MA deutsche HZB
Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?
Hochschule registrieren und einen Bewerbungsaccount anlegen. Bitte beachten Sie, dass Registrierungen von früheren Semestern nicht mehr gültig sind. Hierzu klicken Sie auf der
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Sie werden aufgefordert, ein Passwort zu wählen und erhalten nach Abschluss des Registrierungsvorgangs eine E-Mail. Mithilfe des darin angegebenen Links wird Ihr Account freigeschaltet und Sie können Ihre Bewerbung starten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zurückgreifen können.
Nachdem Sie sich registriert und angemeldet haben, werden Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung geleitet. Alle Pflichtangaben sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Hilfe zu einzelnen Eingabefeldern erhalten Sie durch Klick auf das Info-Icon. Sollten Sie trotzdem technische oder fachliche Fragen haben, wenden Sie sich an zulassung(at)hs-mainz.de. Sie können unter einer Bewerbernummer drei gleichrangige Anträge abgeben. Die Bewerbung können Sie jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn Sie zum Beispiel Angaben recherchieren müssen. Ihre bisherigen Angaben bleiben erhalten. Der Antrag steht dann im Status „in Vorbereitung“. Sie können den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur solange bearbeiten, bis Sie ihn durch einen Klick auf „Antrag abgeben" endgültig abgeben. Bitte prüfen Sie vor der endgültigen Abgabe nochmals Ihre Angaben. Danach können Änderungen nur nach Zurückziehen des Antrags vorgenommen werden und der Antrag wird solange von der Hochschule nicht bearbeitet, bis er wieder neu gestellt wird. Bis Ende der Bewerbungsfrist können Sie jederzeit unter dem Button „Antrag hinzufügen“ noch einen Antrag für einen weiteren Studiengang stellen. Abgegebene Anträge erhalten zunächst den Status „eingegangen“. Über jede Statusänderung Ihrer Bewerbung werden Sie per E-Mail informiert und auf das Bewerbungsportal verwiesen.
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie (Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung, Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung)
- Exmatrikulationsbescheinigungen für alle bisherigen Studienverläufe an Hochschulen in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums eingeschrieben waren. Diese können Sie bis zur Einschreibung an der Hochschule Mainz nachgereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund fehlender Leistungen das Studium bei Bewerbungsschluss beziehungsweise Einschreibung noch nicht erfolgreich beendet haben, reichen die Exmatrikulationsbescheinigung zum 30. März für das Sommersemester und zum 15. Oktober für das Wintersemester nach.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer oder deutscher Sprache) nach dem Abschluss des ersten grundständigen Studiums.
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein. Hier muss ebenfalls die Exmatrikulationsbescheinigung mit eingereicht werden.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Fachbereich Technik
Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland
- ausländische Bildungsnachweise
- Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
- Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
- ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
- Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
Nachweis der deutschen Sprache
Einer der folgenden Nachweise muss zur Bewerbung vorgelegt werden:
- Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 3 in allen Prüfungsteilen
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 1 (DSH-1)
- Goethe-Zertifikat Niveau B2 – Achtung: Zeugnisse anderer Sprachschulen (auch inländischer) werden nicht anerkannt
- B2-Sprachnachweise deutscher Hochschulen
- Deutsches Sprachdiplom DSD II
- telc Deutsch B2
- erfolgreich abgeschlossenes Germanistikstudium
- ÖSD auf den Niveaus B2
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie (Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung, Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung)
- Exmatrikulationsbescheinigungen für alle bisherigen Studienverläufe an Hochschulen in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums eingeschrieben waren. Diese können Sie bis zur Einschreibung an der Hochschule Mainz nachgereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund fehlender Leistungen das Studium bei Bewerbungsschluss beziehungsweise Einschreibung noch nicht erfolgreich beendet haben, reichen die Exmatrikulationsbescheinigung zum 30. März für das Sommersemester und zum 15. Oktober für das Wintersemester nach.
Falls Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben waren oder derzeit eingeschrieben sind, müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen. Dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie nach Abschluss des ersten grundständigen Studiums immatrikuliert waren oder sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer oder deutscher Sprache) nach dem Abschluss des ersten grundständigen Studiums.
