FAQ
Vor der Wahl
Die jeweiligen Wahlfristen sind dem Terminkalender Fachbereich Wirtschaft zu entnehmen.
Eine tabellarische Übersicht der Wahlfristen ist zudem auf der Serviceseite Studienmanagement unter der Rubrik Wahlen eingestellt.
Die Wahl erfolgt online und wird über CIM durchgeführt. Hierzu müssen Sie sich mit Ihren Login-Daten anmelden.
Studierende aus Studiengängen, die belegpflichtige Veranstaltungen beinhalten. Die Grundlage zur relevanten Modulbelegung für das aktuelle Semester ergibt sich aus der Fachprüfungsordnung und Studienstruktur Ihres Studienbeginns:
- Betriebswirtschaftslehre B.Sc.
- Betriebswirtschaftslehre (öffentlicher Dienst) dual B.Sc.
- Betriebswirtschaftslehre dual B.Sc.
- Digital Media B.Sc.
- Digital Media dual B.Sc.
- Wirtschaftsrecht LL.B.
- Management M.Sc.
- Management berufsintegrierend M.Sc.
- Angewandte Informatik B.Sc.
- Angewandte Informatik (öffentlicher Dienst) dual B.Sc.
- Wirtschaftsinformatik dual B.Sc.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Wahl nach Studiengängen für das jeweils relevante Semester.
Das Prioritätsverfahren (Wahl mit Gruppenpriorität für Pflichtmodule & Wahl mit Modulpriorität für Module aus dem Wahlbereich (z. B. Studium Integrale, Optionen)) findet für alle Belegungen Anwendung, das Windhundverfahren nur für Erstsemester zur Belegung der Module Studium Integrale und für das Restplatzvergabeverfahren NUR für Bacheloroptionen.
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular und setzen das Häkchen bitte bei "Belegungsverfahren".
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular und setzen das Häkchen bitte bei "Belegungsverfahren".
Die zum Angebot stehenden Module finden Sie im CIM unter dem jeweiligen Veranstaltungsverzeichnis des Studiengangs im betreffenden Semester, z. B. für Optionen im Studiengang BWL B.Sc. im 5. Semester unter der Überschrift Optionen.
Die erforderliche Anzahl der mindestens einzubringenden Optionen ist in der jeweiligen Studienstruktur ersichtlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche Optionen einzubringen. Das ist je nach Studiengang unterschiedlich.
Für den Studiengang BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc. dürfen insgesamt max. sechs Optionen eingebracht werden.
Für den Studiengang BWL dual B.Sc. dürfen insgesamt max. vier Optionen eingebracht werden (siehe ebenfalls Informationen zum BWL Workshop).
Für den Studiengang Wirtschaftsrecht LL.B. dürfen insgesamt max. sechs Optionen eingebracht werden.
Für die Studiengänge Angewandte Informatik B.Sc. und Angewandte Informatik dual B.Sc. (öffentlicher Dienst) dürfen insgesamt max. sieben Optionen eingebracht werden.
Für die Studiengänge Digital Media B.Sc. und Digital Media dual B.Sc. dürfen insgesamt max. drei Optionen eingebracht werden.
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik dual B.S.c. dürfen insgesamt max. drei Optionen eingebracht werden.
Das ist nur für den Studiengang BWL B.Sc. (FPO 2018) relevant. Es dürfen max. zwei WPF Sprache & Interkulturelle Kompetenz eingebracht werden.
Die erforderliche Anzahl der mindestens einzubringenden Module Studium Integrale ist in der jeweiligen Studienstruktur ersichtlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein zustäzliches Module Studium Integrale einzubringen. Das ist je nach Studiengang unterschiedlich.
Für die Studiengänge BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc. dürfen insgesamt max. drei Module Studium Integrale eingebracht werden.
Für den Studiengang BWL dual B.Sc. dürfen insgesamt max. drei Module Studium Integrale eingebracht werden.
Für die Studiengänge Digital Media B.Sc. und Digital Media dual B.Sc. dürfen insgesamt max. zwei Module Studium Integrale eingebracht werden.
