerbung Angaben ändern oder Fehler korrigieren, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu einreichen. Wenn Sie sich noch für weitere Studienfächer an der Hochschule Mainz bewerben möchten, können Sie dies über „Antrag hinzufügen“. Sie können sich pro Semester für insgesamt drei Studiengänge bewerben.
Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie alle Anträge, die Sie online eingereicht haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Bewerbungsportal nach 30 Minuten automatisch abgemeldet werden. Das System speichert die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Daten und den Antrag im Status „in Vorbereitung“. Um mit der Bearbeitung des Antrag fortzufahren, müssen Sie sich erneut einloggen. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“. Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie bitte auf „Antrag bearbeiten“. Sie können so lange Änderungen vornehmen, bis Sie die Studienplatzbewerbung über "Antrag abgeben" online einreichen. Um Ihre Bewerbung abzuschließen, laden Sie die einzureichenden Unterlagen im Bewerbungportal hoch.
Nach der Online-Einreichung können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich. Möchten Sie nach der Angabe der Bewerbung Angaben ändern oder Fehler korrigieren, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu einreichen. Wenn Sie sich noch für weitere Studienfächer an der Hochschule Mainz bewerben möchten, können Sie dies über „Antrag hinzufügen“. Sie können sich pro Semester für insgesamt drei Studiengänge bewerben.
Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie alle Anträge, die Sie online eingereicht haben.
- Studienvergangenheit
Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
Das Studium gilt dann als abgeschlossen, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie die Bewerbung abgeben,alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
Als Studienanfänger geben Sie hier eine „0“ (Null) ein. - Berufsausbildung
Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. - Dienst geleistet?
Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
Beim Erfassen des ersten Antrags müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung angeben.
Verfügen Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen, können Sie diese nacheinander angeben und den jeweiligen Anträgen zuordnen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung (at) hs-mainz.de mit uns in Verbindung.
Verfügen Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen, können Sie diese nacheinander angeben und den jeweiligen Anträgen zuordnen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung (at) hs-mainz.de mit uns in Verbindung.
Sie können Anträge auf außergewöhnliche Härte sowie Verbesserung der Note und/oder Verbesserung der Wartezeit formlos stellen, indem Sie die antragsbegründenden Unterlagen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Mainz hochladen.
Anschrift bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse schicken wir Ihnen Ihre Unterlagen. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, müssen Sie deshalb eine als Korrespondenzadresse markieren. E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse werden zum Beispiel E-Mails über Statusänderungen gesendet. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein. Änderung der Adressdaten bei DoSV-Studiengängen
W sich für einen Bachelorstudiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, erfolgen Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) ausschließlich über www.hochschulstart.de. Sie müssen diese Änderungen selbst vornehmen. Adressänderungen erfolgen bei Studiengängen, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, über die Plattform Holschustart.de. Antragsteller müssen ihre persönlichen Daten dort selbstständig aktualisieren. Kontrollblatt drucken
Sie können Ihre Angabe leicht kontrollieren, indem Sie sich das Kontrollblatt als PDF-Datei ausgeben lassen. Es zeigt Ihnen alle Angaben Ihrer Bewerbung auf einen Blick.
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse schicken wir Ihnen Ihre Unterlagen. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, müssen Sie deshalb eine als Korrespondenzadresse markieren. E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse werden zum Beispiel E-Mails über Statusänderungen gesendet. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein. Änderung der Adressdaten bei DoSV-Studiengängen
W sich für einen Bachelorstudiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, erfolgen Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) ausschließlich über www.hochschulstart.de. Sie müssen diese Änderungen selbst vornehmen. Adressänderungen erfolgen bei Studiengängen, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, über die Plattform Holschustart.de. Antragsteller müssen ihre persönlichen Daten dort selbstständig aktualisieren. Kontrollblatt drucken
Sie können Ihre Angabe leicht kontrollieren, indem Sie sich das Kontrollblatt als PDF-Datei ausgeben lassen. Es zeigt Ihnen alle Angaben Ihrer Bewerbung auf einen Blick.
Download
Einzureichende Unterlagen
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Bescheinigung über eventuell abgeleisteten Wehr- beziehungsweise Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst
Zeugnis der
- allgemeinen Hochschulreife ODER
- fachgebundenen Hochschulreife ODER
- Fachhochschulreife
- Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- oder HWK-Prüfungszeugnis, Gesellenbrief beziehungsweise Gesellenprüfungszeugnis)
- Nachweis der Ausbildung zum Assistenten (Berufsfachschule, Berufskolleg mehrjährig)
- Nachweis über das zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Praktikum – auszustellen vom Praktikumsbetrieb (mit genauen Angaben des Zeitraumes sowie Tätigkeitsangaben, Einsatzgebiet und Wochenarbeitszeit). Sollte das Praktikum zu Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein muss ein vorläufiger Nachweis vorgelegt werden, bis zu welchem Termin das Praktikum abgeleistet sein wird.
Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung
Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie Bewerber, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung
- Abschlusszeugnis der Kammer mit Angaben der Noten
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Nachweis einer Fortbildungsprüfung – falls vorhanden
- Nachweis der bestandenen Meisterprüfung beziehungsweise meisteräquivalente Prüfung mit ausgewiesener Gesamtnote
- Bescheinigung der Europäischen Schule (Beispiel siehe Download)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch die absolvierte Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2)
Zur Prüfung der Vorstudienzeiten müssen für alle bisher von Ihnen belegten Studiengänge folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland
- ausländische Bildungsnachweise
- Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
- Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
- ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
- Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
Nachweis der deutschen Sprache
Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:- Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
- Goethe-Zertifikat mindestens B2
- Deutsches Sprachdiplom DSD II
- telc Deutsch B2
- ÖSD auf den Niveaus B2
Bei Bewerbung und einer Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester kann der Nachweis der Sprachkenntnisse bis zum Ende des zweiten Semesters vorgelegt werden. Die geforderten Sprachkenntnisse stellen keine Zulassungsvoraussetzung in Bezug auf eine Zulassung für das 1. und 2. Fachsemester dar.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Einstufung in das 3. und höhere Semester müssen den Nachweis bis zum Bewerbungsschluss vorlegen.
Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens befriedigend oder mindestens Notenpunkte 7 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
- Fachhochschulreife mit mindestens der Note gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 im Fach Englisch (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
- TOEFL iBT mit mindestens Level B1 (Stand 2008)
- TOEIC (Test of English for International Communication) mit mindestens Level B1
- OOPT (Oxford Online Placement Test) der nur an der Hochschule Mainz erbracht ist, mit mindestens Level B1 + (Stand August 2012)
- Weitere Voraussetzungen der Englischsprachkenntnisse, die der Fachbereich Wirtschaft für alle Bachelorstudiengänge definiert hat finden Sie hier.
- Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule Mainz und Ihrem Arbeitgeber
- Bestätigung über ein studiengangsbezogenes Praktikums-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis
Weiterführende Links
Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz – Informationen vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit