SMV Krankenversicherung
Studenten-Meldeverfahren
Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.
Meldepflichten der Krankenkassen
M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
M12: Verzug Zahlung der Beiträge
M13: Begleichung rückständiger Beiträge
Meldepflichten der Hochschulen
M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung
Die Hochschule Mainz nutzt ab 01.11.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren. Meldungen der Krankenkassen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.
Besondere Hinweise für EU Staatsbürger
Für Bewerber aus EU Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig. Sie müssen nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte bei einer frei wählbaren deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht auf digitalem Weg erstellt wird. (Meldegrund M10 für die Hochschule Mainz).
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.
Besondere Hinweise für Bürger aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z.B. Schweiz oder Türkei)
Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Die Formulare haben ja nach Herkunftsland unterschiedliche Namen, z. B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6. Das Formular muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht auf digitalem Weg erstellt wird. (Meldegrund M10 für die Hochschule Mainz) .
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.
Studierende, die bereit eingeschrieben sind müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.
Sie müssen eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung elektronisch melden.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001596 an.