Gute Wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis wird an der Hochschule Mainz als Grundlage für die Lehre und Forschung mit hoher Qualität vorausgesetzt. Dieses ist das zentrale Element und quasi die „magna carta“ für die nationale wie internationale Anerkennung unserer Hochschule, die Attraktivität für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/innen und Wissenschaftler/innen. Zudem stellt Sie die Attraktivität für die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sowie das Grundverständnis für das Einwerben von Drittmitteln dar.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Reinheit der Lehre bei jeder Wissenschaftlerin und jedem Wissenschaftler unserer Hochschule Mainz, ihre oder seine eigene Forschung nach diesen Grundsätzen zu betreiben und den wissenschaftlichen Nachwuchs in ihrem Sinne zu betreuen und auszubilden.
Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit und der Reinheit der Lehre basieren u. a. auf den Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen. Diese führten zu einem Ordnungsrahmen an der Hochschule Mainz für die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit den Fällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Ombudsstelle
Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis aber auch zu wissenschaftlichem Fehlverhalten innerhalb der Hochschule Mainz können Sie sich an die Ombudsfrau, Frau Prof. Dr. Bianca Baldus, beziehungsweise an die stellvertretende Ombudsfrau, Frau Prof. Nadja Mayer, wenden.
Kontakt
Prof. Dr. Bianca Baldus
Fachbereich Wirtschaft | Professorin für Nationales und Europäisches Wirtschaftsrecht
T +49 6131 628-3295
bianca.baldus (at) hs-mainz.de
bianca.baldus (at) hs-mainz.de
Prof. Nadja Mayer
Fachbereich Gestaltung | Professorin für Textgestaltung
T +49 6131 628-2234
nadja.mayer (at) hs-mainz.de
nadja.mayer (at) hs-mainz.de