Gasthörer
Die Gasthörerschaft dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung, ohne dass eine formale Qualifikation angestrebt wird.
Wenn in einem Studiengang noch freie Studienplätze vorhanden sind, können Personen auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden, die sich innerhalb einzelner Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen. Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer bedarf der Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des jeweiligen Fachbereichs in Abstimmung mit den für die jeweiligen Lehrveranstaltungen zuständigen Hochschullehrerinnen, Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten. Rechtgrundlage für die Gasthörerschaft an der Hochschule Mainz ist § 21 der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule Mainz (Einschreibeordnung) vom 08. Juli 2021.
Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Aufgrund der Zulassung erhalten die Gasthörerin bzw. der Gasthörer einen Gasthörerschein. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung als Gasthörerin bzw. als Gasthörer nicht erforderlich. Gasthörerinnen und Gasthörer der Hochschule Mainz sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben oder an Prüfungen teilzunehmen.
Antrag auf Gasthörerschaft
Der Antrag ist
- für das Sommersemsester bis zum 1. Februar und
- für das Wintersemester bis zum 1. September
an die Hochschule zu richten.
Gebühren für die Gasthörerschaft
- bis zu vier Semesterwochenstunden 160 €
- bis zu acht Semesterwochenstunden 300 €
- ab neun Semesterwochenstunden 360 €
- Gasthörerschein 6 € (im Falle einer Zweitausstellung)
Die Gebühr kann im Falle der Bedürftigkeit der oder des Teilnehmenden ermäßigt oder erlassen werden. Informationen zu den Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung finden Sie in der Landesverordnung über die Gebühren, hier Gebührenverzeichnis.