MA Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Was Sie zusätzlich für das berufsintegrierende Teilzeitstudium einreichen müssen
Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen als berufsintegrierendes Teilzeitstudium ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Kooperationsvertrag einreichen.- Abschluss als Bachelor im Studiengang Bau- und Immobilienmanagement, Facilities Management oder im Studiengang Technisches Gebäudemanagement oder den Abschluss als Bachelor, Diplomingenieur/in (FH) oder Diplomingenieur/in aus artverwandten Studiengängen (zum Beispiel Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieur (Bau), Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung (TGA)). Ihr Notendurchschnitt darf nicht schlechter als 2,7 sein. Über die Zulassung nach einem Abschluss aus artverwandten Studiengängen entscheidet die Studiengangleitung.
- Absolventinnen und Absolventen der Innenarchitektur (Bachelor, Diplomingenieurin beziehungsweise Diplomingenieur (FH) oder Diplomingenieurin beziehungsweise Diplomingenieur) können zugelassen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige baustellenbezogene oder auf das Bau- und Immobilienmanagement, Facilities Management oder Technische Gebäudemanagement bezogene Praxistätigkeit nachweisen.
- Neben dem Abschluss aus einem Ingenieurstudium müssen Sie Kenntnisse der Mathematik nachweisen. Diese Kenntnisse können Sie im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben haben. Der Nachweis muss bis Ende des zweiten Mastersemesters vorgelegt beziehungsweise erbracht werden. Ein Brückenkurs Mathematik wird angeboten.
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Zeugnis eines qualifizierten Studienabschlusses
- Bachelorabschluss im Studiengang Geoinformatik und Vermessung mit mindestens 180 ECTS (Grade A-C; für Studienabschlüsse mit Grade D trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall die Entscheidung über die Zulassung) oder
- Diplomingenieur/in (FH) oder Diplomingenieur/in im Studiengang Geoinformatik und Vermessung oder
- in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule
Sollte die Einstufung des Studienabschlusses in Grades aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht möglich sein, trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall die Entscheidung über die Zulassung.
Zulassungsvorrausetzungen
- Studienabschluss Bachelor im Studiengang Angewandte Informatik mit dem Nachweis von mindestens 180 Credits, Diplomingenieur (FH) oder Diplomingenieur in einem Studiengang Angewandte Informatik oder in einem vergleichbaren „einschlägigen“ informatiknahen Studiengang einer Hochschule mit mindestens dem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser.
- Einen Hochschulabschluss im Bereich Bau- und Immobilienmanagement, Facility Management, Wirtschaftsingenieur (Bau), Versorgungstechnik oder Energietechnik mit Schwerpunkt Gebäude, Bauingenieurwesen oder Architektur oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss einer ausländischen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Punkten
- Wer einen qualifizierten Erstabschluss gemäß Punkt 1 mit weniger als 210 ECTS-Punkten nachweist, aber mindestens 180 ECTS-Punkten, muss weitere für den Master-Abschluss erforderliche 30 ECTS-Punkte erwerben. Die Auswahl der Brückenmodule erfolgt nach Anlage 4 der FPO für den berufsintegrierenden Master-Studiengang Technisches Immobilienmanagement vom 12.01.2022. Der Nachweis der Brückenmodule ist zum Beginn der Masterarbeit zu erbringen.
- Über die Zulassung nach Abschluss aus artverwandten Studiengängen entscheidet die Studiengangleitung.
- Die Zulassung setzt einen zwischen dem Arbeitgeber des Studierenden und der Hochschule Mainz abgeschlossenen, für die Dauer des Studiums gültigen Kooperationsvertrag voraus. Näheres zu Art, Umfang und Inhalten der Beschäftigung regelt der Kooperationsvertrag.
- Neben dem Abschluss aus einem Ingenieurstudium sind Kenntnisse der Mathematik nachzuweisen, die der Modulbeschreibung „Höhere Mathematik“ des Bachelor-Studiums „Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management“ an der Hochschule Mainz entsprechen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben worden sein.
Zulassungsvoraussetzungen
- Bachelor-Abschluss in einem akkreditierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) oder in einem artverwandten Studiengang (zum Beispiel Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienmanagement). Die Entscheidung, ob ein artverwandter Studiengang vorliegt sowie über die Art und Umfang gegebenenfalls erforderlicher Brückenmodule, trifft die Studiengangleitung.
- Das Studium muss mit einer Durchschnittsnote von 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein.
Zulassungsvoraussetzungen
Ein Bachelor-Abschluss in einem der folgenden Studiengänge:
- Bau- und Immobilienmanagement
- Facility Management
- Wirtschaftsingenieurwesen (Bau)
- Versorgungstechnik oder Energietechnik
- Bauingenieurwesen
- Umweltingenieurwesen
- Verfahrenstechnik
- Umweltschutz
- Klimaschutz
- Landschaftsplanung
- Architektur
Alternativ: Ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule.
Hinweis: Der Bachelor-Abschluss muss mindestens 210 ECTS-Punkte umfassen. Bewerberinnen und Bewerber mit einem qualifizierten Erstabschluss, jedoch mit weniger als 210 ECTS-Punkten, oder Personen mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss müssen die fehlenden ECTS-Punkte durch Brückenmodule erwerben. Die Auswahl der Brückenmodule ist zu Studienbeginn mit der Studiengangsleitung abzustimmen.
Zusätzlich müssen Mathematikkenntnisse nachgewiesen werden, die Modulbeschreibung „Höhere Mathematik“ des Bachelorstudiums „Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management“ an der Hochschule Mainz entsprechen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder durch einen gesonderten Leistungsnachweis erworben worden sein.
Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr nach Abschluss des Bachelor-Studiums. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab Studienabschluss bis zum Bewerbungsschluss.
Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufstätigkeit können durch eine Eignungsprüfung zugelassen werden.
Die Prüfung stellt die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit einem abgeschlossenen grundständigen Studium (180 ECTS-Punkte) fest. Die Prüfenden sind die fachlich zuständigen Hochschullehrenden des Bachelorstudiengangs. Die Organisation erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs.
Für den Weiterbildungsstudiengang werden Gebühren erhoben.
- Qualifizierter Bachelorabschluss oder Diplomabschluss einer Hochschule oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Abschluss jeweils in einem Studiengang, der nach Feststellung des Prüfungsausschusses eine hinreichende Basis für den Masterstudiengang nachweist. Grundsätzlich anerkannt werden folgende Hochschulabschlüsse, soweit DV-technische Kenntnissen ausgewiesen sind: des Bauingenieurwesens, der Architektur, der Informatik, der Geographie, der Geologie, der Landesplanung, der Agrarwissenschaft, der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes und der Mathematik.
- Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Absatz 1 oder Absatz 2 HochSchG verfügen und zusätzlich eine mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben, werden gemäß HochSchG § 35 zum Studium zugelassen, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums gemäß § 5 Absatz 1 festgestellt wird. Die Eignungsprüfung wird an der Hochschule Mainz durchgeführt.
- Bei fehlenden Nachweisen über DV-technische Kenntnisse und bei Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge prüft der Prüfungsausschuss die Basis, insbesondere das Vorhandensein DV-technischer Kenntnisse, im Einzelfall.
- Nachweis einer Berufstätigkeit durch ein Arbeitszeugnis (die Vorlage des Arbeitsvertrags ist nicht ausreichend) von mindestens einjähriger Dauer nach dem Erststudium.