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Lehr­be­auf­trag­ten­pro­gramm „Mary Somerville“

Seit dem Wintersemester 1998/99 gibt es in Rheinland-Pfalz ein spezielles Frauenförderprogramm für Fachhochschulen, heute Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), das nach der englischen Naturwissenschaftlerin und Mathematikerin Mary Somerville benannt ist.

Dabei handelt es sich um ein Lehrbeauftragtenprogramm für qualifizierte Frauen, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen noch nicht vollständig erfüllen. Über Lehraufträge erhalten sie die Gelegenheit, Kontakte zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu knüpfen, um so ihre Chancen bei einer späteren Bewerbung um eine ausgeschriebene Professur zu erhöhen.

Vor­aus­set­zun­gen seitens der Lehrbeauftragten

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachzuweisen i. d. R. durch eine qualifizierte Promotion) oder eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs
  • Es muss erkennbar sein, dass die für eine HAW-Professur noch fehlende Qualifikation in überschaubarer Zeit nachgeholt sein wird. (Für den künstlerischen Bereich können Ausnahmen in Anlehnung an § 49 Abs. 4 HochSchG zugelassen werden).
  • Es sollte noch kein Lehrauftrag an der antragstellenden HAW wahrgenommen worden sein.

Vor­aus­set­zun­gen seitens der HAW

  • Der Frauenanteil bei den Lehrbeauftragten muss sich durch die Maßnahme erhöhen. Daher ist unter Angabe der Vergleichsdaten von den Fachbereichen auszuführen, inwieweit dies gegenüber den beiden vorangegangenen Semestern der Fall sein wird.
  • Der Curricularnormwert bleibt von der Zahl des Lehrpersonals unberührt.
  • Die semesterweise Vergabe der notwendigen Lehrauftragsmittel für bis zu sechs Semesterwochenstunden pro Einzelfall erfolgt auf Antrag der jeweiligen HAW (Stichtage: 1. März, 1. September) unter Beifügung eines Lebenslaufs der Bewerberin durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Die Höchstförderdauer beträgt zwei Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten sind bei der Antragstellung zu beteiligen.

Kontakt

Prof. Dr. Katharina Dahm
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
T +49 6131 628-3312
gleichstellung (at) hs-mainz.de