Rückmeldung
Das Verfahren der Rückmeldung ist u.a. in der Einschreibeordnung geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Studierenden sich innerhalb der vorgeschriebenen Rückmeldefrist zurückmelden müssen, damit der Studierendenstatus weiterhin besteht. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags sowie anderer festgesetzter Beiträge und Gebühren innerhalb des festgesetzten Zeitraums.
Dieser wird rechtzeitig mit dem des Rückmeldezeitraums unter anderem über eine E-Mail an den studentischen E-Mail-Account mitgeteilt. Über den Semesterbeitrag wird unter anderem auch das D-Semesterticket finanziert.
Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag bezahlt werden. In begründeten Fällen kann man sich vom AStA den Anteil des Semestertickets zurückerstatten lassen.
Rückmeldefrist und Semesterbeitrag
Rückmeldefrist Sommersemester 2025: 08.01.2025 bis 12.02.2025
Die Rückmeldung in das Sommersemester 2025 erfolgt mit dem Eingang des vollständigen Semesterbeitrages bei der Hochschule. Hier zählt der Zahlungseingang am 12.02.2025 auf das Konto der Landeshochschulkasse. Auch Sofortüberweisungen/Echtzeitüberweisungen benötigen 2 - 3 Werktage.
Bei verspäteter Zahlung fällt zusätzlich eine Säumnisgebühr von 25,00 Euro an. Hierzu ergeht ein gesonderter Säumnisgebührenbescheid, in dem die festgesetzte Nachfrist steht. Dieser Säumnisgebührenbescheid wird ausschließlich in elektronischer Form innerhalb des Campusmanagementsystems unter Ihrem IT-Account bereitgestellt. In den Fällen, in denen bis zum Ablauf der festgesetzten Nachfrist keine Rückmeldung erfolgte, wird unverzüglich die Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen (Exmatrikulation) eingeleitet.
Der Studierendenausweis wird über die App "Mainz Campus2Go", das Semesterticket über die App der Mainzer Mobilität zur Verfügung gestellt. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Rückmeldung gilt nicht für Studierende, die sich zum Sommersemester 2025 zum ersten Mal an unserer Hochschule oder erneut einschreiben.
Sobald die Rückmeldung im System erfolgt ist lautet der Status „Rückgemeldet zum Sommersemester 2025“, zudem erscheint eine Meldung auf der Startseite in CIM.
Bitte prüfen Sie frühzeitig über CIM, ob für Sie eine Rückmeldesperre hinterlegt ist: Login CIM > Mein Studium > Studienservice. Sollte dies der Fall sein, kann eine Rückmeldung nicht eher erfolgen, bis Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, um die Rückmeldesperre aufzulösen (z.B. Nachreichen fehlender Unterlagen). Erst danach können die Rückmeldung - vorbehaltlich der erfolgten vollständigen Zahlung der festgesetzten Beiträge und Gebühren - systemseitig erfolgen und die Unterlagen für das kommende Semester zur Verfügung gestellt werden.
Aus haftungstechnischen Gründen werden keine Bescheinigungen zu den gezahlten Semesterbeiträgen zur Verfügung gestellt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, Arbeitgeber u.a. nutzen Sie bitte eine jeweils aktuelle Studienbescheinigung in Kombination mit Ihrem Zahlungsbeleg zu dem Semesterbeitrag. Beachten Sie ferner, dass Beitragsschuldner die Studierenden der Hochschule sind. Eine "Rechnungsstellung" gegenüber einem Dritten erfolgt nicht.