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Gasthörer

Die Gasthörerschaft dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung, ohne dass eine formale Qualifikation angestrebt wird.

Wenn in einem Studiengang noch freie Studienplätze vorhanden sind, können Personen auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden, die sich innerhalb einzelner Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen. Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer bedarf der Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des jeweiligen Fachbereichs in Abstimmung mit den für die jeweiligen Lehrveranstaltungen zuständigen Hochschullehrerinnen, Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten. Rechtgrundlage für die Gasthörerschaft an der Hochschule Mainz ist § 21 der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule Mainz (Einschreibeordnung) vom 08. Juli 2021.

Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Aufgrund der Zulassung erhalten die Gasthörerin bzw. der Gasthörer einen Gasthörerschein. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung als Gasthörerin bzw. als Gasthörer nicht erforderlich. Gasthörerinnen und Gasthörer der Hochschule Mainz sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben oder an Prüfungen teilzunehmen.
 

Anschrift

Hochschule Mainz
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Fax +49 6131 628-7399

studierendenbuero (at) hs-mainz.de

Öffnungszeiten

Studierendenbüro  Raum A1.01

Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 12:00  bis 15:00 Uhr

Online-Sprechstunde Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten

Antrag auf Gasthörerschaft

Der Antrag ist

  • für das Sommersemsester bis zum 1. Februar und
  • für das Wintersemester bis zum 1. September

an die Hochschule zu richten.

Gebühren für die Gasthörerschaft

  • bis zu vier Semesterwochenstunden 160 €
  • bis zu acht Semesterwochenstunden 300 €
  • ab neun Semesterwochenstunden 360 €
  • Gasthörerschein 6 € (im Falle einer Zweitausstellung)

Die Gebühr kann im Falle der Bedürftigkeit der oder des Teilnehmenden ermäßigt oder erlassen werden. Informationen zu den Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung finden Sie in der Landesverordnung über die Gebühren, hier Gebührenverzeichnis.

Kontakt

Katharina Dötzer
Leiterin, Grundsatzfragen
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7380
Daniela Hinker
 
Mo bis Fr Vormittag
T +49 6131 628-7384
Christiane Mann
 
Mo bis Mi + Fr Vormittag, Do Nachmittag
T +49 6131 628-7382
Iris Schwabe
 
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7381
Ilayda Aksünger
 
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
T +49 6131 628-7389