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/der Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel müssen
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein. Hier muss ebenfalls die Exmatrikulationsbescheinigung mit eingereicht werden.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Informationen zur Anerkennung von Leistungen erhalten Sie im Fachbereich:
Fachbereich Technik
Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland
- ausländische Bildungsnachweise
- Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
- Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
- ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
- Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
Nachweis der deutschen Sprache
Für die Bewerbung in einem Masterstudiengang ist das Niveau C1 gefordert und nachzuweisen durch:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mindestens Stufe 2 (DSH-2)
- Goethe- Zertifikat mindestens C1
- Test Deutsch als Fremdsprache mindestens (TestDaF)-TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- alternativ: Wirtschaftssprache Deutsch, telc Deutsch C1
Kooperationsvertrag | |
PDF, 338 KB | |
Kooperationsvertrag selbstzahler | |
PDF, 401 KB |
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis oder Diplomurkunde und Diplomzeugnis im Studiengang Bauingenieurwesen einer Hochschule.
- Alternativ ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) zulässig sofern Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die der Option 2 der FPO-BaWI vom 23.10.2019 entsprechen. Die Entscheidung über Art und Umfang eventuell erforderlicher Brückenmodule trifft die Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT.
- Das Studium muss mit einer Durchschnittsnote von 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein.
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis in einem akkreditierten Studiengang Architektur oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule.
- Bei Bewerbung mit bereits abgeschlossenem Studium muss das Diploma Supplement beigelegt werden
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis für den Studiengang Bau- und Immobilienmanagement, Facility Management oder im Studiengang Technisches Gebäudemanagement oder Zeugnis des Abschlusses Bachelor, Diplomingenieur/-in (FH) oder Diplomingenieur/-in aus artverwandten Studiengängen (zum Beispiel Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieur (Bau) oder Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung (TGA)).
- Bei Bewerbung mit bereits abgeschlossenem Studium muss das Diploma Supplement beigelegt werden.
Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und Angabe der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkte, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS-Punkte alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.
Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte, Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des Studienverlaufs des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
Absolventinnen und Absolventen der Innenarchitektur (Bachelor, Diplomingenieur/-in (FH) oder Diplomingenieur/-in):
- Nachweis einer mindestens dreijährigen baustellenbezogenen oder
- auf das Bau- und Immobilienmanagement, Facilitiy Management oder Technische Gebäudemanagement bezogene Praxistätigkeit.
Neben dem Abschluss aus einem Ingenieurstudium müssen Sie Kenntnisse der Mathematik nachweisen. Diese Kenntnisse können Sie im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben haben.
- Bachelorurkunde, Bachelorzeugnis und Diploma Supplement in einem unter Zulassungsvoraussetzungen angegebenen Studiengang.
- Transcript of Records (wenn dies nicht im Diploma Supplement enthalten ist)
- Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr nach Abschluss des Bachelor-Studiums. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab Studienabschluss bis zum Bewerbungsschluss.
- Nachweis von Mathematikkenntnissen, die er Modulbeschreibung „Höhere Mathematik“ des Bachelorstudiengangs „Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management“ an der Hochschule Mainz entsprechen.
Beruflich Qualifiziert in den Weiterbildungsmaster
Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes einreichen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis einer beruflichen Tätigkeit, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang ausweist.
- Nachweis darüber, dass Sie diese berufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre ausgeübt haben.
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis oder Diplomurkunde und Diplomzeugnis im Studiengang Geoinformatik und Vermessung oder in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule.
- Bei Bewerbung mit bereits abgeschlossenem Studium muss das Diploma Supplement beigelegt werden (bei einem Bachelor- oder Masterabschluss)
Bachelorurkunde, Bachelorzeugnis und Diploma Supplement oder Diplomurkunde und Diplomzeugnis im Studiengang Angewandte Informatik oder einem vergleichbaren „einschlägigen“ informatiknahen Studiengang einer Hochschule.
Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und Angabe der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkte, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS-Punkte alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.
Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte, Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des Studienverlaufs des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
Bachelorurkunde, Bachelorzeugnis und Diploma Supplement oder Diplomurkunde und Diplomzeugnis im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) oder einem artverwandten Studiengang einer Hochschule.
Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und Angabe der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkte, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS-Punkte alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.
Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte, Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des Studienverlaufs des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
- Zeugnis eines qualifizierten Bachelorabschlusses oder eines Diplomabschlusses einer Hochschule oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Abschluss jeweils in einem Studiengang, der nach Feststellung des Prüfungsausschusses eine hinreichende Basis für den Masterstudiengang nachweist.
- Grundsätzlich anerkannt werden folgende Hochschulabschlüsse, soweit DV-technische Kenntnissen ausgewiesen sind:
des Bauingenieurwesens, der Architektur, der Informatik, der Geographie, der Geologie, der Landesplanung, der Agrarwissenschaft, der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes und der Mathematik - Bei fehlenden Nachweisen über DV-technische Kenntnisse und bei Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge prüft der Prüfungsausschuss die Basis, insbesondere das Vorhandensein DV-technischer Kenntnisse, im Einzelfall.
