Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in die Fachbereichsräte und den Senat
Hiermit wird eingeladen zu den Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in die Fachbereichsräte und in den Senat am Dienstag, den 19. November 2019 von 9 bis 17 Uhr.
Die Wahl wird durchgeführt
bei der Wahlleiterin, Dr. Dagmar Liebscher, per Post oder Fax (06131 628-97211) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist wegen der erforderlichen persönlichen Einverständniserklärung der oder des Vorgeschlagenen nicht statthaft. Wahlvorschlagsformulare sind beim Wahlvorstand und bei der Wahlleiterin erhältlich.
Wahlvorschläge dürfen nur Personen enthalten, die der jeweiligen Wahlgruppe angehören. Eine Person darf nur in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden. Im Wahlvorschlag sind die Personen in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen (§ 11 Abs. 2 WO).
Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Bewerbung einverstanden sind (§ 11 Abs. 3 WO). Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein. Unterschrift durch die Bewerberin oder den Bewerber ist statthaft. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen
(§ 11 Abs. 4 WO). Alle weiteren Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wahlbekanntmachung (siehe rechte Spalte).
Wahlleiterin
kanzlerin (at) hs-mainz.de
- im Foyer am Standort Holzstraße (Holzstraße 36)
- in der Magistrale am Standort Campus (Lucy-Hillebrand-Straße 2)
Wahlvorschläge
Gemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen der Hochschule Mainz (WO) sind Wahlvorschläge bis spätestens 30. Oktober 2019, 12:30 Uhrbei der Wahlleiterin, Dr. Dagmar Liebscher, per Post oder Fax (06131 628-97211) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist wegen der erforderlichen persönlichen Einverständniserklärung der oder des Vorgeschlagenen nicht statthaft. Wahlvorschlagsformulare sind beim Wahlvorstand und bei der Wahlleiterin erhältlich.
Wahlvorschläge dürfen nur Personen enthalten, die der jeweiligen Wahlgruppe angehören. Eine Person darf nur in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden. Im Wahlvorschlag sind die Personen in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen (§ 11 Abs. 2 WO).
Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Bewerbung einverstanden sind (§ 11 Abs. 3 WO). Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein. Unterschrift durch die Bewerberin oder den Bewerber ist statthaft. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen
(§ 11 Abs. 4 WO). Alle weiteren Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wahlbekanntmachung (siehe rechte Spalte).
Kontakt
Dr. Dagmar LiebscherWahlleiterin
kanzlerin (at) hs-mainz.de