Beruflich Qualifizierte
Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
Als Zugangsvoraussetzungen gelten dann:
- Sie müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
- Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang ausweist.
- Sie müssen diese berufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre ausgeübt haben.
- Sie müssen eine Eignungsprüfung, die seitens der Hochschule vorzunehmen ist, erfolgreich bestanden haben. Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.