Siebdruckwerkstatt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
- Montag: 9:00 - 17:00
- Dienstag: 9:00 - 17:00
- Mittwoch: 9:00 - 17:00
- Donnerstag: 9:30 - 16:00
- Freitag: 10:00 - 14:00
- (nach Absprache mit den Tutor*Innen sind auch andere Zeitfenster am Freitag möglich)
Terminabsprachen sind verbindlich.
Sollten Sie Termine nicht wahrnehmen können ist es erforderlich, dass Sie diese eine Woche vorher und zu den oben genannten Öffnungszeiten absagen. Wenn 20 Minuten nach Kursbeginn keine Teilnehmerin oder kein Teilnehmer anwesend sein sollte, kann die Werkstattleitung den Kurs ausfallen lassen. Die Werkstatt ist danach unter Umständen abgeschlossen.
Bitte kommen Sie rechtzeitig in die Werkstatt, um Termine auszumachen. Zur Planung des Drucks, zur Farbenbestellung, zur Papierbestellung und zur Druckvorlagenherstellung werden ca. zwei Wochen Vorlauf benötigt.
In der vorlesungsfreien Zeit ist die Werkstatt unregelmäßig besetzt. Eine Terminabsprache ist dann unbedingt erforderlich.
Werkstattordnung
Die Werkstatt ist der Lehreinheit Kommunikationsdesign zugeordnet. Die Siebdruckwerkstatt steht grundsätzlich allen Studierenden und Angehörigen des Fachbereichs Gestaltung zur Verfügung.
Studierende anderer Lehreinheiten müssen sich vor der Werkstattnutzung bei der Werkstattleitung anmelden und einen Termin vereinbaren.
Die Maschinen der Siebdruckwerkstatt dürfen Sie erst benutzen, nachdem Sie eine Einführung in die Maschinenpraxis und Unfallverhütung besucht oder eine Einweisung durch die Werkstattleitung erhalten haben. Den Anweisungen der Werkstattleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Sie hat die Pflicht, Studierende, die durch ihr Verhalten sich selbst oder andere in Gefahr bringen, aus der Werkstatt zu verweisen. Grobe Verstöße und Missachtung der Werkstattordnung können einen Werkstattausschluss nach sich ziehen.
Die Vergabe eines Berechtigungsscheins zur Benutzung der Siebdruckwerkstatt außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann nur von der Werkstattleitung oder von einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs – in Absprache mit dem Werkstattleiter – erteilt werden. Die selbstständige Benutzung der Siebdruckwerkstatt ist nur mit ausreichender Befähigung, sowie der Beachtung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen der Hochschule Mainz gestattet.
Der Schlüssel der Siebdruckwerkstatt darf nicht mit außer Haus genommen werden. Er muss nach Beendigung des Arbeitens an der Pforte abgegeben werden.
- Ihre Arbeitskleidung sollte eng anliegend sein. Lange Haare müssen Sie zusammenbinden.
- Bei gefährlichen Arbeiten ist es erforderlich, dass Sie Schutzkleidung und eine Schutzbrille oder einen Gehörschutz tragen.
- Vermeiden Sie es, alleine zu arbeiten. Wenn Sie sich alleine und ohne Sichtkontakt zu anderen Personen in der Werkstatt aufhalten, ist es verboten, Maschinen oder gefährliche Gerätschaften zu benutzen.
- Halten Sie die Bewegungs- und Arbeitsflächen bitte frei. In den Werkstatträumen ist das Essen und Trinken untersagt.
- Überprüfen Sie den ordnungsgemäßen Zustand der Maschinen und Geräte bitte vor ihrem Gebrauch.
- Bitte verarbeiten Sie keine gesundheitsgefährdenden Arbeitsmaterialien.
- Sie müssen die Unfallverhütungsvorschriften (UVW) und Betriebsanweisungen beachten und einhalten.
- Bitte säubern Sie den Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit und reinigen Sie die Werkzeuge.
- Nach der Benutzung müssen Sie die Werkzeuge und Geräte wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückbringen.
- Werkzeuge und Maschinen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen an diesen müssen unverzüglich der Werkstattleitung gemeldet werden. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ist der Benutzer ersatzpflichtig.
- Bitte melden Sie beschädigte Werkzeuge und andere Gefahren umgehend dem Werkstattleiter.
- Beim Verlassen der Werkstatt schließen Sie bitte alle Fenster.