Prüfungsamt
Fachbereich Technik
Fachbereich Technik
Sobald dem Prüfungsamt Ihre letzte Leistung (Prüfung, Bewertung der Abschlussarbeit, Bewertung des Praxisprojekts, etc.) vorliegt, erhalten Sie automatisch per Post / per E-Mail einen Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Adresse im Campusmanagement-Portal aktuell ist.
Den Antrag senden Sie bitte ausgefüllt an das Prüfungsamt zurück, vorzugsweise per E-Mail, oder geben den Antrag während den Öffnungszeiten ab.
Die Zeugnisdokumente werden erst nach Beantragung erstellt. Ohne entsprechenden Antrag können Ihre Zeugnisunterlagen nicht erstellt werden.
Nach Ausstellung der Zeugnisdokumente werden diese zur Unterschriftsleistung an die vorsitzende Person im Prüfungsausschuss und anschließend an das Präsidium weitergereicht. Bis alle Unterschriften eingeholt wurden, verstreichen in der Regel etwa 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass es während der vorlesungsfreien Zeit zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Eine Zusendung der Zeugnisdokumente ist auf Antrag möglich. Sie erhalten den Antrag in der Mitteilung des Prüfungsamtes zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisunterlagen. Wenn Sie eine besondere Form des Postversandes wünschen können Sie dem Prüfungsamt einen entsprechend frankierten Rückumschlag zukommen lassen.
Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst abholen möchten, erhalten Sie eine E-Mail von Ihrem Prüfungsamt sobald die Zeugnisdokumente unterschrieben vorliegen.
Sollten Sie jemanden mit der Abholung Ihrer Zeugnisdokumente beauftragen, benötigt das Prüfungsamt eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen, die der Abholende vorlegen kann. Die bevollmächtigte Person muss sich zur Identifizierung ausweisen.
Die elektronische Klausureinsicht erfolgt über das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Hochschule Mainz.
https://dms.hs-mainz.de (Zugriff nur aus dem Netz der Hochschule oder über VPN)
Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten in der Bewertung bitte umgehend Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer.
Sollten Sie mit der Prüferin oder dem Prüfer innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses keine Klärung erzielt haben, haben Sie das Recht einen formfreien schriftlichen und begründeten Widerspruch gegen die Bewertungsentscheidung bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen (handschriftlich unterschrieben, keine E-Mail). Reichen Sie diesen bitte über das Prüfungsamt des Fachbereichs Technik, Holzstraße 36, 55116 Mainz, ein.
Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit der Klausureinsicht an folgende Mailadresse: klausureinsicht.technik (at) hs-mainz.de
Bei Problemen mit dem Login, wenden Sie sich bitte an das ZIK:
T +49 6131 628-6363
Mail: helpdesk (at) hs-mainz.de