Exmatrikulation
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Exmatrikulation ist die Ordnung über die Zulassung und Einschreibung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern vom 08. Juli 2021. Dort ist aufgeführt, auf welche Weise Studierende ihre Mitgliedschaft beenden können.
§ 11 Erlöschen der Einschreibung gemäß Einschreibeordnung vom 08. Juli 2021 veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 15|2021.
(1) Die Mitgliedschaft einer Studierenden oder eines Studierenden zur Hochschule erlischt:
- am Ende des Semesters, in dem das Gesamtergebnis der bestandenen Abschlussprüfung bekannt gegeben wird.,
- am Ende des Semesters, in dem das endgültige Nichtbestehen bekannt gegeben wird,
- durch Aufhebung der Einschreibung auf Antrag (§12)
- durch Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen (§13).
Exmatrikulation auf Antrag
Eine Exmatrikulation auf Antrag kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
- Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung
- Unterbrechung des Studiums
- Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine mehr möglich
- Hochschulwechsel
- Endgültiger Abbruch des Studiums
- Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung/Vorprüfung
- Wartend auf Endnote
- Sonstiger Grund
Beachten Sie bitte, dass eine Exmatrikulation nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen möglich ist. Eine rückwirkende Aufhebung der Einschreibung auf Antrag ist unzulässig.
Sofern Sie Ihre letzte Studien- und Prüfungsleistungen im laufenden Semester erbracht haben/erbringen werden und Sie an einer zeitnahen Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule Interesse haben, bitten wir Sie, aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Wählen Sie als Grund bitte : „Wartend auf Endnote“. In diesem Fall haben Sie weiterhin Zugriff auf HIP.
Sie können vom Studierendenbüro vorab eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Nach Verbuchung der Note wird der Exmatrikulationsgrund durch das Studierendenbüro systemseitig umgesetzt und das Exmatrikulationsverfahren durch Übersendung der endgültigen Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung und der Rentenversicherungsbescheinigung abgeschlossen.
- Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Mainz
- Ihre Berechtigung, Prüfungen ablegen zu dürfen
- Ihre Berechtigung der Einsichtnahme in Systeme der Hochschule Mainz wie z.B. Hochschulportal HIP, OpenOLAT, WebMailer
- Ihre Berechtigung der Nutzung des IT Accounts bzw. der studentischen Mail-Adresse
- Ihre Fahrtberechtigung über das StudiTicket
Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen
Sofern Sie aktiv keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen, kann es in bestimmten Fällen zu einer Exmatrikulation von Amts wegen kommen.
Gründe hierfür sind insbesondere:
- Verlust des Prüfungsanspruchs in dem gewählten Studiengang oder in einem anderen Studiengang, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist
- Nichterfüllung der auferlegten Pflichten gegenüber der zuständigen Krankenkasse
- fehlende Zahlung der festgesetzten Gebühren und Beiträge
- fehlende Rückmeldung
Fragen rund um die Exmatrikulation richten Sie bitte per E-Mail an das Studierendenbüro.
Rückerstattung des Studierendenbeitrags
Die Rückerstattung des Studierendenbeitrags erfolgt bei der Exmatrikulation
- von Studierenden nach Erst- oder Neueinschreibung, die vor dem Vorlesungsbeginn des Studiengangs (einschließlich etwaiger Orientierungsphasen) die Mitgliedschaft an der Hochschule beenden.
In zulassungsfreien Studiengängen behalten wir einen Betrag von 25 Euro und in zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Betrag von 45 Euro ein (Rechtgrundlage: Landesverordnung über die Gebühren) - von ordnungsgemäß rückgemeldeten Studierenden, welche die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn des Studiengangs beantragen und die bis dahin keine Studien- oder Prüfungsleistung erbracht haben
- von ordnungsgemäß rückgemeldeten Studierenden, die sich rückgemeldet haben und/oder im laufenden Semester keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erbringen oder zu erbringen haben und lediglich auf die Bekanntgabe der Endnote zu ihrem Studienverlauf warten, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn des Studienganges bei der Hochschule vorliegt.
In allen Fällen wird die Einreichung des Exmatrikulationsantrages per E-Mail (Fax, Post) akzeptiert. Die bereits ausgehändigten Unterlagen zum Studienbeginn (Studienbescheinigung) sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Vorlesungsbeginn der Hochschule im Original vorzulegen.
Feedback zur Exmatrikulation
Sie sind gerade dabei, Ihr Studium an der Hochschule Mainz zu beenden? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns ein kurzes Feedback zum Ablauf geben. Ihre Rückmeldung möchten wir gerne für die Qualitätssicherung und -entwicklung unserer Studien- und Serviceangebote nutzen.
Die Teilnahme an der Befragung ist anonym und freiwillig und es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen möchten.
Sie können den Feedbackbogen Exmatrikulation papierbasiert oder auf den Intranetseiten des Qualitätsmanagements als Online-Version ausfüllen (siehe rechte Spalte). Der Login zum Intranet ist mit Ihrem studentischen IT-Account möglich.
Download
Feedbackbogen zur Exmatrikulation | |
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