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Allgemeine Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

Grundvoraussetzung zur Zulassung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium. Liegt der Studienabschluss bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, müssen Sie einen Leistungsnachweis, zeitnah dem Bewerbungsdatum, vorlegen. Der Nachweis über die einzeln ausgewiesenen Leistungen der abgebenden Hochschule darf in Abhängigkeit des beworbenen Semesters nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein. Über den Nachweis müssen Sie belegen, dass Sie bis auf höchstens 30 ECTS alle in dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erbringenden ECTS-Punkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist erbracht haben. Hinweis: Die noch fehlenden ECTS-Punkte sowie Studien- und Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb des ersten Hochschulabschlusses erbringen. Lediglich den Nachweis des abgeschlossenen ersten Hochschulstudiums können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.