Prüfungsamt
Fachbereich Wirtschaft
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Prüfungen am Fachbereich Wirtschaft im Auftrag des Prüfungsauschusses.
Wir unterstüzen Sie gerne bei folgenden Themen und Angelegenheiten:
Alle wichtigen Fragen rund um Prüfungen werden in unseren FAQs beantwortet.
Abgaben erfolgen via E-Mail an pruefungen.wirtschaft (at) hs-mainz.de. Bitte bachten Sie bei Abgaben die geltenden Vorgaben in der APO Fachbereich Wirtschaft. Zur Wahrung der Abgabefrist erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Eingangsbestätigung via Mail.
Mit CIM – Campus Informationsportal Mainz – können Sie die unten genannten Funktionen weltweit nutzen. Geben Sie hierfür Ihren Benutzernamen und das Passwort (siehe Leporello) ein.
Verwenden Sie bei Problemen im CIM-Programm bitte das CIM-Kontaktformular: https://hilfe.cim.hs-mainz.de/.
Weitere Informationen zu CIM stehen Ihnen demnächst hier als Demo zur Verfügung.
HIP steht Ihnen noch zur Noteneinsicht zur Verfügung, damit die Notenübertragung von HIP nach CIM eigenständig geprüft werden kann. Studierende der alten, auslaufenden Prüfungsordnungen finden Ihre Prüfungsdaten weiterhin in HIP; diese Studierenden wurden per Mail informiert. Zwecks Prüfungsanmeldung etc. wenden Sie sich daher an das Prüfungsamt.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen folgende Bescheinigungen:
Für jede erstellte Bescheinigung wird – mit Ausnahme von BAföG-Bescheinigungen – eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.
Bitte senden Sie uns die Beantragung ausschließlich per E-Mail und bis spätestens zwei Tage vor Abholung zu. Ihre Bescheinigungen können Sie zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamt abholen.
Formulare und Bescheinigungen der Hochschule finden Sie im Downloadbereich.
BAföG-Bescheinigungen
Keine Erhebung einer Gebühr.
Bitte senden Sie uns die Beantragung (Formblatt BaföG) ausschließlich per E-Mail .
Bei BAföG-Bescheinigungen nach § 48 ist es erforderlich, dass Sie das zu bestätigende Fachsemester und den Stichtag der Bestätigung angeben. Ebenfalls bitten wir Sie um die Angabe Ihrer Adresse, an die wir Ihnen die Bescheinigung übersenden, falls diese von der in HIP hinterlegten abweichen sollte. Ohne diese Angaben kann keine Bescheinigung erstellt werden. Klären Sie diese deshalb mit dem BAföG-Amt ab, falls sie Ihnen unbekannt sind.
Bitte beachten Sie die ab dem 01. September 2019 gültige Regelung der Ausstellung der BAföG-Bescheinigungen: