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Was ist das Prüfungsamt?

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Prüfungen am Fachbereich Wirtschaft im Auftrag des Prüfungsauschusses.

Wir unterstüzen Sie gerne bei folgenden Themen und Angelegenheiten:

  • Anmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen
  • Anmeldung und Entgegennahme von Abschlussarbeiten
  • Notenverwaltung
  • Verbuchung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entgegennahme der Widersprüche
  • Entgegennahme der Praxisberichte
  • Zeugniserstellung und Zeugniszweitschriften
  • Beglaubigung von Zeugnissen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Betreuung der elektronischen Klausureneinsichtnahme (Fragen bitte an klausureinsicht.wirtschaft (at) hs-mainz.de)

FAQ

Alle wichtigen Fragen rund um Prüfungen werden in unseren FAQs beantwortet.

Hinweis zu Abgaben

Abgaben erfolgen via E-Mail an pruefungen.wirtschaft(at)hs-mainz.de. Bitte bachten Sie bei Abgaben die geltenden Vorgaben in der APO Fachbereich Wirtschaft. Zur Wahrung der Abgabefrist erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Eingangsbestätigung via Mail.

Anschrift

Hochschule Mainz
Prüfungsamt Fachbereich Wirtschaft
Raum A2.04
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz 

pruefungen.wirtschaft(at)hs-mainz.de
Telefon +49 6131 628-3141
Fax +49 6131 628-93141

Sprechzeiten

Persönliche Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 15:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Mittwoch: 9:00 - 11:00 Uhr & 11:30 - 13:30 Uhr

 

Kompass

Ihr Guide zum Studieneinstieg!

Zum Kompass

CIM

Mit CIM – Campus Informationsportal Mainz – können Sie die unten genannten Funktionen weltweit nutzen. Geben Sie hierfür Ihren Benutzernamen und das Passwort (siehe Leporello) ein.

  • Noteneinsicht
  • Prüfungsanmeldung
  • Prüfungsabmeldung
  • Ausdruck von Leistungsscheinen
  • Ausdruck von Studienbescheinigungen
  • Adressänderung

Verwenden Sie bei Problemen im CIM-Programm bitte das CIM-Kontaktformular: https://hilfe.cim.hs-mainz.de/.

Weitere Informationen zu CIM stehen Ihnen demnächst hier als Demo zur Verfügung.

Hinweis zur vorübergehenden HIP Nutzung

HIP steht Ihnen noch zur Noteneinsicht zur Verfügung, damit die Notenübertragung von HIP nach CIM eigenständig geprüft werden kann. Studierende der alten, auslaufenden Prüfungsordnungen finden Ihre Prüfungsdaten weiterhin in HIP; diese Studierenden wurden per Mail informiert. Zwecks Prüfugnsanmeldung etc. wenden Sie sich daher an das Prüfungsamt.

Bescheinigungen

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen folgende Bescheinigungen:

  • BAföG-Bescheinigungen
  • Notenbescheinigungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für jede erstellte Bescheinigung wird – mit Ausnahme von BAföG-Bescheinigungen – eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.
Bitte senden Sie uns die Beantragung ausschließlich per E-Mail und bis spätestens zwei Tage vor Abholung zu. Ihre Bescheinigungen können Sie zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamt abholen.

Formulare und Bescheinigungen der Hochschule finden Sie im Downloadbereich.

BAföG-Bescheinigungen
Keine Erhebung einer Gebühr.

Bitte senden Sie uns die Beantragung (Formblatt BaföG) ausschließlich per E-Mail .

Bei BAföG-Bescheinigungen nach § 48 ist es erforderlich, dass Sie das zu bestätigende Fachsemester und den Stichtag der Bestätigung angeben. Ebenfalls bitten wir Sie um die Angabe Ihrer Adresse, an die wir Ihnen die Bescheinigung übersenden, falls diese von der in HIP hinterlegten abweichen sollte. Ohne diese Angaben kann keine Bescheinigung erstellt werden. Klären Sie diese deshalb mit dem BAföG-Amt ab, falls sie Ihnen unbekannt sind.

Bitte beachten Sie die ab dem 01. September 2019 gültige Regelung der Ausstellung der BAföG-Bescheinigungen:

Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 85 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.  
Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 115 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.  
Eine Prüfungsleistung/Studienleistung darf fehlen bzw. äquivalent dazu: es müssen 145 ECTS über Prüfungsleistungen/Studienleistungen vorliegen.  

Beglaubigungen

Für jede amtliche Beglaubigung erheben wir eine Gebühr. Diese beträgt 2,50 Euro für die erste Seite und nochmals 2,00 Euro für jede weitere. Mitgebrachte Kopien können wir Ihnen nicht beglaubigen. Von der Hochschule Mainz angefertigte Kopien werden mit 2,50 Euro pro Seite berechnet. Vorbeglaubigungen für das Ausland sind gebührenfrei.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Beglaubigung unter pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de.

Studentischer Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen. Wir erläutern, was für die Zeit der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu beachten ist und welche Beratungsangebote es an unserer Hochschule gibt.
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Quicklinks

HIP (HochschulInformationsPortal)

CIM (Campus Informationsportal Mainz)
OpenOLAT (E-Learning Plattform)
Kalender des Fachbereichs Wirtschaft
DMS (Dokumentenmanagementsystem der Hochschule Mainz zur Klausureinsicht)

Kontakt

Sonja Schloss
Leitung Prüfungsamt
Tanja Fuchs
Zeugniserstellung, Schwerpunkt Vollzeitstudiengänge
Christine Held
Klausureinsicht, Schwerpunkt Teilzeitstudiengänge