Themenstellung
Die Immobilienbewertung hat das Ziel, den Marktwert von Immobilien zu ermitteln. Hintergrund ist, dass der Marktwert einer gegebenen Wohnimmobilie anders als bei einem marktgängigen Gut – nicht ohne weiteres zu bestimmen ist. Dies ist zum einen darin begründet, dass Wohnimmobilien (insbesondere in Deutschland) selten gehandelt werden, zum anderen darin, dass Wohnimmobilien keine homogenen Güter sind, sondern eine Vielzahl von Teilmärkten existiert. Daher ist die Anzahl der Vergleichsfälle, bei denen tatsächlich ein Kauf erfolgt ist, also ein Kaufpreis dokumentiert ist, und dies zeitnah zum betrachteten Zeitpunkt, bisweilen gering. Daher wird der Marktwert von sachverständigen Gutachtern ermittelt. Die Wertermittlung wird in der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) geregelt, deren §1 hier auszugsweise wiedergegeben ist.
Der vorliegenden Fallstudie lag eine wohl einmalige Sachlage der gutachterlichen Bewertung zugrunde. Bewertet wurde eine Wohnimmobilie, die zunächst radioaktiv kontaminiert war, dann aber nach einer Dekontaminierungsmaßnahme freigemessen wurde.
Die Fragestellung lautete: Existiert in diesem Falle ein merkantiler Minderwert? Das heißt: Ist der Marktwert durch die ehemalige Kontamination beeinflusst, auch wenn diese beseitigt und nicht mehr durch Messung nachweisbar ist?
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