- Bachelorurkunde und Diploma Supplement
- Nachweis einer Berufstätigkeit durch ein Arbeitszeugnis (die Vorlage des Arbeitsvertrags ist nicht ausreichend) von mindestens einjähriger Dauer nach dem Erststudium.
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis einer mindestens vierjährigen beruflichen Tätigkeit, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang ausweist. Der Nachweis soll durch ein Arbeitszeugnis erfolgen (die Vorlage des Arbeitsvertrags ist nicht ausreichend).
- Projekte und Aufgabenbereiche,
- Nachweis über Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden,
- Arbeitszeugnisse beziehungsweise Nachweis über alle praxisrelevanten Tätigkeiten. Die Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Nachweise sind in amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen.
- Zeugnis der IHK oder HWK und Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Vorlage der Abschlussprüfung einer schulischen Berufsausbildung, die durch Landesrecht geregelt ist (Ausbildungsabschluss: qualifiziertes Ergebnis von mindestens 2,5 oder besser)
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder einer vergleichbaren Tätigkeit, im Anschluss an die mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossene Ausbildung zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung
- Projekte und Aufgabenbereiche,
- Nachweis über Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden,
- Arbeitszeugnisse beziehungsweise Nachweis über alle praxisrelevanten Tätigkeiten. Die Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Nachweise sind in amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen.
- Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis oder Diplomurkunde und Diplomzeugnis für ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bau- und Immobilienmanagement, Facility Management, Wirtschaftsingenieur (Bau), Versorgungstechnik oder Energietechnik mit Schwerpunkt Gebäude, Bauingenieurwesen oder Architektur oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss einer ausländischen Hochschule.
- Kooperationsvertrag (zwischen Ihrem Arbeitsgebenden und der Hochschule Mainz)
- Neben dem Abschluss aus einem Ingenieurstudium sind Kenntnisse der Mathematik nachzuweisen. Diese Kenntnisse können im vorangegangenen Studium oder im Rahmen eines gesonderten Leistungsnachweises erworben worden sein.
Liegt bei Bewerbungsschluss der Studienabschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote und Angabe der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden ECTS-Punkte, zeitnah dem Datum der Bewerbung, vorgelegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS-Punkte alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben.
Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte, Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des Studienverlaufs des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugniszeugnis oder Masterurkunde und Masterzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte.
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit.
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Informationen zur Bewerbung
Über „Antrag hinzufügen“ können Sie weitere Anträge für andere Studienfächer stellen. An der Hochschule Mainz können Sie bis zu drei Anträge abgeben.
Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie auf „Antrag bearbeiten“. Anschließend ist dieser Antrag für Sie nicht mehr bearbeitbar. Sollten Sie Angaben ändern wollen oder Fehler bemerkt haben, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu stellen. Die Hochschule Mainz ermöglicht seit Wintersemester 2020/21 eine reine Online-Bewerbung. Laden Sie bitte alle geforderten Unterlagen im Bewerberportal der Hochschule Mainz hoch. Bitte informieren Sie sich über die einzureichenden Unterlagen auf unserer Homepage. Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie die Anträge, die Sie online eingereicht haben. Um allgemeine und personenbezogene Angaben, die für alle Anträge gelten, nachträglich ändern zu können, müssen Sie die Anträge zurückziehen und neu stellen. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich. Wenn alle Angaben stimmen, klicken Sie auf „Antrag abgeben“.
- Studienvergangenheit
Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Das Studium gilt dann als abgeschlossen, sofern Sie im laufenden Semester der Abgabe der Bewerbung alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
Als Studienanfänger geben Sie hier „0“ (Null) ein. - Berufsausbildung
Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. - Dienst geleistet?
Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
- Sie müssen bereits beim Erfassen des ersten Antrags eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, berufliche Qualifizierung) angeben.
- Sie müssen ebenfalls Angaben zum Vorstudium zur Masterbewerbung machen.
Gefragt wird hierbei beispielsweise nach dem Studiengang, der Abschlussnote, dem Abschlussdatum.
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. Dies ist die Adresse, an die wir Ihre Unterlagen schicken. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein. E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. Dies ist die Adresse, an der Sie zum Beispiel über Statusänderungen Ihrer Anträge informiert werden. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein.