FAQs
Anerkennung 1. Fachsemester/ höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits am Fachbereich Wirtschaft immatrikuliert sind können Sie zu Beginn jedes Semesters innerhalb der ersten vier Wochen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Wenn Sie sich also für das 1. FS bewerben, kann der Antrag bis zu 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Wenn Sie sich für ein höheres FS bewerben möchten, sollte der Antrag spätestens 2 Wochen vor Bewerbungsschluss im Bewerberportal hochgeladen werden.
Der korrekt ausgefüllte Antrag auf Anerkennung, die Leistungsnachweise, die extrahierten Modulbeschreibungen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Bei einer Bewerbung für das 1. FS oder bei bereits erfolgter Immatrikulation, müssen Sie die Dokumente beim Studienmanagement unter anerkennung.wirtschaft (at) hs-mainz.de fristgerecht einreichen. Bei einer Bewerbung für das höhere FS, müssen Sie die Dokumente auf dem Bewerberportal hochladen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen, werden Sie bei einem Antrag auf Anerkennung für das 1. FS per Mail kontaktiert und bei einem Antrag auf Anerkennung für ein höheres FS über das Bewerberportal informiert.
Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 4 Wochen dauern.
Ja, Sie können jedes Semester einen Antrag stellen. Bis zu 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn.
Bei Fragen rund um Anerkennungen, können Sie uns telefonisch erreichen und per Mail unter anerkennungen (at) hs-mainz.de.
Atacan Karatas: +49 6131 628-3451
Anne Rosenbauer: +49 6131 628-3421
Shawnee Janßen : +49 6131 628-3416
Die Anerkennungsanträge finden Sie hier:
Anerkennungsverfahren bei Bewerbung auf höheres Fachsemester
Annerkennungsverfahren bei Studieneinstieg ins 1. Fachsemester
Fehlversuche
Die Prüfung für die Übertragung der Fehlversuche findet nach Ihrer Immatrikulation statt. Sie legen dafür dem Fachbereich innerhalb der ersten 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn die zur Prüfung benötigten Unterlagen vor. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld eine Mail vom Studienmanagement.
Ja. Die Allgemeine Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft sieht gemäß §25 Abs. 3 HochSchG-RP eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, vor. Gegenstand der Anerkennung sind von der bzw. dem Studierenden an einer Hochschule nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden (APO §15, Abs.1).
Unbedenklichkeitsbescheinigung, Modulbeschreibungen der Module, bei denen Fehlversuche vorliegen und der aktuelle Leistungsnachweis aus allen vorherigen Studienverläufen.
Die Unterlagen werden beim Studienmanagement unter annerkennung.wirtschaft (at) hs-mainz.de eingereicht.
Falls es zur Übertragung der Fehlversuche kommt, erhalten Sie einen Bescheid auf Ihre studentische E-Mail-Adresse.
Bei Fragen, können Sie sich an das Studienmanagement wenden: anerkennung.wirtschaft (at) hs-mainz.de