Sie können bei der Wahl von Modulen aus dem Wahlbereich (z. B. Studium Integrale, Optionen) Prioritäten vergeben.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Anzahl von zu belegenden Modulen aus dem Wahlbereich für das betreffende Semester plus zusätzlicher weiterer Belegungswünsche, um die Wahrscheinlichkeit der systemtechnischen Zuteilung zu erhöhen.
- Zuteilungsverfahren abwarten und 1. Abwahlfrist nutzen, um zu viel zugeteilte Module aus dem Wahlbereich abzumelden. Gegebenenfalls Nachwahl nutzen, falls eine Zuteilung im Rahmen der Hauptwahl nicht erfolgreich war (Belegungsinformationen dem CIM zu entnehmen).
- Zuteilungsverfahren abwarten und 2. Abwahlfrist nutzen.
In den Pflichtmodulen des ersten bis dritten Semesters erfolgt die Wiederholung entsprechend der Semestergruppenstruktur (z. B. Semestergruppe A, Wiederholung in Semestergruppe A).
Gibt es PAN-Gruppen, dann erfolgt die Wiederholung (nicht bestanden aus Vorsemestern) ausschließlich in der eigens eingerichteten PAN-Gruppe.
Beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Prioritäten in der Wahldurchführung, dass es zu keinen Überschneidungen mit dem zu wiederholenden Modul führt.
Für Pflichtmodule ab Semester 4 (Studiengang BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc.) und Module aus den Wahlbereichen (Optionen, WPF Sprache und Interkulturelle Kompetenz, Studium Integrale): Bitte beachten Sie die Antwort auf die Frage Muss ich an der Wahl teilnehmen, wenn ich Module wiederholen muss oder geschoben habe?
In den Pflichtmodulen des ersten bis dritten Semesters erfolgt das Ablegen von Modulen entsprechend der Semestergruppenstruktur (z. B. Semestergruppe A, Ablegen von Modulen in Semestergruppe A).
Gibt es eine PAN-Gruppe, müssen Studierende mit Pflichtanmeldung (im Erstversuch wegen Fristüberschreitung) ausschließlich diese Gruppe besuchen bzw. dort die Prüfung ablegen.
Beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Prioritäten in der Wahldurchführung, dass es zu keinen Überschneidungen mit dem zu wählenden Modul führt.
Für Pflichtmodule ab Semester 4 (Studiengang BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc.) und Module aus den Wahlbereichen (Optionen, WPF Sprache und Interkulturelle Kompetenz, Studium Integrale): Bitte beachten Sie die Antwort auf die Frage Muss ich an der Wahl teilnehmen, wenn ich Module wiederholen muss oder geschoben habe
Während der Wahl
Hauptwahl
Für Pflichtmodule MÜSSEN in der Hauptwahl mindestens drei Prioritätsangaben getätigt werden.
Fragen zur Priorisierung für den Wahlbereich (z. B. Studium Integrale, Optionen, WPF Sprache & Interkulturelle Kompetenz) finden Sie im Bereich "Vor der Wahl" erklärt.
Für Pflichtmodule ab Semester 4 (Studiengang BWL B.Sc. und BWL ÖD dual B.Sc.) ist die Teilnahme am Belegungsverfahren sowohl bei Wiederholungen als auch bei geschobenen Modulen erforderlich.
Für Module aus den Wahlbereichen (Optionen, WPF Sprache und Interkulturelle Kompetenz, Studium Integrale) ist die Teilnahme am Belegungsverfahren nur bei erstmaliger Belegung erforderlich. Bei nicht bestandener Leistung erfolgt im Folgesemester ohnehin die Pflichtanmeldung.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular und geben dort konkret an, dass Sie für die Wahl nicht freigeschaltet sind.
Sehr wahrscheinlich lassen sich Ihre Fragen ohnehin durch die Rubrik Wahlen mit den FAQs auf der Serviceseite Studienmanagement beantworten.
Zu beachten:
Während des kompletten Belegungszeitraums (bis einschließlich der 2. Abwahlfrist) werden nur bestimmte Mails beantwortet, wenn sich z. B. eine Antwort NICHT durch die FAQs entnehmen lässt. Fragen zum Ergebnis der Wahlen (Zuteilungsfragen etc.) bleiben unberücksichtigt bzw. werden gelöscht. Ist Ihr Anliegen (bis einschließlich der 2. Abwahlfrist) noch aktuell, formulieren Sie dieses bitte erneut über das Kontaktformular.
Bei technischen Problemen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Das Kontaktformular finden Sie hier verlinkt, aber auch z. B. per Klick auf "Kontakt bei Problemen" oben links im CIM.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular.
Orientieren Sie sich an dem relevanten Studiengang (z. B. dann BWL B.Sc.) und belegen dort die von Ihnen benötigten Module ab Semester 4 entsprechend der Äquivalenzliste.
Wenn die Zuteilung im Rahmen der Hauptwahl für einzelne Module nicht erfolgreich war, ist die Beteiligung im Rahmen der Nachwahl für die noch offenen Module erforderlich. Dem CIM lassen sich Belegungsinformationen entnehmen, sodass Sie im Rahmen der Nachwahl die Möglichkeit haben, die Belegungswünsche darauf abzustimmen. Eine tabellarische Übersicht der Wahlfristen ist auf der Serviceseite Studienmanagement unter der Rubrik Wahlen eingestellt.
Nach abgeschlossener Hauptwahl: Warten Sie die Abwahlfrist 1 ab, ob sich daraus kapazitätstechnische Veränderungen in den einzelnen Modulen ergeben. Wenn ja, ist die Beteiligung an der Nachwahl relevant, um es erneut mit einer Belegung zu versuchen. Zu dieser Zeit sind auch stundenplantechnische Anpassungen Ihrerseits möglich.
War Ihre Belegungsmöglichkeit bis Ende des Belegungszeitraums (bis einschließlich der 2. Abwahlfrist) erfolglos, so nutzen Sie bitte direkt und ausschließlich das Kontaktformular und setzen das Häkchen bitte bei "Belegungsverfahren".
Beachten Sie, dass während des kompletten Belegungszeitraums nur ausgewählte Mails beantwortet werden, wenn sich z. B. eine Antwort nicht aus den FAQs entnehmen lässt.
Ja. Module derselben Prioritätsstufe dürfen sich zeitlich nicht mit anderen Modulen aus derselben Prioritätsstufe überschneiden.
Sie konnten keine Zulassung für dieses Modul erhalten, auch wenn es sich nur in Teilen (geringes Zeitfenster) überschneidet (siehe ebenfalls Anleitung Wahl mit Gruppenpriorität).
Nein, das ist nicht möglich.
Aufgrund der systemtechnischen Zuteilung, die als Los erfolgt, können wir keine Garantie geben. Wenn bei richtig durchgeführter Wahl, also bei Beteilungen sowohl an der Hauptwahl als auch Nachwahl, die Zuteilung einzelner Module nicht erfolgreich war (aufgrund Kapazität oder Terminüberschneidung), formulieren Sie Ihr Anliegen (direkt nach der 2. Abwahlfrist) ausschließlich über das Kontaktformular und setzen Sie das Häkchen bitte bei "Belegungsverfahren".
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular und setzen Sie das Häkchen bitte bei "Technische Fragen".
Ja. Generieren Sie zu Nachweiszwecken unbedingt das Pdf-Dokument unter "Meine Funktionen/Meine Auswertungen/Belegungsdaten".
Nachwahl
Für Pflichtmodule MÜSSEN in der Nachwahl wenn möglich mindestens zwei Prioritätsangaben getätigt werden.
Fragen zur Priorisierung für den Wahlbereich (z. B. Studium Integrale, Optionen, WPF Sprache & Interkulturelle Kompetenz) finden Sie im Bereich "Vor der Wahl" erklärt.
Nein. Sie haben sich von einem zugelassenen Modul abgemeldet und müssen sich somit erneut mit zu setzenden Prioritäten an der Nachwahl beteiligen. In der Nachwahl erfolgt die systemtechnsiche Zuteilung ebenso per Los.
Nein, die Wahl ist erneut durchzuführen. Sie haben sich von einem zugelassenen Modul abgemeldet und müssen sich somit erneut mit zu setzenden Prioritäten an der Nachwahl beteiligen. In der Nachwahl erfolgt die systemtechnsiche Zuteilung ebenso per Los.
Nein. Die Nachwahl ist ein separater Wahldurchgang und erhöht bei entsprechender Prioriorisierung (mit Blick auf vorhandene Kapazitäten) die Möglichkeit für eine Zuteilung.
Nach der Wahl
Beachten Sie unbedingt:
- Es erfolgt nur eine EINMALIGE Überprüfung bei Unstimmigkeiten.
- Es werden AUSSCHLIEßLICH Anträge über das Kontaktformular bearbeitet. Anders formulierte Anfragen und Anfragen über andere Konten bleiben unberücksichtigt.
- Nachgelagerte Rückfragen zu einer Antwort bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Anträge MÜSSEN genau formuliert werden. Das bedeutet konkret Aussagen wie z. B.
- "Ich bin Wiederholer",
- "Ich habe das Modul im letzten Semester nicht bestanden",
- "Ich befinde mich in der Pflichtanmeldung aufgrund Fristüberschreitung",
- "Ich habe um ein Semester geschoben und möchte das Modul jetzt belegen, welches sich aber mit einem anderen Pflichtmodul überschneidet",
- "Es überschneiden sich pflichtangemeldete Module".
Anfragen mit den Lehrenden finden KEINE Berücksichtigung.
Nachgelagert zu den jeweiligen Fristen (Haupt- und Nachwahl) erhalten Sie per E-Mail eine Information über Ihre Loszuteilung bzw. für welche Module Sie eine Zulassung erhalten haben.
Die Abwahlfrist 2 ist gekoppelt mit einem Restplatzvergabeverfahren (als Windhundverfahren) NUR für Bacheloroptionen. Sie haben nun die Möglichkeit, Bacheloroptionen mit noch freier Kapazität zu belegen. Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang unbedingt die Abmeldung zugelassener Module aus dem Wahlbereich, die Sie nun nicht mehr benötigen. Danach erfolgt für alle Module die verbindliche Prüfungsanmeldung.
Nach der Hauptwahl besteht die Abwahlmöglichkeit aller Module in Abwahlfrist 1.
Nach der Nachwahl besteht die Abwahlmöglichkeit aller Module in Abwahlfrist 2.
Nach insgesamt abgeschlossener Wahl besteht NUR in Pflichtmodulen die Rücktrittmöglichkeit im Erstversuch, sofern keine Pflichtanmeldung vorliegt. Informationen hierzu finden Sie auf der Serviceseite Prüfungsmanagement.
Nach der Hauptwahl: Bitte beteiligen Sie sich unbedingt an der Nachwahl, um die Möglichkeit einer Belegung in dieser Frist zu erhöhen. Dem HIP lassen sich Belegungsdaten entnehmen, sodass Sie mit der Abgabe der Prioritäten entsprechend agieren können.
Nach der Nachwahl: Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Kontaktformular (direkt nach der 2. Abwahlfrist).
Nach abgeschlossener Wahl besteht ausschließlich für Pflichtmodule die Rücktrittsmöglichkeit im Erstversuch, sofern keine Pflichtanmeldung vorliegt. Für Module aus dem Wahlbereich (z. B. Studium Integrale, WPF Sprache und Interkulturelle Kompetenz, Optionen) ist die Rücktrittsmöglichkeit ausgeschlossen. Informationen hierzu finden Sie auf der Serviceseite Prüfungsmanagement.
Nach abgeschlossener Wahl ist kein Wechsel bzw. keine Umwahl (Gruppentausch) mehr möglich.
Bei nicht zugelassenen Modulen besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Prüfungsanmeldung für definierte Gruppen (Puffergruppen). Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement (persönlich während der Öffungszeiten innerhalb der Prüfungsanmeldephase Vollzeit).
Informationen zu den Vorlesungzeiten in den Puffergruppen erhalten Sie durch das Studienmanagement, sodass Sie die Vorlesungen bereits vor der Prüfungsanmeldung besuchen können.
Für Pflichtmodule BWL B.Sc. - BWL ÖD dual B.Sc.:
Bitte wenden Sie sich zeitnah (spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche) an die Serviceeinheit Studienmanagement, um zu erfahren, welche Vorlesungen Sie in den Pflichtmodulen besuchen können.
Für die nachträgliche Prüfungsanmeldung für definierte Gruppen (Puffergruppen) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement (persönlich während der Öffnungszeiten innerhalb der Prüfungsanmeldephase Vollzeit).
Für Module aus dem Wahlbereich besteht diese Möglichkeit nicht. Hierfür müssen Sie sich an der Wahl für das Folgesemester beteiligen.
Bitte wenden Sie sich zeitnah (spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche) an die Serviceeinheit Studienmanagement, um zu erfahren, welche Vorlesungen Sie in den Pflichtmodulen besuchen können.
Die nachträgliche Prüfungsanmeldung für definierte Gruppen (Puffergruppen) erfolgt durch das Prüfungsmanagement (persönlich während der Öffnungszeiten innerhalb der Prüfungsanmeldephase Vollzeit).
Für Module aus dem Wahlbereich besteht diese Möglichkeit nicht. Hierfür müssen Sie sich an der Wahl für das Folgesemester beteiligen.
Nein. Mit der Zulassung erfolgt die verbindliche Prüfungsanmeldung für das betreffende Semester.
Nein. Mit der Zulassung über das Belegungsverfahren (Nachweis bitte aufbewahren) erfolgt die verbindliche Prüfungsanmeldung für das betreffende Semester.
Im Bereich Studium Integrale besteht für die Sprachen Französisch und Spanisch die grundsätzliche Möglichkeit eines Wechsels des gewählten Levels. Über einen Wechsel entscheidet ausschließlich die FG Sprachen (noch vor Beginn der Vorlesungen), sofern am Einstufungstest teilgenommen wurde.
Im WPF-Bereich Sprache und Interkulturelle Kompetenz besteht keine Möglichkeit des Wechsels.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen zeitnah (innerhalb von drei Werktagen nach Wahlende, d. h. endet die 2. Abwahlfrist an einem Donnerstag, sind Anträge nur bis einschließlich Dienstag der folgenden Woche möglich) an die Serviceeinheit Studienmanagement. Es erfolgt eine individuelle Prüfung.
Bei Entfällen aus dem Wahlbereich (Optionen, WPF Sprache und Interkulturelle Kompetenz, Studium Integrale) erfolgt seitens der Serviceeinheit Studienmanagement eine entsprechende Information per Mail an den betroffenen Personenkreis. Sie erhalten die Möglichkeit einer alternativen Modulbelegung. Den entsprechenden Antrag bekommen Sie zugesandt.
Nach abgeschlossener Wahl (direkt nach der 2. Abwahlfrist) finden nur Anträge im Kontext Belegungsverfahren Berücksichtigung, die uns innerhalb von drei Werktagen nach Wahlende erreichen (d. h. endet die 2. Abwahlfrist an einem Mittwoch, sind Anträge nur bis einschließlich Montag der folgenden Woche möglich). Danach eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung. Die Listen werden zu diesem Zeitpunkt geschlossen und zeitnah an das Prüfungsmanagement weitergeleitet.
ACHTUNG ERSTSEMESTER (FPO 2020 DIM B.Sc.): Nach abgeschlossener Wahl finden nur Anträge im Kontext Studium Integrale Berücksichtigung, die uns innerhalb einer Woche nach der betreffenden Wahl erreichen (d. h. endet die Wahl an einem Mittwoch, Anträge sind nur bis einschließlich Mittwoch der Folgewoche möglich). Danach eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung. Die Listen werden zu diesem Zeitpunkt geschlossen und zeitnah an das Prüfungsmanagement weitergeleitet.
Weitere Fragen zum Semesterstart richten Sie dann bitte an das Studienmanagement.
Nein. Diese Möglichkeit der "Ummeldung" besteht nicht.