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Häufig gestellte Fragen

An­er­ken­nung

Module werden anerkannt, sofern durch die die Anerkennung durchführende Stelle kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann. Die Kriterien sind hierbei die Qualität der Hochschule, das Niveau der Kompetenzen, der Workload,das Profil der Studienprogramme und die Lernergebnisse.

 

Die Anerkennung von Vorstudienleistungen findet abhängig der Fachsemesterwahl statt. Studierende des ersten Fachsemesters sowie Studierende in höheren Fachsemestern haben in den ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn die Möglichkeit, die Anerkennung einzelner Module zu beantragen. Eine Umstufung ist hier ausgeschlossen. Bewerber*innen für höhere Semester reichen zeitgleich mit den allgemein geforderten Bewerbungsunterlagen einen Antrag mit den zugehörigen Nachweisen im Bewerbungsportal ein.

 

Die Einstufung in das Fachsemester richtet sich in der Regel nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen ECTS-Anzahl. Pro Semester sind 30 ECTS zu erreichen. Demnach erfolgt die Einstufung in das erste Fachsemester bei einem Umfang von 0-29 ECTS, die Einstufung in das zweite Fachsemester bei einem Umfang von 30-59 ECTS und fortlaufend für die weiteren Semester. Laufende Prüfungsverfahren fließen nicht in die Einstufung ein. Wenn Sie sich unsicher sind für welches Semester Sie sich bewerben sollen, können Sie uns Ihren aktuellen Leistungsnachweis an informatik (at) hs-mainz.de schicken. Wir können Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Leistungen eine Empfehlung für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester geben. Bitte bedenken Sie, dass die Einstufung in ein Fachsemester in erster Linie aus formalen Gründen passiert und Ihnen kein Nachteil bei der letztendlichen Anerkennung einzelner Module entsteht.

 

Die Annahme der Anträge auf Anerkennung sowie die Bereitstellung der Bescheide im Studiengang Angewandte Informatik erfolgt über das Studienmanagement des Fachbereichs Wirtschaft. Die inhaltliche Bewertung wird vom Studiengangsmanagement und den Studiengangsleitern Angewandte Informatik selbst vorgenommen. In Abhängigkeit der Fachsemesterwahl ist hierfür ein Antrag nach Immatrikulation beim Studienmanagement FBW (Erstsemester) oder bereits während der Bewerbung (höhere Fachsemester) im Bewerbungsportal erforderlich.

 

Gemäß § 25 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz sieht die Prüfungsordnung eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, beziehungsweise in anderen Studiengängen, sofern die Module gleichwertig sind, vor.

 

Anerkannt werden eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den zu ersetzenden Modulen sind. Studienleistungen beziehungsweise Teil-/Vorleistungen werden nur bei hochschulinternem Wechsel anerkannt.

 

Nach § 68 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz ist die Einschreibung zu versagen, wenn an einer Hochschule bereits in dem gewählten Studiengang eine erforderloche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

 

Die jeweiligen Fristen bezüglich der Antragseinreichung richten sich nach der Fachsemesterwahl. Studierende des ersten Fachsemesters und Studierende in höheren Fachsemestern haben während der ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung mit zugehörigen Unterlagen über das Studienmanagement Fachbereich Wirtschaft einzureichen. Bewerber*innen für höhere Semester sind aufgefordert, bereits mit der Bewerbung bis spätestens Bewerbungsfrist einen Antrag auf Anerkennung im Bewerbungsportal zu stellen.

 

Ein endgültiger Anerkennungsbescheid wird nach Immatrikulation für Sie bereitgestellt und durch das Studienmanagement an die Antragsteller*innen weitergeleitet. Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester wird bereits vor Ihrer Immatrikulation ein endgültiger Anerkennungsbescheid für das zugelassene Fachsemester erstellt. Dieser wird an Sie durch das Studienmanagement des FBW per Email übermittelt.

 

Bewerbung

Für die Bewerbung ist das Niveau B2 erforderlich und nachzuweisen durch:

  • Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)
  • TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
  • Goethe-Zertifikat mindestens B2
  • Deutsches Sprachdiplom DSD II
  • telc Deutsch B2
  • ÖSD auf den Niveaus B2

 

Sie können sich auch mit einer Bestätigung über die Sprachzertifikat-Prüfungsanmeldung bewerben und das Sprachzertifikat bis spätestens zwei Monate nach Vorlesungsbeginn nachreichen.

 

Für die Bewerbung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich

Englischkenntnisse müssen bis zum Beginn des 3. Fachsemestern nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur mit mindestens gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Leistungskurs Englisch im Abitur mit mindestens befriedigend oder mindestens Notenpunkte 7 (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
  • Fachhochschulreife mit mindestens der Note gut oder mit mindestens Notenpunkte 10 im Fach Englisch (arithmetischer Mittelwert der beiden letzten im Zeugnis ausgewiesenen Notenpunkte)
  • TOEFL iBT mit mindestens Level B1 (Stand 2008)
  • TOEIC (Test of English for International Communication) mit mindestens Level B1
  • OOPT (Oxford Online Placement Test) der nur an der Hochschule Mainz erbracht ist, mit mindestens Level B1 + (Stand August 2012)

 

Der NC ändert sich von Semester zu Semester in Abhängigkeit der Abitur-Note des zuletzt zugelassenen Bewerbers. Zur Orientierung finden Sie die NC Werte der vorigen Semester hier.

 

Im Studium

Studierende die bereits vor dem WiSe 23/24 immatrikuliert waren, haben einen Umfang von 300 Stunden für Praxismodul 1 und 600 Stunden für das Praxismodul 2. Studierende die ab dem WiSe23/24 immatrikuliert sind, haben einen Stundenumfang von 300 Std für Praxismodul 1 und 540 Stunden für Praxismodul 2. Dual Studierende haben einen Stundenumfang von 250 Stunden für Praxismodul 1 und 450 Stunden für Praxismodul 2.

 

Allgemeine Informationen zum Praxismodul finden Sie im Open-Olat Kurs Angewandte Informatik Infoboard Praxismodul. Die Praxismodule finden im 5. und 6. Semester statt und sind entweder in einem Unternehmen oder an der Hochschule (in Absprache) zu absolvieren.

 

Alle Pflichtvorlesungen finden in deutscher Sprache statt. Optionen können auch in englischer Sprache stattfinden.

 

Die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung wird automatisch vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Mitwirkungspflicht haben, während der KL-Anmeldephase VZ alle Prüfungsanmeldungen (auch Pflichtanmeldungen) in CIM auf Richtigkeit/Vollständigkeit zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten müssen Sie sich vor Ablauf der KL-Anmeldephase VZ beim Prüfungsamt melden.

 

Die Vorlesungen finden wie beim Vollzeit-Studium während des Semesters statt. Die Ausbildung beim Kooperationspartner ist in den vorlesungsfreien Zeiten.

 

Auf der Webseite des Studiengangs finden Sie Modulhandbücher für die Optionen des Fachbereichs Wirtschaft und des Fachbereichs Technik

 

Die Vorlesungszeiten finden sie unter diesem Link.

 

Die Lehrveranstaltungen finden mit wenigen Ausnahmen in Präsenz statt.

 

Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner

Die Bewerbung läuft über den Kooperationspartner. Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zu unseren aktuellen Kooperationspartnern erhalten Sie unter karriere.rlp.de und bundesbank.de.

 

Der Kooperationsvertrag muss zunächst vom Arbeitgeber unterzeichnet und dann im Bewerbungssportal digital (Scan reicht aus) hochgeladen werden. Die Unterzeichnung seitens der Hochschule und die Rücksendung zu Ihnen erfolgt nach Zulassung.