Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:
Den Nachweis können Sie erbringen durch:
- allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung
- Hochschulzugang für Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben