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Pro­fes­suren (m/w/d)

Offene Stellen

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Das Aufgabenfeld von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist abwechslungsreich und vielseitig und zeichnet sich durch eine große inhaltliche Gestaltungsfreiheit aus.

Einen hohen Stellenwert hat die Lehre, demgemäß liegt das Lehrdeputat für eine Vollzeitprofessur in der Regel bei 18 Semesterwochenstunden. Die Studiengänge an der Hochschule Mainz zeichnen sich durch einen persönlichen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden aus. Bewerberinnen und Bewerber sollten pädagogische Kompetenzen und vor allem Freude am Umgang mit den Studierenden mitbringen. 

Auch in der Forschung steht der Praxisbezug im Vordergrund. Oft stehen Forschungsaktivitäten in direktem Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen in der Region. So betont Transferstrategie der Hochschule Mainz die vielfältigen Kooperationsbeziehungen zu externen Partnerinnen und Partnern in Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die akademische Selbstverwaltung. Hierzu gehört etwa die Arbeit in Hochschulgremien, aber auch die Studiengangsleitung.

Die Hochschulprofessur unterscheidet sich in mehreren Punkten von einer Universitätsprofessur. Anders als an Universitäten ist die Habilitation oder Juniorprofessur keine Voraussetzung für eine Berufung, stattdessen zählt neben einer wissenschaftlichen Qualifikation vor allem eine mehrjährige praktische Berufserfahrung
 

Academics 'Karriereweg&Arbeitswelt' hat April 2024 ein Artikel HAW-Professur - Mit Berufspraxis zum Lehrstuhl geschrieben

 

Die Hochschule Mainz entwickelt im Projekt "Zukunft: Karriereweg HAW-Professur“ neue Wege, um Berufs- und Hochschularbeitswelt stärker miteinander zu verbinden und gleichzeitig die Bewerberinnen und Bewerber für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) zu qualifizieren.

Als Tandem-Professorin/Tandem-Professor werden Sie zu je 50% an unserer Hochschule (W1, TV-L) sowie bei einem Unternehmen (mind. analog zu W1, TV-L) angestellt. Dadurch gewinnen Sie neben Lehr- und Forschungserfahrung zusätzlich relevante Praxiserfahrung, die für die Ausübung einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften unabdingbar ist. Die Hochschule Mainz arbeitet bei den Tandem-Professuren mit verschiedenen regionalen Partnern zusammen (siehe Ausschreibung).

Ziel der Tandem-Professuren ist die Qualifizierung des akademischen Nachwuchses für eine spätere HAW-Professur. Daher bietet die Hochschule Mainz den Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Weg zur HAW-Professur sowohl im Rahmen des Onboardings als auch bei der persönlichen Weiterentwicklung besondere Unterstützung an.

 

Nach dem Bewerbungsschluss findet die Sichtung der Bewerbende statt und werdeni velversprechendsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Probelehrveranstaltung und das Kolloquium eingeladen.
Die Probelehrveranstaltung ist ein hochschulöffentlicher Vortrag mit anschließender Diskussion, in der auch das jeweilige Lehr- und Forschungskonzept erörtert werden kann.

Nach der Anhörung benennt die Berufungskommission die drei am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, die daraufhin für eine Vorstellungsgespräch mit der Hochschulleitung eingeladen werden. Die Hochschulleitung möchte die Kandidatinnen und Kandidaten kennen lernen und erörtert in dem Gespräch die Strategie und das Profil der Hochschule.

Die Berufungskommission diese Kandidatinnen und Kandidaten werden externe, unabhängige Gutachten eingeholt.

Nach Vorliegen der Gutachten beschließt die Berufungskommission den finalen Besetzungsvorschlag mit möglichst drei Kandidatinnen und Kandidaten in gewichteter Reihenfolge.

Soweit der Senat der Hochschule dem Besetzungsvorschlag folgt, erteilt die Präsidentin der auf Listenplatz 1 genannten Persönlichkeit den Ruf auf die zu besetzende Professur und lädt diese zum Berufungsgespräch ein.

Für inhaltliche Fragen in Bezug auf der Stelle können Sie sich mit der im Ausschreibungstext erwähnten Ansprechperson in Verbindung setzen.

Für Fragen in Bezug auf das Berufungsverfahren steht Ihnen der Berufungsbeauftragte der Abteilung Personal & Recht gerne zur Verfügung: berufungsbeauftragter@hs-mainz.de.

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Die Voraussetzungen für eine Berufung als Professorin oder Professor an der Hochschule ergeben sich aus § 49 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (HochSchG RLP).

In nahezu allen Landeshochschulgesetzen ist formuliert: „Einstellungsvoraussetzungen für Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen…“. Was ist darunter zu verstehen? Hier geht es um die Einstellung einer Professorin / eines Professors im Beamtenverhältnis, was bei einer vollen Stelle der Normalfall ist. Deshalb müssen die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber „die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. 

Für die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Außerdem ist ein polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei Behörden) fällig. Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Staatsangehörigekeit können grundsätzlich ebenfalls in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

Für die Verbeamtung gibt es Höchstaltersgrenzen. In Rheinland-Pfalz liegt die Einstellungsaltersgrenze für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis bei Vollendung des 50. Lebensjahres. Ausnahmen hiervon sind in einer spezifischen Landesverordnung für die Berufung von bestimmten Hochschulbediensteten geregelt.
Für detaillierte Fragen können Sie sich mit dem Berufungsbeauftragten der Hochschule Mainz in Verbindung setzen (berufungsbeauftragter (at) hs-mainz.de).

Eine Einstellung in Teilzeit erfolgt in Form eines Angestelltenverhältnisses. Unabhängig vom Stellenumfang wird anstelle einer Verbeamtung stets ein Angestelltenverhältnis begründet, wenn die berufene Person das 50. Lebensjahr überschritten hat und keine Ausnahmetatbestände vorliegen.  Sollte die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung ein negatives Ergebnis haben, kann ebenfalls eine Verbeamtung versagt werden.

 

Die Bewerbung auf eine Professur an der Hochschule Mainz erfolgt über das Berufungsportal. Nach der Registrierung, können Sie dort Ihre persönlichen, verfahrensrelevanten Daten angeben. Zudem sind folgende Dateien als PDF hochzuladen: Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Lehr- und Forschungskonzept sowie ggf. Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten, Portfolio mit repräsentativen Beispielen der eigenen Projekte, Aufstellung wissenschaftlicher Leistungen, sowie eine Auswahl relevanter Publikationen (Kataloge, etc.). Bitte im Umfang von max. 50 Seiten.

Bei erfolgreicher Einreichung Ihrer Bewerbung über udas Berufungsportal erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung Ihrer Bewerbung per Mail nicht als ordnungsgemäße Abgabe Ihrer Bewerbung gesehen werden kann.

Inhaltliche Hinweise

Zur Berufungsfähigkeit gehören,

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
  • die pädagogische Eignung
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
  • Forschungserfahrung
  • Praxiserfahrung (Arbeitszeugnissen)

Nachweis des Hochschulstudiums
- Abschlusszeugnis oder sonstiger Nachweis
Für ausländische Studien, falls vorhanden, auch Übersetzung in das deutsche Bildungssystem

Nachweis der pädagogischen Eignung
- durch eine Auflistung selbstständig durchgeführter Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungen in Hochschuldidaktik

Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
- durch Promotion oder
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder künstlerischer Arbeit (s. Ausschreibungstext)

Nachweis der Forschungserfahrung
- Auflistung der Forschungsprojekte im In- und Ausland an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an denen mitgearbeitet wurde
- Publikationsliste

Nachweis der Praxiserfahrungen
- durch einschlägige Arbeitszeugnisse (min. 5 Jahre / 3 außerhalb des Hochschulbereichs)

 

Problemen mit unserem Berufungsportal - FAQ

Problemen bei der Anmeldung und Erstregistrierung:
Vorher Sie Ihre Bewerbung abgeben können, müssen Sie sich im System registrieren.

Hierzu finden Sie unter den Button LOGIN den Text: Noch keinen Account? Und darunter die Option REGISTRIEREN.

Auf Englisch: Unter den Button LOGIN sehen Sie den Text ‚Don’t have an account?‘ und dann der Button REGISTER
Die dazugehörende Fehlermeldung ist ‚You have to confirm your email address before continuing’

 

Bewerbung nicht bearbeitbar:
Bitte beachten Sie, dass beim erneuten Aufruf des Formulars zunächst der Bearbeitungsmodus (durch einen Klick auf den Stift) aktiviert werden muss, bevor zusätzliche Einträge im Formular ergänzt werden können.

 

Empfangsbestätigung nicht erhalten:
Bei erfolgreicher Weiterleitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung vom Bewerbungsmanagement. Sollte dies nicht der Fall sein, schauen Sie bitte im Spamorder. Sollten Sie doch nichts bekommen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

 

Sollten Sie andere Problemen haben oder diese Antworten helfen Ihnen nicht weiter, melden Sie sich gerne bei uns unter berufungsportal (at) hs-mainz.de

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihre Bewerbung

Abteilung Personal & Recht

 

Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen: Diese Kosten werden nur nach schriftlicher Zustimmung (per Mail) genehmigt. Das Formulare zur Auslagenerstattung erhalten Sie beim Vorsitz der Berufungskommission oder der in der Ausschreibung genannten Kontaktperson im Fachbereich.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Landesreisekostengesetz nur notwendige Fahrtkosten ersetzt werden. Notwendige Fahrtkosten sind demgemäß die Kosten der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels für den kürzesten Reiseweg. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Fahrtkosten, die am Wohnort oder am Vorstellungsort entstehen, werden nicht erstattet. Bei Benutzung des eigenen KFZ werden höchstens die Kosten erstattet, die bei der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels hätten erstattet werden müssen.

Die Möglichkeiten für die (Teil-)Erstattung der Kosten bei Umzügen sind (für End-Kandidatinnen und End-Kandidaten) nach Ruferteilung im Berufungsgespräch anzusprechen und individuell festzulegen.

 

Die Hochschule Mainz tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule steht daher während allen Bewerbungsphasen bei Fragen zur Verfügung, melden Sie sich gerne: gleichstellung (at) hs-mainz.de 

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Hochschule setzt sich zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein, bspw. durch flexible Arbeitszeiten in der vorlesungsfreien Zeit. Außerdem achten wir darauf, dass Familienfreundlichkeit tatsächlich allen Geschlechtern zu Gute kommt. Zum einen wollen wir wissenschaftliches Know-How ausbilden. Zum anderen möchten wir die Hochschule für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Arbeitsort attraktiver gestalten und so zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Hochschule soll für alle ein attraktiver Ort sein.

Informationen über die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte finden Sie im Informationsblatt Teilzeit und Beurlaubung.

Kinderbetreuung: Die Hochschule Mainz verfügt über ein Kinderbetreuungsangebot, das von der klassischen Kindertagesstätte „Campulino” über die Elterninitiative „Rappelkiste”, das Angebot von Tagesmüttern bis hin zu Notfalleinrichtungen reicht. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier

 

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten nur für dieses Berufungsverfahren verwendet werden. Im Gegenzug garantieren wir Ihnen einen vertraulichen Umgang mit Ihren Daten, die von uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Abschluss des Verfahrensgelöscht werden.

Im Rahmen von Bewerbungen auf Stellenausschreibungen ist die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unerlässlich. Dabei handelt es sich vorrangig um Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, persönliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Familienstand sowie ggf. Verfügbarkeit und Arbeitserlaubnisse und Qualifikationsdaten.

Die Hochschule Mainz erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; hier wird insbesondere auf § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Bezug genommen. Mehr Information hierzu finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Migtarbeiter der Hochschule Mainz werden auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

 

Berufungsmonitor

Der Berufungsmonitor informiert über den aktuellen Stand laufender Verfahren und bildet folgende Verfahrensstände ab: 1. Ausschreibung und Bewerbungsauswahl,
2. Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat), 3. Ruferteilung

Info: Der Berufungsmonitor wird etwa monatlich aktualisiert, letzte Aktualisierung: 20.11.2024

aktuell keine offenen Berufungsverfahren

 
  • Professur Angewandte Geoinformatik
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
  • Bauphysikalische Nachhaltigkeit und Ingenieurmathematik
    > Ausschreibung und Bewerbungsauswahl
  • Professur Angewandte Informatik, insbesondere Datenbanken und Informationssysteme 
    > Ausschreibung und Bewerbungsauswahl
 
  • Professur für angewandte Informatik und Wirtschaftsinformatik (1,5 befristet)
    > Ausschreibung und Bewerbungsauswahl
     
  • Professur für Steuer- und Wirtschaftsprivatrecht unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Recht
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
     
  • Professur für BWL mit dem Schwerpunkt Produktion & Supply Chain Management
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
     
  • Professur für Medieninformatik
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
     
  • Professur für angewandte Informatik und Wirtschaftsinformatik (0,5 unbefristet)
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
     
  • Professur für Wirtschaftsprivatrecht und Recht der Digitalisierung
    > Probevorlesungen und Gremienphase (FBR + Senat)
     
  • Professur für Volkswirtschaftslehre und Quantitative Methoden
    > Ruferteilung
     
  • Professur Betriebswirtschaftslehre, insbes. Management in Life Science
    > Ruferteilung
 

Das sagen

unsere Professorinnen und Professoren

Im Rahmen der bundesweiten Kampagne
"HAW-Professur" wurde Prof. Thomas Mrokon interviewt und erzählt warum er Hochschulprofessor wurde.

Unter der Überschrift „Drei Fragen an“ werden in loser Folge Professorinnen und Professoren der Hochschule vorgestellt:

  • Prof. Dr. Sabine Landwehr-Zloch wurde im Oktober 2023 an die Hochschule Mainz berufen und lehrt im Fachbereich Wirtschaft Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanz- und Rechnungswesen/Controlling
  • Prof. Dr. Jens Heidrich wurde im Oktober 2023 an die Hochschule Mainz berufen und lehrt dort Angewandte Informatik im Fachbereich Technik. 
  • Dr. Franziska Klemstein hat seit Juni 2023 eine Tandem-Professur für Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften im Fachbereich Technik und an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz inne

Kontakt

Prof. Dr. Katharina Dahm
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
T +49 6131 628-3312
katharina.dahm (at) hs-mainz.de
Caroline Ketting, Foto: Melanie Billian
Caroline Ketting
Digitalisierung Berufungsverfahren
Katharina Schönheim, Foto: Melanie Billian
Katharina Schönheim
Digitalisierung Berufungsverfahren
Benedikt Blanz, Foto: Melanie Billian
Benedikt Blanz
Abteilungsleitung Personal & Recht