Mobilität von Hochschulpersonal mit Erasmus+
Informationen zur Personalmobilität zu Unterrichtszwecken (STA) und zur Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT).
Voraussetzungen und Verfahren
- Individuelle Absprache mit der Gasteinrichtung durch die/den Mobilitätswilligen
- Beschreibung des geplanten Fort-/Weiterbildungsprogramms bzw. der geplanten Lehre
- Ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel Englisch)
- Einladung der Gasteinrichtung (E-Mail oder Einladungsschreiben)
- Arbeits-/Trainingsprogramm (Mobility Agreement), das zwischen der Heimathochschule und der Gasteinrichtung geschlossen wird und die angestrebten Ziele aufführt
- Grant Agreement (Fördervereinbarung)
- Genehmigter Dienstreiseantrag
- Bestätigung der Gasthochschule über durchgeführten Aufenthalt (Confirmation of Stay)
- Reisekostenabrechnung
- Online Bericht (automatisierte Aufforderung durch EU-Datenbank/ Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu // Spam-Filer beachten!)
Finanzielle Unterstützung
Erstattung der realen Reisekosten (Bahn bzw. Flug, öffentliche Verkehrsmittel) und der angefallenen Reisekosten (Tage- und Übernachtungsgeld) nach dem jeweils geltenden Reisekostengesetz. Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Informationen an Frau Plate, die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin der Hochschule Mainz.
ERASMUS+ fördert kurzfristige Lehrtätigkeiten von Dozenten der Hochschule Mainz an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen.
Die Personalmobilität zu Unterrichtszwecken ermöglicht den Einblick in die Unterrichtskonzepte anderer Hochschulen und fördert die Kooperationsbeziehungen mit Partnerhochschulen. Bestehende Kooperationen können vertieft werden und man kann wichtige Ansprechpartner persönlich kennenlernen um die zukünftige Zusammenarbeit noch zu verbessern. Die Dozenturen sollen zudem die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, ihr Lehrangebot bereichern und Fachwissen der Dozenten anderer europäischer Länder an die Studierenden der Gasthochschule vermitteln, die nicht im Ausland studieren.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Haupt-wohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen (ohne Reisezeit) und zwei Monaten; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Ziel ist es, die Arbeit in einer Hochschulverwaltung einer anderen europäischen Hochschule kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisetage) und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, z.B.:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Erasmus+ Staff Training Weeks
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken